BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6584
19. Wahlperiode
02.07.10
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dora Heyenn (DIE LINKE) vom 25.06.10
Betr.: Biologische Vielfalt (IX): Bach- und Flussauen in Hamburg
Auen sind die natürlichen Überschwemmungsgebiete unserer Fließgewässer. Geomorphologie, Hydrologie, Böden und Vegetation interagieren in Auen miteinander und spielen für den Wasser- und Stoffhaushalt der Landschaft eine wesentliche Rolle. Dabei beherbergen Auen-Ökosysteme eine große Vielfalt von Pflanzen und Tieren auf engstem Raum. Auen werden daher auch als „hot spots“ der Biodiversität angesehen.
Zwischen 2003 und 2009 wurde eine bundesweite Erfassung der Flussauen durchgeführt. Das Bundesamt für Naturschutz hat am 05. Oktober 2009 einen Auenzustandsbericht für Deutschland vorgestellt. Demnach sind zwei Drittel der ehemaligen Überschwemmungsflächen an den Flüssen bereits vernichtet. Nur 10 Prozent der Flussauen wurden als sehr gering oder gering verändert eingestuft. 83 Prozent aller Biotoptypen der Flüsse und Auen gelten als gefährdet.
Die Bestandsaufnahme soll helfen, naturnahe Strukturen zu erhalten oder, wo dies möglich ist, wiederherzustellen. Mit der Wiederherstellung ökologisch funktionsfähiger Flussauenlandschaften wird ein wichtiger Beitrag zum ökologisch orientierten Hochwasserschutz, zur Selbstreinigung der Gewässer, zur Schaffung von Erholungsräumen sowie zur Bewahrung der wertvollen Lebensräume für Pflanzen und Tiere geleistet. Auen gehören zu den artenreichsten und zugleich am stärksten bedrohten Lebensräumen in Europa.
Diese Eigenschaften der Flüsse und Auen sind in der Schrift „Nationale Strategie zum Schutz der Biologischen Vielfalt“ des BMU 2007 wie folgt dargestellt:
„Unsere Vision: Fließgewässer und ihre Auen bilden wieder eine Einheit und sind die Lebensadern unserer Landschaft. Ihre natürliche Vielfalt und Dynamik macht sie zu Zentren der Biodiversität. Die für die jeweiligen Flüsse typischen Lebensräume und Arten befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand. Flüsse haben wieder mehr Raum, damit sich Hochwasser dort ausbreiten kann, wo es keinen Schaden anrichtet. In vielen Flüssen kann wieder gebadet werden, und eine nachhaltige Berufsfischerei ist möglich...
Unsere Ziele sind: Bis 2020 sind Fließgewässer und ihre Auen in ihrer Funktion als Lebensraum soweit gesichert, dass eine für Deutschland naturraumtypische Vielfalt gewährleistet ist.
Bis 2015 ist entsprechend den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie ein guter ökologischer und chemischer Zustand bzw. ökologisches Potenzial der Flüsse erreicht; die ökologische Durchgängigkeit ist wiederhergestellt. Bis 2020 verfügt der überwiegende Teil der Fließgewässer wieder über mehr natürliche Überflutungsräume. Bis 2020 besitzen viele Flüsse wieder gute Badegewässerqualität.
Der Bestand der für das jeweilige Fließgewässer charakteristischen Fischfauna ist dauerhaft gesichert. Der Bestand aller für die Fischerei bedeutsamen Arten ist dauerhaft gesichert. Die Schadstoffbelastung der Fische (z. B. Aal) und Muscheln ist bis 2015 soweit reduziert, dass diese (wieder) uneingeschränkt genießbar sind.
Begründungen: Fließgewässer und Auen sind durch Nutzungen wie Schifffahrt, technischer Hochwasserschutz, Wasserkraft und Landwirtschaft vielfach verändert worden. So sind beispielsweise 80 % unserer Fließgewässer deutlich bis vollständig verändert, nur noch etwa 15 - 20 % der natürlichen Auen erhalten geblieben, 83 % aller Biotoptypen der Flüsse und Auen gefährdet. Einige dieser Entwicklungen sind als irreversibel einzustufen. Das Ausmaß der Hochwasserkatastrophen und der Rückgang der Flussfischerei sind Folgen der Beeinträchtigungen.
Eine naturnahe Gewässerstruktur, die Wiederanbindung der Auen an die Gewässer und ein auentypischer Wasserhaushalt sind wesentliche Voraussetzungen für den vorbeugenden Hochwasserschutz und eine naturraumtypische biologische Vielfalt. Die Wasser-Rahmen-Richtlinie, die Flora Fauna Habitat Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie, das 5-Punkte-Programm der Bundesregierung von 2002 zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes, die geplante EU Hochwasserschutzrichtlinie sowie das Hochwasserschutzgesetz (Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes) geben wichtige Qualitätsziele vor.“
Länder wie die Schweiz haben die zentrale Bedeutung der Auen-Ökosysteme bereits erkannt und 1992 die Auengebiete unter besonderen Schutz gestellt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
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