BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/2856
20. Wahlperiode 20.01.12
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Tim Golke (DIE LINKE) vom 13.01.12
Betr.: Probleme mit den Warmwasserkosten bei Hartz IV – wird hier durch das Jobcenter wieder einmal rechtswidrig bei den Ansprüchen gekürzt?
Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach Hartz IV, die ihr Wasser
dezentral erwärmen, erhalten zur Deckung der Kosten eine monatliche Pauschale (Mehrbedarf). Im Gegensatz dazu erhalten Leistungsbezieher, deren Wasser zentral beheizt wird, die Aufwendungen ersetzt, soweit sie angemessen sind.
Der Wasserverbrauch wird über die Betriebskosten und damit über die Kosten der Unterkunft finanziert und ist von dem Warmwasseraufbereitungskosten zu trennen. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Pauschale von 8,60 Euro in der Regelbedarfsstufe 1 für die zentrale Warmwasseraufbereitung reicht in der Regel nicht für die Deckung der zentralen Warmwasseraufbereitungskosten.
Die Mieterin oder der Mieter im Hartz-IV-Bezug kann zwar den Verbrauch beeinflussen, nicht aber die Kosten der Anbieter. Besteht im Einzelfall zudem ein vom pauschalen Mehrbedarf abweichender Bedarf – etwa, weil der tatsächlich gemessene Gasverbrauch höher oder niedriger ist –, ist der tatsächliche Verbrauch zugrunde zu legen. Lässt sich im Einzelfall der genaue Anteil an einem Verbrauch zum Beispiel von Gas oder Strom für die Warmwasserbereitung nicht nachweisen, kann das Jobcenter, sofern ausreichend Anhaltspunkte vorhanden sind, den Anteil schätzen. Der abweichende Bedarf muss vom Leistungsberechtigten nicht objektiv nachgewiesen werden.
Es müssen nur genügend Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Pauschalen überschritten werden. Es stellt sich daher aber für immer mehr Fachleute die Frage, ob es zulässig ist, die Pauschale mit der Frage des „angemessenen Verbrauchs“ überhaupt zu vermengen und ob es nicht in Anbetracht dieser Ungereimtheiten eine eklatante gleichheitswidrige Ungleichbehandlung durch die Jobcenter beim Thema „Warmwasserkosten“ gibt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
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