20. Dezember 2011

Inklusionskonzept der Schulbehörde: Elternwahlrecht für Kinder mit Behinderungen

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG  
Drucksache  20/2580
20. Wahlperiode  20.12.11

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dora Heyenn (DIE LINKE) vom 14.12.11

Betr.:  Inklusionskonzept der Schulbehörde: Elternwahlrecht für Kinder mit Behinderungen


Schulsenator Rabe hat auf einer Pressekonferenz am 23.11.2011 das Inklusionskonzept des Senats vorgestellt. Bezüglich der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich geistige und körperliche Entwicklung und Sinnesbehinderungen oder Autismus heißt es in einer Presseerklärung der Schulbehörde vom 23.11.2011:
„Kinder mit Behinderungen (geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sinnesbehinderungen oder Autismus) können integrationserfahrene und entsprechend ausgestattete allgemeine Schulen oder spezielle Sonderschulen besuchen.“

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier