BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5745
19. Wahlperiode
30.03.10
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE) vom 23.03.10
Betr.: Wie sicher sind die Patientinnen- und Patientendaten bei der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV)?
Gemäß § 73 SGB V gliedert sich die vertragsärztliche Versorgung in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. Gemäß § 73, Absatz 1b SGB V, können Behandlungsdaten und Befunde zum Zwecke der Dokumentation und der weiteren Behandlung erhoben, verarbeitet und übermittelt werden.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass
(1) der Schutz des Sozial- und des Patientengeheimnisses bei den eingeschalteten privaten Anbietern nicht gewährleistet werden kann,
(2) die Krankenkassen bei Durchführung dieser Maßnahmen mehr Daten als gesetzlich erlaubt erfassen,
(3) systembedingt eine Diskriminierung von nicht rentablen Patientinnen und Patienten möglich ist und (4) durch die kassenbezogene Sonderabrechnung eine Gefährdung der Datensicherheit bei den IT-Systemen der ambulanten Ärzte erfolgt.
Das praktizierte Verfahren der hausarztzentrierten Versorgung sei verfassungswidrig und verletze die grundrechtlich gesicherte informationelle und medizinische Selbstbestimmung der gesetzlich Krankenversicherten. Es schaffe zusätzlich einen großen, unkontrollierten und teuren bürokratischen Apparat bei der Informationsverarbeitung und der Abrechnung zu dem bisherigen System der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Das Ergebnis sei eine Verletzung des Datenschutzes und des Patientengeheimnisses und schränke die Behandlungsfreiheit der Ärzte unkontrolliert ein. Es käme zu einer erhöhten Kostenbelastung für die Krankenkassen und die Wirtschaftlichkeitskontrolle sei eingeschränkt.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Telekommunikation (TK) vom 2. März 2010 würde zudem bestätigt, dass die für die TK-Verkehrsdaten geregelten Datensicherungsvorkehrungen, hinter denen die der HzV weit zurückbleiben, ungenügend seien.
Ich frage daher den Senat:
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