30. April 2010

Prävention zu pathologischen Spielen und Glücksspielstaatsvertrag

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6070
19. Wahlperiode
07.05.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE) vom 30.04.10

Betr.: Prävention zu pathologischen Spielen und Glücksspielstaatsvertrag

Im Jahr 2009 wurden fast 1,2 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben durch die   Spielautomatenbranche   in   Deutschland   gezahlt.   Der   Fachverband
Glücksspielsucht  schätzt,  dass  80  Prozent  der  Spielsüchtigen  in  den  Beratungsstellen und Therapiezentren Automatenspieler sind. Die tendenziell geringeren Einnahmen der Spielbanken sollen durch die Abwanderungsbewegung  zu  den  Spielhallen verursacht  werden.  Als  Ursache  für  die  Abwanderungsbewegung wird von Kritikern der Glücksspielstaatsvertrag genannt, da er  nicht  für  Spielhallen  gilt.  500  Euro  maximale  Gewinnausschüttung  gilt  in der  Logik  des  Gesetzgebers  nicht  als  Glücksspiel.  Seit  vier  Jahren  sind Mehrfachkonzessionen erlaubt.

Daher frage ich den Senat: 

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