BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4067
19. Wahlperiode 18.09.09
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Norbert Hackbusch (Fraktion DIE LINKE) vom 11.09.09
und Antwort des Senats
Betr.: Gängeviertel – Bebauungsplan und vertragliche Vereinbarungen mit dem Investor
Das geplante Bauvorhaben Gängeviertel des Investors Hanzevast entspricht nicht den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans Neustadt 32 aus dem Jahr 1988. So wird demnach unter anderem der größte Teil der unter Denkmalschutz stehenden Bebauung abgerissen und die maximal zulässige Gebäudehöhe durch die Neubebauung wesentlich überschritten.
Die Realisierung des Bauvorhabens ohne Änderung des Bebauungsplans, und damit ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, wird über eine planungsrechtllche Befreiung gemäß § 31 Absatz 2 BauGB ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier