27. Januar 2010

Zusatzbeitrag und ALG II-Bezug

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5192
19. Wahlperiode 02.02.10

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Joithe-von Krosigk (DIE LINKE) vom 27.01.10

Betr.: Zusatzbeitrag und ALG II-Bezug

Die ersten Krankenkassen werden bereits in den kommenden Monaten einen Zusatzbeitrag erheben. Da auch eine der größten Krankenkassen (DAK) dabei sein wird, ist davon auszugehen, dass etliche Bezieher von Arbeitslosengeld II auch in Hamburg in Kürze davon betroffen sein werden.

§ 26 Absatz 4 SGB II sieht vor, dass der Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V für Bezieher von ALG II und Sozialgeld übernommen werden kann, wenn der Wechsel in eine andere Krankenkasse nach § 175 SGB V eine besondere Härte bedeuten würde. Ansonsten müsste der Betroffene, wenn er den Zusatzbeitrag nicht selbst zahlen kann oder will, in eine Kasse wechseln, die (noch) keinen Zusatzbeitrag erhebt.

Daher frage ich den Senat:

Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier