24. Juli 2008

DIE LINKE zur Erhöhung des Sozialhilferegelsatzes

Debattenbeitrag von Wolfgang Joithe, sozialpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE.Hamburg, zum Antrag der Linksfraktion: Erhöhung des Sozialhilferegelsatzes gemäß § 28 Absatz 2 SGB XII nach Gutachten rückwirkend zum 01.07.2008 (Drs. 19/630).

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren,

im § 1 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) Erstes Buch sind die Aufgaben unseres Sozialstaates festgeschrieben. Dort ist von der „Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit“ die Rede. Das Sozialrecht soll dazu beitragen:
- ein menschenwürdiges Leben zu sichern;
- die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu fördern;
- und besondere Belastungen des Lebens abzuwenden und auszugleichen.
Ein Anspruch, der die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte festschreibt, die jedem Menschen zustehen. Wohlgemerkt: Festschreibt! Wohlgemerkt: Auf dem Papier!
In der Realität jedoch reichen 351 Euro pro Monat zu einem menschenwürdigen Leben weder hin noch her. Eine freie Entfaltung der Persönlichkeit bei staatlich verordneter Unterversorgung ist kaum möglich. Wer sein Abgeordnetenbüro in den so genannten „Brennpunkt-Vierteln“ hat, kann davon ein Lied singen. Dort geben sich die „Unterversorgten“ geradezu die Klinke in die Hand. Sie fragen nach Rat, beschweren sich, manche schämen sich gar ihrer Armut – und bei jedem gibt es am Monatsende zuviel „Monat“ und zuwenig Geld.

Wer entscheiden muss, ob er sich entweder eine Monatskarte für den HVV oder einen Kinobesuch oder einen Tag im Tierpark nachgerade vom Munde abspart, der ist in der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit zumindest äußerst beschränkt. Mit Freunden kann man sich kaum noch treffen. Das Restaurant ist zu teuer, bei Einladungen kann man sich nicht revanchieren. Geburtstagsfeiern bleibt man fern, weil selbst für das kleinste Geschenk das Geld fehlt. Die eigene Wohnung wird zur Burg, die nur noch selten verlassen wird. So bleiben Ausgrenzung und Armut fast unsichtbar.

Mit Stand vom Juni 2007 gab es in Hamburg rd. 23.000 Leistungsberechtigte nach den Kapiteln 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) und 4 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) des SGB 12. Mehr als 85% der Leistungsberechtigten (also knapp 20.000) bezogen Grundsicherung bzw. Leistungen wegen Erwerbsminderung. Die Leistungsberechtigten im Rechtskreis des SGB II – also EmpfängerInnen des Arbeitslosengeldes II und deren Familienangehörige – zählten im Vergleichszeitraum in Hamburg rd. 206.000 (darunter rd. 150.000 erwerbsfähige Hilfebedürftige).

Die Festlegung des ALG II-Eckregelsatzes ist Sache des Bundes. Dieser Regelsatz ist parallel zur Rentenanpassung zum 01. Juli 2008 um 1,1 v. H. von 347,– auf 351,– Euro im Monat für allein stehende erwerbsfähige Hilfsbedürftige „erhöht“ worden. Trotz enorm gestiegener Energie- und Nahrungsmittelpreise übersteigt diese so genannte Erhöhung von sage und schreibe 4 Euro nicht einmal den Tagessatz eines Arbeitslosengeld-2-Geschädigten für den täglichen Bedarf an Lebensmitteln.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat keine direkte Handhabe, auf die Höhe des Arbeitslosengeldes II Einfluss zu nehmen. Sie könnte freilich über eine Bundesratsinitiative auf eine solche Erhöhung hinwirken. Wir versichern Ihnen, dass DIE LINKE Sie bei den Bemühungen für eine solche Bundesratsinitiative massiv unterstützen würde.

Anders als bei dem Arbeitslosengeld 2 ist die Situation bei den Leistungen nach den Kapiteln 3 und 4 des Zwölften Sozialgesetzbuches – kurz SGB 12. Hier haben die Landesregierungen gem. § 28 Abs. 2 die Möglichkeit, die Höhe der monatlichen Regelsätze per Rechtsverordnung festzulegen. Dies ist zum 01. Juli 2008 für Hamburg geschehen (Az.: SI 214/112.20-1-1), wobei die Regelsätze des SGB II übernommen worden sind. Niemand verbietet dem Senat jedoch, höhere als die derzeit ungenügenden Sozialhilferegelsätze zu beschließen!

Weil eine solche Neu-Festsetzung jedoch nicht freihändig und nach Gutsherrenart, sondern seriös zu erfolgen hat, beantragen wir, DIE LINKE, ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben, das die festzusetzende Höhe eines regionalen Regelsatzes für die Metropolregion Hamburg feststellt. Dieser ermittelte Regelsatz für LeistungsempfängerInnen nach den Kapiteln 3 und 4 des SGB 12 soll dann durch Rechtsverordnung rückwirkend zum 01.07.2008 für Hamburg festgelegt werden.

Dass und wie dies möglich ist, haben uns die Stadt und der Landkreis München vorgemacht, nachdem die Bayerische Landesregierung sich zuvor verweigert hatte. Was in München inzwischen recht ist, sollte einem Stadtstaat wie Hamburg, mit seinen sprichwörtlich hohen Lebenshaltungskosten, billig sein. Der Senat hat hier und jetzt die Möglichkeit, sein Konzept der wachsenden Stadt auf alle Bevölkerungsschichten auszudehnen und der schlimmsten Not zeitnah abzuhelfen.

Wir sollten uns vor Augen halten, dass die gegenwärtige Regelsatzhöhe auf einem ungenügenden Statistikmodell basiert, mit dem das alleinige Ziel verfolgt wurde, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Die tatsächliche Bedarfssituation der Leistungsberechtigten wurde in keiner Weise realistisch abgebildet. Verstärkt wird diese Unterversorgung durch die Koppelung an die Rentenanpassung, die nicht einmal einen Inflationsausgleich gewährleistet. Der Realwert des Regelsatzes verringert sich dadurch ständig. Einfacher ausgedrückt: Die Armut wächst kraft Gesetz.

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) hatte bereits in 2004 die Regelsatzverordnung und das Statistikmodell zur Bestimmung des Regelsatzes massiv kritisiert und die „kreativen“ Eingriffe in die Regelsatzbemessung in die Nähe der Unseriösität gerückt. Für das Jahr 2006 hatte der Verband dann einen Eckregelsatz für die Rechtskreise SGB II und SGB XII von 403 Euro/Monat – statt der damals zugestandenen 345 Euro/Monat – errechnet. Diese Regelsatzbemessung erfolgte wohlgemerkt auf der Grundlage des von der Bundesregierung verwendeten Statistikmodells unter Korrektur der Eingriffe in die Statistik.

Inzwischen geht der Paritätische Wohlfahrtsverband von einem Eckregelsatz von 434 Euro/Monat auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung des seit 2003 erfolgten Kaufkraftverlustes aus.

Für den Juni 2008 hatte das Statistische Bundesamt einen Anstieg der Verbraucherpreise von + 3,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat errechnet – der höchste Anstieg seit 15 Jahren. Auch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erachtet einen Regelsatz von immerhin 420 Euro/Monat als gerechtfertigt (vgl. BT Drs. 16/8761), was im Übrigen einem Parteitagsbeschluss der Grünen Bundespartei vom November 2007 entspricht.

In einer Stadt mit so hohen Lebenskosten, wie Hamburg, ist die Unterversorgung durch den Regelsatz für die Betroffenen noch einmal besonders drastisch. Armut ist ein Phänomen, das in Relation zu Reichtum empfunden wird. Daher hat DIE LINKE einen substanziellen Armuts- und Reichtumsbericht für Hamburg gefordert. Hamburg boomt auf seiner wirtschaftlichen Sonnenseite und gleichzeitig wächst die Armut in seinen wirtschaftlichen Schattenbereichen.

Was die Metropolregion Hamburg für die ökonomisch Leistungsfähigen so attraktiv und lebenswert macht, das macht sie für die EmpfängerInnen des ALG II, des Sozialgelds und der Grundsicherung nahezu unerschwinglich. Hamburg erzielt im Vergleich mit anderen deutschen Großstädten und im Vergleich mit anderen Metropolregionen ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum je Erwerbstätigen. Keine andere deutsche Großstadt verfügt über eine so ausgeprägte Kaufkraft und ein derart starkes Konsumpotential wie Hamburg – dies trotz seiner bekannten und verdeckten Armut.
Meine Damen und Herren, Ihre und meine Diäten werden sich demnächst um 3 Prozent erhöhen, falls der Vorschlag der Kommission die Mehrheit dieses Hauses findet – woran wohl niemand recht zweifelt. Für den einzelnen Abgeordneten erhöht sich damit das Entgelt nach Steuern auf ca. 40 Euro im Monat. Eigentlich durchaus moderat.

ABER: Die Erhöhung des Regelsatzes betrug – wie bereits anfangs erwähnt - 1,1 Prozent gleich 4 Euro. Unsere grünen Kollegen rechnen so etwas gern in Papier um, wie letztens bei den Anfragen des Abgeordneten Böwer geschehen. Stellen Sie sich hier also ganz einfach einen Stapel von 500 Blatt Schreibpapier vor. Ein solches Paket ersteht man für knapp 4 Euro. Daneben kommt dann unsere Diätenerhöhung: Nicht ein Stapel, sondern zehn Stapel. Nun frage ich Sie: Haben sich die Energiekosten für den Sozialhilfeempfänger nur um ein Zehntel verteuert? Und das Gleiche bei Lebensmitteln, Drogeriewaren und so weiter und so fort.

Um eine in Anführungszeichen „feindliche Übernahme“ bei HAPAG-Lloyd zu verhindern, macht der Senat eben mal einen dreistelligen Millionenbetrag locker. Diese politische Intervention aus „rein wirtschaftlichen Gründen“ würden wir uns auch bei den Ärmsten der Armen wünschen, den Sozialhilfeempfängern. Eine Investition, die unmittelbar die Nachfrage ankurbelt. Wer unterversorgt ist, kann nichts in den Sparstrumpf stecken. Der Einzelhandel wird es ihnen wirtschaftlich danken. Handeln Sie!

Wir fordern den Senat auf, der weiteren sozialen Spaltung der reichsten Stadt Deutschlands wirksam entgegenzutreten. Eine spürbare regionale Erhöhung des Eckregelsatzes für das Sozialgeld und die Grundsicherung ist dringend notwendig und möglich.

Hamburg für alle – sozial und solidarisch.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.