BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5405
19. Wahlperiode 23.02.10
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 17.02.10
Betr.: Was bedeuten Kostenbeteiligung und neue Vergütungsordnung für die Gefangenen unter dem Strich?
Seit dem 1.1.2010 ist die neue Hamburgische Strafvollzugsordnung in Kraft. Danach werden die Vergütungsstufen von fünf auf drei reduziert, tatsächlich jedoch durch Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Vergütungsstufen die Vergütungen weiter gespreizt, der Abstand zwischen dem höchsten und niedrigsten Stundenentgelt deutlich vergrößert. Gleichzeitig wird die Regelarbeitszeit von 39 auf 34 Stunden gesenkt. Angeblich sollen die Monatsgrundlöhne nicht geringer ausfallen als vorher.
Seit demselben Zeitpunkt werden die Gefangenen in fühlbar höherem Maße zur Kostenbeteiligung (Strom, Reinigung) herangezogen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
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