BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6070
19. Wahlperiode
07.05.10
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE) vom 30.04.10
Betr.: Prävention zu pathologischen Spielen und Glücksspielstaatsvertrag
Im Jahr 2009 wurden fast 1,2 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben durch die Spielautomatenbranche in Deutschland gezahlt. Der Fachverband
Glücksspielsucht schätzt, dass 80 Prozent der Spielsüchtigen in den Beratungsstellen und Therapiezentren Automatenspieler sind. Die tendenziell geringeren Einnahmen der Spielbanken sollen durch die Abwanderungsbewegung zu den Spielhallen verursacht werden. Als Ursache für die Abwanderungsbewegung wird von Kritikern der Glücksspielstaatsvertrag genannt, da er nicht für Spielhallen gilt. 500 Euro maximale Gewinnausschüttung gilt in der Logik des Gesetzgebers nicht als Glücksspiel. Seit vier Jahren sind Mehrfachkonzessionen erlaubt.
Daher frage ich den Senat:
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