31. Januar 2012

Kartellamtsentscheid zum Fernwärmenetz

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG  
Drucksache  20/2955
20. Wahlperiode  31.01.12

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dora Heyenn (DIE LINKE) vom 24.01.12

Betr.: Kartellamtsentscheid zum Fernwärmenetz


Anders als in den meisten anderen deutschen Kommunen, wo das Monopol bei der Fernwärmeversorgung bei örtlichen Stadtwerken liegt, hat Hamburg von 1997 bis 2002 in mehreren Tranchen unter diversen politischen Mehrheiten in der Bürgerschaft in den Amtszeiten der Erste Bürgermeister Voscherau, Runde (jeweils SPD) und von Beust (CDU) die ehemals städtische Energieversorgung und somit auch das Fernwärmenetz privatkapitalistischen Verwertungsinteressen ausgeliefert.

In der Zwischenzeit haben über 100.000 Bürger und Bürgerinnen im Volksbegehren „UNSER HAMBURG - UNSER NETZ“ den Rückkauf der privatisierten  Energienetze gefordert. Dieser deutliche Erfolg der Volksinitiative „UNSER HAMBURG - UNSER NETZ“ hat die Bürgerschaftsmehrheit nicht davon  überzeugen können, sich diesem artikulierten Bürgerwillen nach Rekommunalisierung der Energieversorgungsnetze der Stadt anzuschließen.
Stattdessen sind mit E.ON Hanse und Vattenfall diverse, großteils der Öffentlichkeit noch vorenthaltene Verträge über eine 25,1-prozentige Netzbeteiligung der Stadt ausgehandelt worden.

Nachdem der Versorger E.ON Hanse in den Verhandlungen mit dem Senat über diese 25,1-prozentige Beteiligung der Stadt an den Energieversorgungsnetzen im November 2011 zugesagt hatte, seine Nahwärmeversorgungsnetze anderen Wärmeanbietern zu öffnen, muss nach einer  Kartellamtsentscheidung nun auch der Hamburger Quasimonopolist in der Fernwärmeversorgung, der schwedische Energieversorger Vattenfall, sein Netz in Konkurrenz stehenden anderen Versorgern zur Nutzung gegen Entgelt überlassen.

Damit würde auch auf dem Fernwärmemarkt eine Situation entstehen, die wir auf den deregulierten Strom- und Gasmärkten seit Jahren haben.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier