BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/2870
20. Wahlperiode 24.01.12
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus, Dora Heyenn und Mehmet Yildiz (DIE LINKE)
vom 16.01.12
Betr.: Weichmacherbelastung in Kinderbetreuungseinrichtungen
Die Staubanalysen von rund 160 deutschen Kinderbetreuungseinrichtungen zeigen laut einer Studie im Rahmen der BUND-Aktion: „Kitas unter der Lupe - Zukunft ohne Gift“(www.bund.net/zukunft-ohne-gift), dass Kitas im Mittel mit 3.073 mg/kg dreimal so stark mit Weichmachern belastet sind wie der durchschnittliche deutsche Haushalt (1.018 mg/kg). Das ergab der Vergleich der BUND-Ergebnisse mit denen von 600 vom Bundesumweltamt untersuchten Haushalten. An dieser anonymisierten Aktion haben auch <10 hamburgische Einrichtungen teilgenommen.
Stoffe, auf die getestet wurde, waren: Diethylhexylphthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP), Benzylbutylphthalat (BBP), Diisononylphthalat (DINP) und Diisodecylphthalat (DIBP). DEHP, DINP, DBP und BBP gehören zu den am häufigsten verwendeten Phthalaten (http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3540.pdf).
Die Phthalate DEHP, DBP, BBP und DIBP werden von der EU im Rahmen der Richtlinie zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Substanzen als fortpflanzungsschädigend eingestuft. Für DEHP, DBP und BBP wurde Anfang letzten Jahres beschlossen, dass sie ab 2015 nur noch mit spezieller Genehmigung verwendet werden dürfen. Auch DIBP ist laut Angabe des BUND nach der europäischen Chemikalienverordnung REACH auf die Kandidatenliste für die Zulassung besonders besorgniserregender Stoffe, die einer generellen Zulassungspflicht unterworfen werden können, aufgenommen worden. Es gibt einen dänischen Vorschlag zum Verbot der benannten Stoffe in der EU.
Im Hausstaub aller Einrichtungen wurden langsam aus Einrichtungsgegenständen ausgasende Phthalate (Weichmacher) nachgewiesen – teilweise in sehr hoher Konzentration. Diese greifen ins Hormonsystem ein. Kleinkinder sind durch diese Stoffe besonders gefährdet. Da das Hormonsystem die körperliche Entwicklung steuert. Als Belastungs-Quelle kommen in erster Linie Einrichtungsgegenstände aus Weich-PVC infrage. Hierzu gehören zum Beispiel PVC-Boden- und -Wandbeläge, Turnmatten, Matratzenbezüge, Sportbälle, Möbel mit Kunstlederbezügen und Spielzeuge aus Weichkunststoff.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
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