10. Januar 2012

Schutzhunde in Hamburg

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG  
Drucksache  20/2804
20. Wahlperiode  17.01.12

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE) vom 10.01.12

Betr.: Schutzhunde in Hamburg


Als Schutzhund wird ein Haushund bezeichnet, der eine Schutzhundausbildung durchlaufen und mit einer Reihe von Prüfungen abgeschlossen hat. Das Tier qualifiziert sich dadurch zum Schutzdienst. Im Vorwege der Evaluation des Hamburgischen Hundegesetzes ist es relevant zu erfahren, ob, in welchem Umfang und wie Schutzhunde in der Freien und Hansestadt Hamburg ausgebildet, gehalten und vermittelt werden und in welcher Form möglicherweise Gefahren von ihnen ausgehen.

Ich frage den Senat:

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