23. August 2010

Was weiß der Senat über in Hamburg gastierende Zirkusse und die dort lebenden Tiere?

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/7032
19. Wahlperiode
31.08.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE) vom 23.08.10

Betr.: Was weiß der Senat über in Hamburg gastierende Zirkusse und die dort lebenden Tiere?


Unter  Bezugnahme  auf  die  Drs.  19/4669,  Schriftliche  Kleine  Anfrage  „Tierschutz  in  Zirkusbetrieben“,  19/5150,  Antrag  „Tierschutz  in  Zirkusbetrieben“, ergibt sich, dass die Freie und Hansestadt Hamburg nur sehr unzureichendes Wissen und wenige Möglichkeiten hat, den Tierschutz in Zirkusbetrieben ausreichend  zu  kontrollieren.  Der  zuständigen  Behörde  fehlt  der  Überblick über Anzahl und Arten der Tiere.

Hinzu kommt, dass das Zirkuszentralregister gerade erst eingerichtet wurde und  noch  nicht  zufriedenstellend  mit  Daten  gefüllt  und  damit  verwertbare Zahlen liefern kann.

Der Beschluss des Bundesrates, Drs. 595/03, ein Verbot für die Haltung bestimmter  Wildtiere,  zum  Beispiel  Großkatzen, Affen, Elefanten,  in Zirkussen zu erlassen, wird nach Aussage des Senats deswegen nicht von der Bundesregierung umgesetzt, weil diese erst Erfahrungen mit dem Zirkuszentralregister sammeln will. Erst in über einem Jahr – vermutlich zum Ende oder über das Ende der 19. Wahlperiode hinaus – würden Daten zur Verfügung stehen, hieß  es  auf  der  letzten  Sitzung  des  Ausschusses  für  Gesundheit  und  Verbraucherschutz. Die Folge derart bürokratischen Verhaltens ist, dass weiterhin  Tiere,  insbesondere  Wildtiere  in  Zirkussen,  aufgrund  nicht  artgerechter Haltung leiden müssen.

Ich frage daher den Senat:

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