27. Juli 2010

Port Package III und mögliche Folgen für den Hamburger Hafen

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6859
19. Wahlperiode
03.08.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 27.07.10

Betr.: Port Package III und mögliche Folgen für den Hamburger Hafen

Bereits  vor  vier  Jahren  hat  die  EU-Kommission  versucht,  mit  der  Richtlinie Port  Package  II  die  sogenannte  Liberalisierung  der  Hafendienste  durchzusetzen. Dieser Plan ist seinerzeit am erbitterten Widerstand der Hafenarbeiter  und  Gewerkschaften,  aber  auch  der  im  Hafen  ansässigen  Betriebe  gescheitert. Der EU-Kommissar für Verkehr im Transportausschuss des Europäischen Parlaments, Siim Kallas, hat sich nun im Juni 2010 wiederholt für eine  Liberalisierung  der  Hafendienste  ausgesprochen,  um  so  den  „Wettbewerb“  in  den  Häfen  zu  verschärfen.  Zudem  läuft  unter  den  EU-Mitgliedern derzeit  eine  Umfrage  über  eine  Freigabe  des  Dienstleistungssektors.  Eine Konsequenz  könnte  sein,  dass  Konzessionen  für  den  Hafenumschlag  nur noch befristet vergeben werden – mit dramatischen Folgen für die Freie und Hansestadt Hamburg. Denn zurzeit werden die im öffentlichen Eigentum der Stadt stehenden Kaiflächen in langfristigen Verträgen (mit Verlängerungsoption) an die Umschlagsbetriebe, wie etwa die HHLA, vermietet.
Sollte sich die EU im Rahmen eines Port Packages III mit der Befristung von Pachtverträgen durchsetzen und eine öffentliche Ausschreibung der Flächen verlangen, würden  sich  für  die  Unternehmen  langfristige  Investitionen  in  den  Ausbau von  Hafenanlagen  und  Containerbrücken  nicht  mehr  lohnen,  weil  jederzeit die Gefahr bestünde, die genutzten Kaianlagen demnächst für einen anderen Betreiber  räumen  zu  müssen.  Nun  hat  die  Wirtschaftsbehörde  am  6.  Juli 2010  erklärt,  sie  werde  die  Initiative  der  Europäischen  Union  zu  Dienstleistungskonzessionen  „wachsam“  verfolgen,  um  zu  verhindern,  dass  die  Interessen  Hamburgs  bei  einem  Gesetzgebungsverfahren  der  EU  nicht  ausreichend  berücksichtigt  werden.  Außerdem  wurde  seitens  der  Behörde  darauf verwiesen,  dass  es  inzwischen  eine  gemeinsame  Erklärung  der  fünf  norddeutschen Wirtschaftsministerien zu den Besonderheiten der Häfen gibt, die in die Kommission eingebracht werden soll.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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