19. August 2011

Übergangsgelder für ausgeschiedene Senatoren und Staatsräte

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG  
Drucksache  20/1247
20. Wahlperiode  19.08.11

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dora Heyenn und Christiane Schneider (DIE LINKE)  
vom 12.08.11

Betr.: Übergangsgelder für ausgeschiedene Senatoren und Staatsräte


Die Versorgung ehemaliger Senatorinnen und Senatoren regelt in Hamburg das Senatsgesetz. Ehemalige Senatorinnen und Senatoren haben nach § 13 Senatsgesetz Anspruch auf ein Übergangsgeld für mindestens drei Monate und maximal zwei Jahre. Alle aus dem Amt scheidenden Senatorinnen und
Senatoren erhalten zunächst für drei Monate ihr volles Gehalt von 12.734 Euro, danach wird für maximal 21 Monate die Hälfte der Bezüge gezahlt.

Dementsprechend hatte auch der ehemaliger Finanzsenator Carsten Frigge, als Senator mit der kürzesten Amtszeit aller Zeiten – nach nur 41 Tagen im Amt – im Anschluss an die Amtsbezüge Anspruch auf circa 39.000 Euro.
Der Skandalsenator Ronald Schill war nur 23 Monate im Amt und erhielt Übergangsgelder von insgesamt 175.000 Euro. Im Vergleich zu abhängig Beschäftigten kann diese Regelung als sehr großzügig angesehen werden, und es stellt sich die Frage, ob eine Anpassung an die  Lebenswirklichkeit der  Hamburgerinnen und Hamburger nicht überfällig ist.   

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier