28. Mai 2010

IMK- und gesetzliche Bleiberechtsregelung vom 31.12.2009 – 31.03.2010

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6328
19. Wahlperiode
04.06.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 28.05.10

Betr.: IMK- und gesetzliche Bleiberechtsregelung vom 31.12.2009 – 31.03.2010

Die bisher verfügbaren Zahlen zur gesetzlichen Altfallregelung nach § 104a und § 104b des Aufenthaltsgesetzes lassen erkennen, dass die von der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen erweckten Erwartungen völlig  überzogen  waren.  Die  vom  ehemaligen  Bundesminister  des  Innern,  Dr. Wolfgang  Schäuble,  geäußerte  Einschätzung  (vergleiche  Plenarprotokoll 16/94, Seite 9546), „ungefähr 100.00 Menschen“, das heißt über 90 Prozent der sich Ende November 2006 in Deutschland  länger  als  sechs  Jahre mit Duldung  oder  Aufenthaltsgestattung  aufhaltenden  110.000  Ausländerinnen und   Ausländer   (vergleiche   Bleiberechtsbroschüre   der   Caritas/Diakonie) könnten von der gesetzlichen Regelung profitieren, hat sich als völlig verfehlt erwiesen. 

Gerade  auch  in  Hamburg  sind  die  IMK-Bleiberechtsregelung  2006  und  gesetzliche Altfallregelung 2007 trotz eines schwarz-grünen Senats völlig unzureichend umgesetzt worden. Von circa 8.500 im Jahre 2006 über sechs beziehungsweise acht Jahre in Hamburg lebenden Menschen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung wurde bis zum 15.06.2009 lediglich circa 2.300 Menschen  eine  Aufenthaltserlaubnis  nach  der  IMK-  und  gesetzlichen  Bleiberechtsregelung erteilt (vergleiche Protokoll der öffentlichen Innenausschusssitzung 19/7 vom 19.02.2009 und Drucksache der Hamburger Bürgerschaft 19/3557).  Das  sind  nicht  einmal  28  Prozent. 

Das  Besorgniserregende  ist, dass bis zum 31.12.2010 circa 1.300 Personen hiervon nur eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten haben, da die Hamburger Ausländerbehörde ihre eigenständige Versorgung nicht als gesichert ansieht (vergleiche Einwohner-Zentralamt:  Jahresbilanz  2009  vom  28.01.2010,  Seite  3).  Infolge der Wirtschaftskrise  und  der  mangelnden  Qualifizierung  angesichts  langjähriger Arbeits-  und  Ausbildungsverbote  wird  aber  eine  eigenständige Versorgung auf absehbare Zeit nur für die wenigsten Betroffenen erreichbar sein, wobei auch die zeitliche Herauszögerung des Stichtags zur Erlangung einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung für die Betroffenen kaum hilfreich sein wird. 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 

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