22. März 2010

Einbürgerungsverweigerung aufgrund politischer und religiöser Aktivitäten

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5728
19. Wahlperiode 30.03.10

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 22.03.10

Betr.: Einbürgerungsverweigerung aufgrund politischer und religiöser Aktivitäten


Das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Nach dieser Gesetzgebung ist eine Einbürgerung ausgeschlossen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche oder extremistische Betätigungen der Einbürgerungsbewerberin oder des Einbürgerungsbewerbers vorliegen. Um dies zu überprüfen, stellt die Einbürgerungsbehörde eine sogenannte Regelanfrage an die zuständige Verfassungsschutzbehörde.

Daher frage ich den Senat:

Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier