BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/7032
19. Wahlperiode
31.08.10
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE) vom 23.08.10
Betr.: Was weiß der Senat über in Hamburg gastierende Zirkusse und die dort lebenden Tiere?
Unter Bezugnahme auf die Drs. 19/4669, Schriftliche Kleine Anfrage „Tierschutz in Zirkusbetrieben“, 19/5150, Antrag „Tierschutz in Zirkusbetrieben“, ergibt sich, dass die Freie und Hansestadt Hamburg nur sehr unzureichendes Wissen und wenige Möglichkeiten hat, den Tierschutz in Zirkusbetrieben ausreichend zu kontrollieren. Der zuständigen Behörde fehlt der Überblick über Anzahl und Arten der Tiere.
Hinzu kommt, dass das Zirkuszentralregister gerade erst eingerichtet wurde und noch nicht zufriedenstellend mit Daten gefüllt und damit verwertbare Zahlen liefern kann.
Der Beschluss des Bundesrates, Drs. 595/03, ein Verbot für die Haltung bestimmter Wildtiere, zum Beispiel Großkatzen, Affen, Elefanten, in Zirkussen zu erlassen, wird nach Aussage des Senats deswegen nicht von der Bundesregierung umgesetzt, weil diese erst Erfahrungen mit dem Zirkuszentralregister sammeln will. Erst in über einem Jahr – vermutlich zum Ende oder über das Ende der 19. Wahlperiode hinaus – würden Daten zur Verfügung stehen, hieß es auf der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz. Die Folge derart bürokratischen Verhaltens ist, dass weiterhin Tiere, insbesondere Wildtiere in Zirkussen, aufgrund nicht artgerechter Haltung leiden müssen.
Ich frage daher den Senat:
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