7. September 2008

Rede in der Hamburger Bürgerschaft am 3.September 2008: Antira- & Klimacamp: Versammlungsfreiheit aufgelöst

Redemanuskript Christiane Schneider

- Es gilt das gesprochene Wort -

Ich will gleich zur Sache kommen. Was zählt die Versammlungsfreiheit, was zählt die Meinungsfreiheit, was zählt die Pressefreiheit, was zählen die Bürgerrechte in dieser Stadt?

Was sie zählen, das wird in Konfliktsituationen deutlich. Das Problem der Geltung der Bürgerrechte stellt sich in aller Schärfe, wenn abweichende Meinungen sich laut äußern, wenn sie herausfordern, den Finger in Wunden legen. Dann stellt sich die Frage, ob sich die Staatsmacht als Obrigkeit versteht, die Ruhe und Ordnung, koste es, was es wolle, herstellt – oder ob sie die Bürgerrechte akzeptiert und respektiert, die dem Staat Grenzen setzen.

Ich spreche vom Umgang der politisch Verantwortlichen mit dem Antira- und Klimacamp in der vorletzten Woche.

Ich will dabei nicht ausklammern, dass es einzelne Aktionen gegeben hat, die die Grenze von Kritik, Protest und zivilem Ungehorsam zur Gewalt überschritten haben. Das bedaure ich. Aber die Vorfälle rechtfertigen das, was dann passiert ist, in keiner Weise.

Die SPD hat sie von Beginn des Camps an zum Anlass genommen, das gesamte Camp, ja darüber hinaus z.B. die gesamte Kritik an der Abschiebepolitik zu kriminalisieren. Damit haben Sie gefährli-chen Boden betreten, da Sie einen Zusammenhang zwischen dem Camp und den genannten Aktio-nen nicht beweisen können, da er nicht beweisbar ist. Ich nehme ganz ausnahmsweise Bezug auf das Landesamt für Verfassungsschutz, dessen Vertreter Herr Murck im Innenausschuss ausführte, dass es sich, ich zitiere, „um sehr kleine Gruppen, Grüppchen (handelt), die möglicherweise als Einzel-personen mitschwimmen in der weiteren Szene, die Planungen dieser Anschläge aber in sehr kleinem Kreis begehen …“ Wenn Sie, Herr Neumann, Herr Dressel, eine Gruppe von Hunderten von Menschen dafür in Haftung nehmen wollen, in eine Art von gesinnungsmäßiger Sippenhaftung, dann verlassen Sie den Boden des Rechts, das auf dem Prinzip der Selbstverantwortung gründet.

Hatte der Senat zur Wahrung des Koalitionsfriedens auf einen Kurs von Law and Order in den ersten Tagen verzichtet, leitete Innensenator Ahlhaus Mitte der Woche die Kehrtwende ein. Der verheeren-de Satz seiner Presseerklärung vom 20. August lautet: „Für Chaoten gibt es in Hamburg kein Pardon.“

Pardon wird nicht gegeben – das ist Militärjargon. Sie können das in jedem Lexikon nachschlagen. Diese Ankündigung bedeutet im Krieg: Gefangene werden nicht gemacht. Im übertragenen Sinn und in der konkreten Situation gebraucht, bedeutet sie, dass nunmehr mit den „Chaoten“, also mit denen, die einem da schon die ganze Zeit auf die Nerven gehen mit ihrer Kritik, mit ihren provokanten symbolischen Aktionen, jetzt aufgeräumt wird. Wie sich erwies, wurden zwar Gefangene gemacht, und zwar viele, Grundrechte jedoch außer Kraft gesetzt. Das alles wird im Innenausschuss im Ein-zelnen aufzuarbeiten sein und zum Teil auch vor Gerichten.

Auf der Strecke blieb, wieder einmal, die Versammlungsfreiheit. Wenn die Einsatzleitung gleich zweimal nach dem gleichen Muster friedliche Versammlungen auflöst, wenn sie selbst Fakten schafft, die sie dann zum Vorwand der Auflösung macht, indem sie nämlich Gruppen von außerhalb, und zwar Menschen, die sie am Freitag aufgrund ihres Aussehens aus Bussen herausgeholt hatte, in die Kundgebungen zwingt, um dann zu behaupten, die Kundgebungen seien Rückzugsraum für „Straftäter“, dann ist das eine arrogante Demonstration polizeilicher Macht auf Kosten der Ver-sammlungsfreiheit. Wenn die Polizei dabei auch noch das Urteil des Verwaltungsgerichts missachtet und unbeirrt ihren vom Gericht zurückgewiesenen Zeitplan durchsetzt, muss man sich ernsthaft nach dem Verhältnis der Exekutive zur dritten Gewalt fragen.

Auf der Strecke blieb – teilweise - der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der besagt, dass polizeiliche Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Davon war etwa beim Einsatz gegen Gruppen von Teilnehmern eines Stadtteilrundgangs in St. Pauli, die sich nach Beendigung des Rundgangs auf dem Rückweg befanden, nichts zu merken. Wer die Szenen sah, konnte meinen, die Polizei ginge gegen gefährliche Gewalttäter vor und nicht gegen Menschen, die sich über die Folgen der Aufwertung eines Viertels informiert und dagegen protestiert hatten - so hart war der Einsatz. Er fand wenige Stunden nach der Losung von Innensenator Ahlhaus statt, Chaoten keinen Pardon zu geben.

Besonders bestürzend sind die dokumentierten Übergriffe, so auf ein alternatives Kamerateam – was ist die Pressefreiheit wert, wenn kritische Berichterstattung nicht unter ihren Schutz fällt? Und wie soll man es bewerten, wenn bereits von der Polizei überwältigte, wehrlose Menschen von Polizisten misshandelt werden?

Gestern haben Gruppen, die das Camp organisiert haben, eine lange Liste von Grundrechtsverletzungen und Polizeigewalt vorgelegt. Wir fordern, dass die Liste der Vorwürfe rückhaltlos aufgearbeitet wird. Das wäre ein erster wichtiger Schritt zur Rückkehr von Verhältnissen, in denen die Grundrechte für alle, auch für die schärfsten KritikerInnen, gelten.