27. Juli 2010

Missbrauch des Ehrenamts in Hamburger Wohlfahrtsverbänden und anderswo?

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6845
19. Wahlperiode
03.08.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus und Elisabeth Baum (DIE LINKE) vom 27.07.10

Betr.:  Missbrauch  des  Ehrenamts  in  Hamburger  Wohlfahrtsverbänden  und anderswo?

Am 21. September 2007 hat der Bundesrat rückwirkend zum 1. Januar 2007 dem  „Gesetz  zur  weiteren  Stärkung  des  bürgerschaftlichen  Engagements“ zugestimmt.  Dadurch  sind  nach  §  3  Nummer  26  EStG  Einnahmen  aus  nebenberuflichen Tätigkeiten bis zur Höhe von 2.100 Euro im Jahr (monatlich 175 Euro) steuer- und damit auch beitragsfrei.
Begünstigt sind hierbei: 

  • Tätigkeiten  als  Übungsleiter/-innen,  Ausbilder/-innen,  Erzieher/-innen, Betreuer/-innen oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeiten, 
  • nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder
  • die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der AO).
    Die Übungsleiterpauschale ist insbesondere für die ehrenamtlichen Trainer/-innen  in  Sportvereinen  gedacht.  Ziel  soll  es  sein,  Helfer/-innen  zu
    unterstützen,  die  durch  ihr  bürgerschaftliches  Engagement  ein  hohes Maß an sozialer Verantwortung zeigen. Das Fördervolumen beläuft sich auf rund 490 Millionen Euro. Profitieren sollen hiervon Freiwilligenagenturen  und  -zentren,  Seniorenbüros,  Sportvereine  sowie  Netzwerke  der Engagementförderung. 
    Zunehmend wird der Freibetrag von 175 Euro pro Monat aber genutzt, um geringfügig entlohnte Beschäftigte, die auf 400-Euro-Basis arbeiten, aufzustocken. Manche Arbeitgeber nutzen gar den Freibetrag, um Steuern  und  Sozialversicherungsbeiträge  zu  sparen,  indem  reguläre  Be-
    schäftigungsverhältnisse   durch   die   Kombination   400-Euro-Job   plus  175 Euro Übungsleiterpauschale ersetzt werden. Diese Praxis lässt sich
    nach Informationen aus den Medien auch bei Wohlfahrtsverbänden wie zum Beispiel Caritas und Maltesern finden.

Daher fragen wir den Senat:

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