BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5429
19. Wahlperiode 26.02.10
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Joithe-von Krosigk (DIE LINKE) vom 18.02.10
Betr.: Hartz IV – Kürzung der Kosten der Unterkunft (KdU) durch team.arbeit.hamburg
Für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, deren Miethöhe nicht leis-tungsrechtlich angemessen ist, weil sie die Höchstwerte zu den Kosten der Unterkunft (KdU) übersteigt, und die nach den Kriterien von team.arbeit.ham-burg (t.a.h.) nicht hinreichend belegen können, dass sie sich um Kostensenkung bemüht haben beziehungsweise eine günstigere Wohnung nicht verfügbar ist, werden nur noch die angemessenen KdU für die derzeitige Wohnung übernommen.
Dies führt dazu, dass Betroffene ihre darüber hinausgehende Miete aus dem Regelsatz (zurzeit 359 Euro/Monat für eine alleinstehende erwachsene Per-son) bestreiten müssen. Nach Kenntnis des Fragestellers kommen derartige Fälle immer häufiger vor.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
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