30. April 2010

Pauschalförderung – Verteilung der pauschalen Fördermittel in den Jahren 2006 bis 2010

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6064
19. Wahlperiode
07.05.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE) vom 30.04.10

Betr.:  Pauschalförderung  –  Verteilung  der  pauschalen  Fördermittel  in  den Jahren 2006 bis 2010

Der   §   22   des   Hamburgischen Krankenhausgesetzes (HmbKHG) vom 17.04.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.10.2006, regelt die Pauschalförderung für Krankenhäuser. Die Verteilung der pauschalen Fördermittel  in  den  Jahren  2006  bis  2010  zeigt,  dass  der  Senat  jährlich  mehr  als 30 Millionen Euro in die Hamburger Krankenhäuser investiert hat.

Auffallend ist,  dass  alle  im  Krankenhausplan  aufgenommenen  Krankenhäuser,  egal welcher Größe und Fachausrichtung, in relativ gleichmäßiger Höhe gefördert werden.

Daher frage ich den Senat:

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