22. Februar 2010

Fallenjagd in Hamburg

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBUR
Drucksache 19/5477
19. Wahlperiode 02.03.10

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE) vom 23.02.10

Betr.: Fallenjagd in Hamburg

Das heutige Bundesjagdgesetz (BJagdG) geht stark auf das Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934 zurück. Das BJagdG dient, wie vorher das Reichsjagdgesetz, dazu, Wildbestände nach Trophäengesichtspunkten heranzuhegen und die Privilegien der Jäger zu schützen.

Versuche, das BJagdG zu modernisieren und den ökologischen Gegebenheiten anzupassen, haben immer wieder heftigen Widerstand der Jagdverbände ausgelöst. Eine Modernisierung des BJagdG hätte auch ein Verbot der Fallenjagd zufolge.

Laut BJagdG sind zwei Typen von Fallen zugelassen: die Lebendfangfalle und die Totschlagfalle. Die Fallen sind oft auch eine Gefahr für geschützte Wild- und Haustiere. Seit 2003 dürfen in Berlin – als erstes Bundesland – keine Tiere mehr mit „Totschlagfallen“ gefangen werden.

Mit Drs. 17/3626 und Drs. 16/1960 hat der Senat die Fallenjagd noch für unverzichtbar erklärt.

Daher frage ich den Senat:

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier