BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/2859
20. Wahlperiode 24.01.12
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dora Heyenn, Cansu Özdemir, Mehmet Yildiz und Tim Golke (DIE LINKE) vom 16.01.12
Betr.: Schulweghilfe für Kinder mit Behinderungen in Hamburg
Laut Mitteilung der BASFI besteht die Möglichkeit, Hilfen zur Bewältigung des Schulweges zu beantragen, wenn behinderte Kinder ihren Schulweg nicht alleine zurücklegen und die Eltern auch nicht für eine geeignete Begleitung sorgen können. Grundsätzlich gibt es zudem für eingliederungshilfeberechtigte Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Anspruch auf eine Busbeförderung zu den speziellen Sonderschulen.
Kinder, die zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem SGB XII gehören und eine Regelschule besuchen, werden individuell abgeholt und zum Unterrichtsbeginn der Schulen zu diesen befördert. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen und in Sonderschulen können zudem förderberechtigt nach den Schülerfahrgeldbestimmungen sein.
Über Art und Umfang einer möglichen Schulweghilfe entscheidet – nach Stellungnahme der Schule und gegebenenfalls ärztlichen Begutachtung im besonderen Einzelfall durch die Landesärzte – die Behörde für Schule und Berufsbildung. Probleme gibt es nach wie vor aber beim außerplanmäßigen Abholen von förderberechtigten Schülerinnen und Schülern und bei auf die spätere Schülerbeförderung bezogenen Fahrten von Eltern, bei denen das betroffene Kind aber noch nicht dabei ist (Hinweg oder Rückweg ohne Kind).
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: