25. Juni 2010

Biologische Vielfalt (IX): Bach- und Flussauen in Hamburg

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6584
19. Wahlperiode
02.07.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dora Heyenn (DIE LINKE) vom 25.06.10

Betr.:  Biologische Vielfalt (IX): Bach- und Flussauen in Hamburg

Auen  sind  die  natürlichen  Überschwemmungsgebiete  unserer  Fließgewässer. Geomorphologie, Hydrologie, Böden und Vegetation interagieren in Auen  miteinander  und  spielen  für  den  Wasser-  und  Stoffhaushalt  der  Landschaft  eine  wesentliche  Rolle.  Dabei  beherbergen  Auen-Ökosysteme  eine große Vielfalt von Pflanzen und Tieren auf engstem Raum. Auen werden daher auch als „hot spots“ der Biodiversität angesehen.
Zwischen 2003 und 2009 wurde eine bundesweite Erfassung der Flussauen durchgeführt.  Das  Bundesamt  für  Naturschutz  hat  am  05.  Oktober  2009 einen Auenzustandsbericht für Deutschland vorgestellt. Demnach sind zwei Drittel  der  ehemaligen  Überschwemmungsflächen  an  den  Flüssen  bereits vernichtet. Nur 10 Prozent der Flussauen wurden als sehr gering oder gering verändert eingestuft. 83 Prozent aller Biotoptypen der Flüsse und Auen gelten als gefährdet.
Die  Bestandsaufnahme  soll  helfen,  naturnahe  Strukturen  zu  erhalten  oder, wo dies möglich ist, wiederherzustellen. Mit der Wiederherstellung ökologisch funktionsfähiger Flussauenlandschaften wird ein wichtiger Beitrag zum ökologisch orientierten Hochwasserschutz, zur Selbstreinigung der Gewässer, zur Schaffung  von  Erholungsräumen  sowie  zur  Bewahrung  der  wertvollen  Lebensräume  für  Pflanzen  und  Tiere  geleistet.  Auen  gehören  zu  den  artenreichsten und zugleich am stärksten bedrohten Lebensräumen in Europa.
Diese Eigenschaften der Flüsse und Auen sind in der Schrift „Nationale Strategie zum Schutz der Biologischen Vielfalt“ des BMU 2007 wie folgt dargestellt:
„Unsere Vision: Fließgewässer und ihre Auen bilden wieder eine Einheit und sind die Lebensadern unserer Landschaft. Ihre natürliche Vielfalt und Dynamik macht sie zu Zentren der Biodiversität. Die für die jeweiligen Flüsse typischen Lebensräume und Arten befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand. Flüsse haben wieder mehr Raum, damit sich Hochwasser dort ausbreiten kann, wo es keinen Schaden anrichtet. In vielen Flüssen kann wieder gebadet werden, und eine nachhaltige Berufsfischerei ist möglich... 
Unsere Ziele sind: Bis 2020 sind Fließgewässer und ihre Auen in ihrer Funktion als Lebensraum soweit gesichert, dass eine für Deutschland naturraumtypische Vielfalt gewährleistet ist.
Bis  2015  ist  entsprechend  den  Vorgaben  der  Wasserrahmenrichtlinie  ein guter ökologischer und chemischer Zustand bzw. ökologisches Potenzial der Flüsse  erreicht;  die ökologische Durchgängigkeit ist wiederhergestellt. Bis 2020 verfügt der überwiegende  Teil  der  Fließgewässer  wieder  über  mehr natürliche  Überflutungsräume.  Bis  2020  besitzen viele Flüsse wieder gute Badegewässerqualität.
Der  Bestand  der  für  das  jeweilige  Fließgewässer  charakteristischen  Fischfauna  ist  dauerhaft gesichert.  Der  Bestand aller  für die  Fischerei  bedeutsamen Arten ist dauerhaft gesichert. Die Schadstoffbelastung der Fische (z. B. Aal) und Muscheln ist bis 2015 soweit reduziert, dass diese (wieder) uneingeschränkt genießbar sind.
Begründungen:  Fließgewässer  und  Auen  sind  durch  Nutzungen  wie  Schifffahrt,  technischer  Hochwasserschutz,  Wasserkraft  und  Landwirtschaft  vielfach verändert worden. So sind beispielsweise 80 % unserer Fließgewässer deutlich bis vollständig verändert, nur noch etwa 15 - 20 % der natürlichen Auen  erhalten  geblieben,  83  %  aller  Biotoptypen  der  Flüsse  und  Auen  gefährdet.  Einige  dieser  Entwicklungen  sind  als  irreversibel  einzustufen.  Das Ausmaß der Hochwasserkatastrophen und der Rückgang der Flussfischerei sind Folgen der Beeinträchtigungen.
Eine  naturnahe  Gewässerstruktur,  die  Wiederanbindung  der  Auen  an  die Gewässer und ein auentypischer Wasserhaushalt sind wesentliche Voraussetzungen für den vorbeugenden Hochwasserschutz und eine naturraumtypische  biologische  Vielfalt.  Die  Wasser-Rahmen-Richtlinie,  die  Flora  Fauna Habitat  Richtlinie  und  Vogelschutz-Richtlinie,  das  5-Punkte-Programm  der Bundesregierung von 2002 zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes,  die  geplante  EU  Hochwasserschutzrichtlinie  sowie  das  Hochwasserschutzgesetz (Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes) geben wichtige Qualitätsziele vor.“
Länder  wie  die  Schweiz  haben  die  zentrale  Bedeutung  der  Auen-Ökosysteme  bereits  erkannt  und  1992  die  Auengebiete  unter  besonderen  Schutz gestellt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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