25. September 2009

Fernwärmeleitung für das Kohlekraftwerk Moorburg (I)/ Trassenbau durch Moorburg und Altona

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4120
19. Wahlperiode 25.09.09

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dora Heyenn und Norbert Hackbusch (Fraktion DIE LINKE) vom 18.09.09
und Antwort des Senats

Betr.: Fernwärmeleitung für das Kohlekraftwerk Moorburg (I)/ Trassenbau durch Moorburg und Altona


Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat am 24. Juni 2009 der Fir-ma Vattenfall Europe Wärme AG für die Errichtung und den Betrieb einer Fernwärmeleitung zur Auskoppelung von Fernwärme des Kohlekraftwerks Moorburg eine Genehmigung erteilt. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich hierbei um eine Plangenehmigung nach § 20 Absatz 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Ob die beantragte Fernwärmeleitung im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens genehmigt werden konnte, hängt davon ab, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen war. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt kommt im Rah-men des UVP-Screenings, also der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG, zu dem Ergebnis, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen war, da von dem beantragten Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier