BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/7127
19. Wahlperiode
07.09.10
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus und Dr. Joachim Bischoff (DIE LINKE) vom 31.08.10
Betr.: Gender Budgeting: Wann werden die Haushaltsmittel der Freien und Hansestadt Hamburg endlich geschlechtergerecht verwendet?
„Nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes soll der Staat die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken. Diese Gleichstellungspolitik hat zum Ziel, dass gleiche Chancen für Frauen und Männer von diesen auch tatsächlich genutzt werden. Sie erkennt die Unterschiedlichkeit und Vielfalt bezüglich des Alters, der Herkunft, des Glaubens und der sexuellen Identität an und versucht diese Aspekte in Politik, Wirtschaft und in das gesellschaftliche Leben zu integrieren.“ (Einleitungstext zum Arbeitsbereich Geschlechterpolitik & Gleichstellung der Arbeitsstelle Vielfalt.)
Gender Budgeting ist ein zentrales und wirksames Instrument zur Herstellung der Geschlechtergerechtigkeit und der Beseitigung der Benachteiligung der Frauen. Grundgedanke des Gender Budgeting ist: Es gibt keine geschlechtsneutrale Haushaltspolitik. Selbst Politikbereiche wie Wirtschafts-, Verkehrspolitik und Innere Sicherheit haben unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf die Ungleichheit der Geschlechter. Hinzu kommt, dass Frauen die größere Steuerlast tragen.
Die Bürgerschaft hat sich in ihrer 19. Wahlperiode im Rahmen der Großen Anfrage der Linksfraktion, Drs. 19/1025, und mit einer Schriftlichen Kleinen Anfrage, Drs. 19/1873, mit dem Gender Budgeting, der geschlechtergerechten Aufteilung von Haushaltsmitteln, befasst. Die Bürgerschaft hatte zuvor in ihrer Sitzung vom 23. Januar 2008 mit Drs. 18/5458 vom 11. Dezember 2006, geändert durch den Bericht des Haushaltsausschusses 18/7628 vom 17. Dezember 2007, den Senat ersucht, bei der Implementierung des Neuen Haushaltswesens zu prüfen, inwiefern Kennzahlen im Sinne des Gender Budgeting zur geschlechtergerechten Darstellung bei der Verwendung der finanziellen Mittel entwickelt werden können.
Wir fragen den Senat:
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