BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6328
19. Wahlperiode
04.06.10
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 28.05.10
Betr.: IMK- und gesetzliche Bleiberechtsregelung vom 31.12.2009 – 31.03.2010
Die bisher verfügbaren Zahlen zur gesetzlichen Altfallregelung nach § 104a und § 104b des Aufenthaltsgesetzes lassen erkennen, dass die von der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen erweckten Erwartungen völlig überzogen waren. Die vom ehemaligen Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, geäußerte Einschätzung (vergleiche Plenarprotokoll 16/94, Seite 9546), „ungefähr 100.00 Menschen“, das heißt über 90 Prozent der sich Ende November 2006 in Deutschland länger als sechs Jahre mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung aufhaltenden 110.000 Ausländerinnen und Ausländer (vergleiche Bleiberechtsbroschüre der Caritas/Diakonie) könnten von der gesetzlichen Regelung profitieren, hat sich als völlig verfehlt erwiesen.
Gerade auch in Hamburg sind die IMK-Bleiberechtsregelung 2006 und gesetzliche Altfallregelung 2007 trotz eines schwarz-grünen Senats völlig unzureichend umgesetzt worden. Von circa 8.500 im Jahre 2006 über sechs beziehungsweise acht Jahre in Hamburg lebenden Menschen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung wurde bis zum 15.06.2009 lediglich circa 2.300 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis nach der IMK- und gesetzlichen Bleiberechtsregelung erteilt (vergleiche Protokoll der öffentlichen Innenausschusssitzung 19/7 vom 19.02.2009 und Drucksache der Hamburger Bürgerschaft 19/3557). Das sind nicht einmal 28 Prozent.
Das Besorgniserregende ist, dass bis zum 31.12.2010 circa 1.300 Personen hiervon nur eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten haben, da die Hamburger Ausländerbehörde ihre eigenständige Versorgung nicht als gesichert ansieht (vergleiche Einwohner-Zentralamt: Jahresbilanz 2009 vom 28.01.2010, Seite 3). Infolge der Wirtschaftskrise und der mangelnden Qualifizierung angesichts langjähriger Arbeits- und Ausbildungsverbote wird aber eine eigenständige Versorgung auf absehbare Zeit nur für die wenigsten Betroffenen erreichbar sein, wobei auch die zeitliche Herauszögerung des Stichtags zur Erlangung einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung für die Betroffenen kaum hilfreich sein wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
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