BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6859
19. Wahlperiode
03.08.10
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 27.07.10
Betr.: Port Package III und mögliche Folgen für den Hamburger Hafen
Bereits vor vier Jahren hat die EU-Kommission versucht, mit der Richtlinie Port Package II die sogenannte Liberalisierung der Hafendienste durchzusetzen. Dieser Plan ist seinerzeit am erbitterten Widerstand der Hafenarbeiter und Gewerkschaften, aber auch der im Hafen ansässigen Betriebe gescheitert. Der EU-Kommissar für Verkehr im Transportausschuss des Europäischen Parlaments, Siim Kallas, hat sich nun im Juni 2010 wiederholt für eine Liberalisierung der Hafendienste ausgesprochen, um so den „Wettbewerb“ in den Häfen zu verschärfen. Zudem läuft unter den EU-Mitgliedern derzeit eine Umfrage über eine Freigabe des Dienstleistungssektors. Eine Konsequenz könnte sein, dass Konzessionen für den Hafenumschlag nur noch befristet vergeben werden – mit dramatischen Folgen für die Freie und Hansestadt Hamburg. Denn zurzeit werden die im öffentlichen Eigentum der Stadt stehenden Kaiflächen in langfristigen Verträgen (mit Verlängerungsoption) an die Umschlagsbetriebe, wie etwa die HHLA, vermietet.
Sollte sich die EU im Rahmen eines Port Packages III mit der Befristung von Pachtverträgen durchsetzen und eine öffentliche Ausschreibung der Flächen verlangen, würden sich für die Unternehmen langfristige Investitionen in den Ausbau von Hafenanlagen und Containerbrücken nicht mehr lohnen, weil jederzeit die Gefahr bestünde, die genutzten Kaianlagen demnächst für einen anderen Betreiber räumen zu müssen. Nun hat die Wirtschaftsbehörde am 6. Juli 2010 erklärt, sie werde die Initiative der Europäischen Union zu Dienstleistungskonzessionen „wachsam“ verfolgen, um zu verhindern, dass die Interessen Hamburgs bei einem Gesetzgebungsverfahren der EU nicht ausreichend berücksichtigt werden. Außerdem wurde seitens der Behörde darauf verwiesen, dass es inzwischen eine gemeinsame Erklärung der fünf norddeutschen Wirtschaftsministerien zu den Besonderheiten der Häfen gibt, die in die Kommission eingebracht werden soll.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
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