BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/7128
19. Wahlperiode
07.09.10
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Joithe-von Krosigk (DIE LINKE) vom 31.08.10
Betr.: Lebensmittelgutscheine für sanktionierte Menschen im Hartz-IV-Bezug – Entwürdigung an der Kasse und kein Recht auf Datenschutz ?
Um für die von einer Sanktion betroffenen Hartz-IV-Bezieher das Existenzminimum zu gewährleisten, ist nach bestehender Rechtslage vorgesehen, ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen, besonders durch Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen, zu erbringen. Damit wird aber nur das sogenannte physische Existenzminimum, also das „nackte Überleben“, gesichert. Die gesellschaftliche Teilhabe wird für den Sanktionszeitraum dagegen bis auf Null eingeschränkt. Eine Verkürzung durch nachträgliche Anpassung des Verhaltens können nur die unter 25-Jährigen noch erreichen. Bei allen anderen läuft die Dauer der Sanktion auch bei „Einsicht“ ohne Verkürzungsmöglichkeit weiter.
Lebensmittelgutscheine werden von Betroffenen häufig nur in entfernt von der Wohnung gelegenen Lebensmittel-Discountern eingelöst, damit Nachbarn diese nicht in solch einer beschämenden Situation an der Kasse sehen können.
In der Drs. 19/6409 hat sich der Senat nicht in der Lage gesehen, nähere Daten zu den Fällen von Sachmittelgutscheinen zu geben.
Vor dem Hintergrund, dass bereits die Einführung weiterer Sachleistungen im Bereich von Hartz-IV in Form von Chip-Karten für Kinder als Modellprojekt für Hamburg in die Wege geleitetet wird, stellt sich die Frage, wie bislang mit den bestehenden Sachmittelgutscheinen bei team.arbeit.hamburg umgegangen worden ist und wie die Auswirkungen für die Betroffenen aussehen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier