20. November 2008

Dora Heyenn, Bürgerschaftsrede in der zum Zwischenbericht Arbeitsgruppe Universitätsneubau (Drs. 1466)

 

- Es gilt das gesprochene Wort -

Seit dem Sommer ist in den Medien zu lesen, dass die Senatorin Gundelach Überlegungen anstellt, die ggf. darauf hinauslaufen, die Universität auf den Grasbrook zu verlegen. Die Informationen, die vornehmlich über die Zeitungen in die Öffentlichkeit gelangten, waren allerdings nicht eindeutig und widersprachen sich in einigen Punkten. Zunächst war die Rede davon, dass die gesamte Uni verlagert werden solle, dann wurde eingeschränkt, dass die Physik in Bahrenfeld, die Botanik in Klein Flottbek und die Sternwarte in Bergedorf bleiben solle.

Es wurde mit Quadratmeter Nutzflächen der Universität operiert, die mal als marode, dann als sanierungsbedürftig oder auch als modernisierungsbedürftig bezeichnet wurden.

 

In Interviews in den Tageszeitungen wurden Szenarien entwickelt, die sich mit den Kosten eines Neubaus befassten. Unter anderem wurde Frau Senatorin Gundelach mit der Meinung zitiert, dass die Gebäude nicht unbedingt im öffentlichen Besitz sein müssten, die Universität könnte die Räume auch anmieten. Dabei muss man sich vor Augen halten, dass die Universität insgesamt über einen Flächenbestand von rund 272.000 m² Hauptnutzfläche verfügt, davon befinden sich an den zentralen Standorten rund 220.000 m². Hinzu kommt, dass die Unipräsidenten eine Vergrößerung der Raumkapazitäten auf ca. 350.000 m² als sinnvoll in die öffentliche Debatte einbrachte.

Der Versuch, von der Behörde für Wissenschaft und Forschung im zuständigen Ausschuss informiert zu werden, scheiterte kläglich. Was geschah in der letzten Wissenschaftsausschuss-Sitzung am 28. August?

Unter "Verschiedenes" bat die Abgeordnete der LINKEN - also ich - um Auskünfte zu dieser Thematik und der ebenfalls in der Presse erwähnten Kommission. Ich wollte wissen, ob diese Kommission schon eingesetzt worden sei und wer ggf. in diese Kommission berufen wurde. Wie aus unserem Antrag zu ersehen, mussten eindeutige Antworten mit der Kneifzange von den Behördenvertretern herausgeholt werden.

Auch die SPD - Abgeordneten baten um Informationen.

In unserem Antrag findet sich der Satz "Die Kanzlei untersagte weitere Nachfragen mit Hinweis auf die Geschäftsordnung".
Rein formal hat die Vorsitzende nach der Geschäftsordnung gehandelt, das ist eingestanden aber faktisch verhielt es sich eindeutig so, dass die Kanzlei an dieser Stelle massiv eingriff.

Ich zitiere aus dem Protokoll 19/4.

Die Vorsitzende machte darauf aufmerksam, dass die Bürgerschaftskanzlei ihr den berechtigten Hinweis gegeben habe, dass man sich fast schon in einer inhaltlichen Beratung befinde. In der Tat sei es so, dass unter "Verschiedenes" inhaltliche Beratungen nicht zulässig seinen. Sie erinnerte daran, dass die SPD-Abgeordneten eingangs die Frage gestellt hätten, ob es nicht zu einem nächsten Zeitpunkt eine Selbstbefassung des Ausschusses zu diesem Thema geben solle. Dies erscheine ihr der "Saubere Weg" zu sein, bevor heute hier so detailliert eingestiegen werde. Entweder belasse man es nun heute bei dem Dargestellten oder der Ausschuss müsse sich ein anderes Verfahren überlegen.

Nach einigem Hin und Her wurde der Antrag der SPD zur Abstimmung gestellt und was passierte: er wurde mit den Stimmen von CDU und GAL abgelehnt. Begründung: es gäbe keinen Gesprächsbedarf.

Dann wurde zwar zugesagt, dass die Senatorin in "den nächsten Sitzungen den Ausschuss über die Entwicklungen auf dem Stand " halten werde aber die nächsten beiden Sitzungen des Wissenschaftsausschusses wurden abgesagt, weil eben gar nichts auf der TO stand.

DIE LINKE betrachtet dieses Vorgehen als schlichte Missachtung des Parlaments und wir sahen keinen anderen Weg, als heute diesen Antrag einzubringen.

Was wir fordern halte ich für eine parlamentarische Selbstverständlichkeit. Uns ist mit dem Koalitionsvertrag mehr Transparenz von der GAL versprochen worden. Dieses Vorgehen stellt das Gegenteil dar. Das Traurige ist, dass die Vorfälle im Wissenschaftsausschuss kein Einzelfall sind.

Diese Regierung nutzt ihren Informationsvorteil schamlos aus und setzt auf die normative Kraft des Faktischen. CDU und GAL schaffen vollendete Tatsachen und denken gar nicht daran, das Parlament zu beteiligen. So kann man unserer Meinung Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung und § 10,1 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft nicht auslegen: Der Senat hat der Bürgerschaft und den von ihr eingesetzten Ausschüssen auf Verlangen Auskünfte zu erteilen ....

Ihr Vorgehen betrachten wir als Missachtung des Parlaments und sie behindern damit die Arbeit der Opposition.

Insofern ist das tun bzw. nicht tun auch demokratiefeindlich.

DIE LINKE hat diesen Antrag eingebracht, damit die Bürgerschaft und der zuständige Ausschuss begleitend in diesen Prozess einbezogen werden.

Wir sind nicht nur neu im Parlament - wir sind auch unerschütterlich optimistisch, was die demokratischen Gepflogenheiten anbetrifft. Deshalb hoffen wir, dass für den Rest der Legislaturperiode der Senat sich auf eine andere Informationspolitik und einen andren Umgang mit dem Parlament besinnt und die Regierungsparteien auch diesem Antrag zustimmen.