27. Juli 2010
Missbrauch des Ehrenamts in Hamburger Wohlfahrtsverbänden und anderswo?
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6845
19. Wahlperiode
03.08.10
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus und Elisabeth Baum (DIE LINKE) vom 27.07.10
Betr.: Missbrauch des Ehrenamts in Hamburger Wohlfahrtsverbänden und anderswo?
Am 21. September 2007 hat der Bundesrat rückwirkend zum 1. Januar 2007 dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ zugestimmt. Dadurch sind nach § 3 Nummer 26 EStG Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten bis zur Höhe von 2.100 Euro im Jahr (monatlich 175 Euro) steuer- und damit auch beitragsfrei.
Begünstigt sind hierbei:
- Tätigkeiten als Übungsleiter/-innen, Ausbilder/-innen, Erzieher/-innen, Betreuer/-innen oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeiten,
- nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder
- die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der AO).
Die Übungsleiterpauschale ist insbesondere für die ehrenamtlichen Trainer/-innen in Sportvereinen gedacht. Ziel soll es sein, Helfer/-innen zu
unterstützen, die durch ihr bürgerschaftliches Engagement ein hohes Maß an sozialer Verantwortung zeigen. Das Fördervolumen beläuft sich auf rund 490 Millionen Euro. Profitieren sollen hiervon Freiwilligenagenturen und -zentren, Seniorenbüros, Sportvereine sowie Netzwerke der Engagementförderung.
Zunehmend wird der Freibetrag von 175 Euro pro Monat aber genutzt, um geringfügig entlohnte Beschäftigte, die auf 400-Euro-Basis arbeiten, aufzustocken. Manche Arbeitgeber nutzen gar den Freibetrag, um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, indem reguläre Be-
schäftigungsverhältnisse durch die Kombination 400-Euro-Job plus 175 Euro Übungsleiterpauschale ersetzt werden. Diese Praxis lässt sich
nach Informationen aus den Medien auch bei Wohlfahrtsverbänden wie zum Beispiel Caritas und Maltesern finden.
Daher fragen wir den Senat:
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