Rede in der Bürgerschaft am 29. Mai 2008 zu einen Runden Tisch für Pflegestützpunkte
Einen Runden Tisch für die Schaffung von Pflegestützpunkten einzurichten, ist eine richtige Maßnahme. Geht es doch darum, den Koalitionskompromiss aus Berlin so gut wie möglich umzusetzen, nachdem die Einrichtung der Pflegestützpunkte den Ländern überlassen wurde.
Dennoch möchte ich deutlich machen, dass es hier auch um die Verwaltung eines Mangels geht. Der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach, hat die Pflegestützpunkte ebenfalls als faulen Kompromiss bezeichnet.
Wichtig ist, dass es bei den Pflegestützpunkten eine Zieldefinition gibt: Welche Aufgaben haben sie genau? Denn: zur Erfüllung der Aufgaben können sich die Träger auch Dritter bedienen welche sollen das zum Beispiel sein? Und was heißt das genau, wenn von Unabhängigkeit gesprochen wird? Wann kann man von Unabhängigkeit reden?
Positiv an den Pflegestützpunkten finden wir, dass nun eine flächendeckende Beratung angeboten werden kann, die insgesamt besser und billiger werden kann, weil die Angebote eher auf die Bedürfnisse der zu Pflegenden abgestimmt werden können.
Aus unserer Sicht lösen aber Pflegestützpunkte die wirklichen Probleme von zu Pflegenden, ihren Angehörigen und dem Pflegepersonal nicht. Es ist zum Beispiel nicht im Sinne der Betroffenen, dass Pflegekassen Verträge mit Einzelpflegekräften unterschiedlicher Qualifikation schließen können ganz geschickt wird nicht mehr von Pflegefachkräften, sondern nur noch von Pflegekräften gesprochen. Dumpinglöhne sind so programmiert. Daher gehört an den Runden Tisch auch die Gewerkschaft ver.di, die die Beschäftigten in der Pflege vertritt! Sollen Pflegestützpunkte wirklich unabhängig sein gehören auch die Verbraucherzentrale und die Patientenvertretungen mit an den Runden Tisch!
DIE LINKE fordert über die beschlossene Reform der Pflegeversicherung hinaus vor allem eine Neudefinition des Pflegebegriffs, eine Überwindung des starren Pflegestufenmodells und die Verankerung der Pflegeversicherung as Rehabilitationsträgerin im SGB IX. Außerdem sprechen wir uns weiterhin für die Einführung einer Bürgerinnen- und Bürgerversicherung aus die Trennung zwischen privater und gesetzlicher Pflege ist aufzuheben. Sämtliche Einkommen sollen beitragspflichtig und mit einem einheitlichen Beitragssatz belegt werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen insgesamt zur Hälfte an den Beiträgen für die Pflegeversicherung beteiligt werden, die auf Einkommen aus abhängiger Beschäftigung erhoben werden.
Kurzum: Die Pflegestützpunkte müssen neutral und unabhängig von Kostenträgern und Leistungserbringern zu arbeiten und müssen am Bedarf der Hilfesuchenden ausgerichtet sein dafür werden wir uns in den kommenden Wochen und Monaten stark machen. Und ich hoffe, wir finden einen breiten Konsens in dieser Frage.