BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6064
19. Wahlperiode
07.05.10
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE) vom 30.04.10
Betr.: Pauschalförderung – Verteilung der pauschalen Fördermittel in den Jahren 2006 bis 2010
Der § 22 des Hamburgischen Krankenhausgesetzes (HmbKHG) vom 17.04.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.10.2006, regelt die Pauschalförderung für Krankenhäuser. Die Verteilung der pauschalen Fördermittel in den Jahren 2006 bis 2010 zeigt, dass der Senat jährlich mehr als 30 Millionen Euro in die Hamburger Krankenhäuser investiert hat.
Auffallend ist, dass alle im Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser, egal welcher Größe und Fachausrichtung, in relativ gleichmäßiger Höhe gefördert werden.
Daher frage ich den Senat:
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