1. April 2009

Der vormals liberale Strafvollzug in Hamburg ist zum Verwahrvollzug verkommen.

 – Es gilt das gesprochene Wort -

Wir haben diese recht umfangreiche Große Anfrage gestellt, um uns über möglichst viele Aspekte des Justizvollzugs in Hamburg ein möglichst realistisches Bild zu machen. Manche Antworten sind nichtssagend, manche Antworten beschönigen die Situation. [Wartezeit Suchtberatung im Jugendvollzug beträgt nicht bis zu acht Wochen, sondern durchschnittlich 2 Monate und in einigen Fällen bis zu 16 Wochen]

Doch ungeachtet einzelner Probleme bei der Beantwortung ist das Ergebnis aufschlussreich. Es ist beschämend, dass die Regierungsparteien sich gegen eine Überweisung in den Rechtsausschuss sperren – aber Sie haben natürlich Ihre Gründe.

Ich will hier auf einige zentrale Punkte eingehen.

Erstens. Der vormals vergleichsweise liberale Strafvollzug in Hamburg war unter den Senatoren Kusch und Lüdemann zum Verwahrvollzug verkommen. Dass sich das im letzten Jahr trotz verschiedener Verbesserungen noch nicht grundlegend geändert hat, wird vielleicht am deutlichsten in den bedrückend langen Einschlusszeiten. An den Wochenenden sind erwachsene Strafgefangene täglich mindestens 15einhalb Stunden in ihrer Zelle eingeschlossen, an den Wochentagen arbeitende Gefangene mindestens elfeinhalb Stunden, nicht arbeitende Gefangene 19 bis 20 Stunden! Nicht arbeitende Gefangene: das schließt Abschiebegefangene, arbeitsunfähige und Gefangene im Rentenalter ein. Untersuchungsgefangene, für die die Unschuldsvermutung gilt, sind 23 von 24 Stunden eingeschlossen.

Sowieso sind Gefangene von der Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Sowieso sind ihre sozialen Kontakte, ohne die Leben nicht lebbar ist, auf ein Minimum reduziert. Sowieso ist der psychische Leidensdruck von Menschen, die eingesperrt und damit einer totalen Institution ausgeliefert sind, die das gesamte Leben beherrscht, sowieso ist ihr psychischer Leidensdruck hoch.

Wenn sie in einer solchen Situation des Ausschlusses auch noch lange Zeit des Tages völlig auf sich selbst zurückgeworfen werden, Stunde um Stunde eingesperrt auf wenigen Quadratmetern praktisch ohne Möglichkeit, die Zeit sinnvoll und abwechslungsreich zu gestalten, dann werden soziale Fähigkeiten abgetötet, die gefördert und entwickelt werden müssten.

Wie soll denn bei solchen Einschlusszeiten, womöglich über viele Jahre hinweg, das Ziel der sozialen Integration der Gefangenen erreicht werden? Das ist Verwahrvollzug, der das Anliegen der individuellen und sozialen Entwicklung der Gefangenen de facto aufgegeben hat.

Zweitens kritisieren wir ein sehr weitgehendes Desinteresse des Senats an den Folgen von Haft. Die eigentliche Strafe, der Freiheitsentzug, geht einher mit einer Fülle von Folgen und Wirkungen, die im Urteil ungenannt bleiben, die jedoch äußerst gravierend sind. Viele Gefangene zum Beispiel sind überschuldet. Wie viele? Diese Daten werden nicht erfasst, obwohl die Überschuldung die soziale Integration nach der Haftentlassung enorm erschwert. Viele Gefangene verlieren infolge der Haft ihre Wohnung. Wie viele? Auch diese Daten werden nicht erfasst. Was man eigentlich für wirksame und nachhaltige Integrationskonzepte wissen müsste, weiß man nicht.

Ein weiteres Beispiel: Am Stichtag 7. Mai verbüßten 106 Gefangene in Hamburger Justizvollzugsanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe. Das heißt, sie konnten eine gegen sie verhängte Geldstrafe nicht bezahlen. Wir fragten, wie viele von ihnen zuvor Hartz IV bezogen hätten. Das ist schließlich ein wichtiger gesellschaftlicher Vorgang, wenn Menschen ins Gefängnis müssen zum Beispiel, weil sie mehrfach schwarz gefahren sind, weil der Hartz-IV-Regelsatz die Kosten der Mobilität nicht abdeckt. Wir fragten vergeblich, weil nämlich das von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellte EDV-System die Daten nicht erhebt.

Wie viele der Ersatzstrafler verloren ihre Wohnung, weil die Kosten der Unterkunft seit dem 15. August 2007 nur noch bei einer Haftdauer von bis zu sechs Monaten übernommen werden?

Antwort: „Eine Erfassung der begleitenden sozialen Umstände des Wohnungsverlustes ist im Dokumentationssystem der Fachstellen aufgrund des hohen Auswertungsaufwandes nicht vorgesehen.“

Fazit: Um die über den Freiheitsentzug hinausgehenden Folgen der Haft, die das Leben mehr oder weniger bestimmen und die soziale Integration ungeheuer erschweren können, um diese Folgen zu minimieren, braucht man Konzepte. Kenntnisse und Interesse sind Voraussetzung für nachhaltige Konzepte. Hier mangelt es erheblich.

Ähnliches gilt – drittens – für das Problem der Gesundheitsversorgung. Mit Interesse habe ich die Debatte über die Große Anfrage der GAL zum Thema „Gesundheit in Haft“ aus dem Jahr 2005 nachgelesen, in der die GAL die beschämende Interesselosigkeit, ja Ignoranz des CDU-Senats anprangerte – zu Recht. Wir haben etwas andere Fragen gestellt, weil wir uns für bestimmte Gesichtspunkte interessierten, vor allem für Konzepte der Gesundheitsförderung in Haft.

Das Ergebnis der Befragung: Konzepte und Projekte für Gesundheitsförderung in Haft gibt es nicht. Es gibt keine Studien über gesundheitliche Versorgung und Vorsorge in Hamburger Haftanstalten, und es sind auch keine geplant, auch nicht über Zahngesundheit.

Sie wissen nichts über die Infizierung mit Hepatitis oder HIV, obwohl es sich um hochinfektiöse Krankheiten handelt! Ich könnte die Reihe noch fortsetzen, belasse es aber dabei.

Gefangene gehören überwiegend Bevölkerungsgruppen an, deren gesundheitliche Situation nicht besonders gut ist. Mit der Inhaftierung wird die Gesundheit von Gefangenen weiteren Belastungen ausgesetzt, Belastungen, die durch die Rahmenbedingungen der Haft entstehen, durch kleine Zellen, Bewegungseinschränkungen, unzureichende Ernährung, überproportional starke Verbreitung von Erkrankungen wie Drogen- und Alkoholabhängigkeit, Infektionskrankheiten, psychischen Störungen, Selbstverletzungen, Suizid, alle Formen von Gewalt, Einschränkung der Intimsphäre, Hygieneprobleme usw.

Gesundheitsstabilisierung und –förderung in der Haft muss fester Bestandteil der sozialen Integration sein. Wir sehen eine wichtige Aufgabe darin, die besondere und überproportional starke gesundheitliche Belastung von Gefangenen zu analysieren. Es gilt, Strukturen für Untersuchungen, diagnostische Verfahren, Beratungen zu schaffen und notwendige Behandlungen einzuleiten.

Ein Jahr ist nicht lang, und wir wollen nicht kritisieren, dass das alles noch nicht läuft. Aber wir kritisieren, dass nicht zu erkennen ist, dass aktive Gesundheitsförderung überhaupt als Aufgabe erkannt und in Angriff genommen wird. Wenn sich der Rechtsausschuss schon nach dem Willen der Koalition nicht mit den Ergebnissen unserer Großen Anfrage befassen soll, sollte er sich doch, und darauf werden wir dringen, mit den Europäischen Richtlinien für die Gesundheitsversorgung und –förderung in Haftanstalten befassen und mit einigen guten praktischen Initiativen, z.B. des Kantons Genf.

Ich komme viertens und abschließend zu einem der ganz großen bekannten, aber ungelösten Probleme. Wie ich schon sagte, ist die Überschuldung vieler Gefangener ein wesentliches Wiedereingliederungshindernis. Das ist nur die eine Seite. Die andere Seite ist, dass Gefangene weder imstande sind, Angehörige zu unterstützen noch Wiedergutmachung zu leisten noch Opfer zu entschädigen. Sie sind dazu nicht imstande, obwohl sie in der Regel arbeiten, und sie sind deshalb nicht imstande, weil sie nicht annähernd angemessen entlohnt werden. Ich habe den Eindruck, dass viele, die seit den 70er Jahren und bis zu Beginn dieses Jahrzehnts mit Vehemenz für eine angemessene Entlohnung von Gefangenen gestritten haben, resigniert sind.

Aber schauen Sie in die Große Anfrage und die Antworten des Senats: Die Anhebung von jetzt 9% auf 40% des Durchschnittslohns wäre mit jährlich ca. 10 Millionen Euro nicht übermäßig kostspielig. Im Gegenteil.

Unterm Strich würde sich eine solche Anhebung sogar voll und ganz auszahlen, die 10 Millionen kämen mit Zins und Zinseszins zurück. Eine Entlohnung, die gerade mal 9% vom Durchschnittslohn beträgt, anerkennt den Wert der Arbeit nicht, fördert die Gefangenen nicht, sondern entmündigt sie. Eine solche Entlohnung bestraft die Angehörigen und schädigt die Opfer von Straftaten. Sie kommt die Gesellschaft teuer.

Eine halbwegs angemessene Entlohnung dagegen stärkt die Würde und Verantwortlichkeit des Gefangenen, seine Existenz als Person, die in der Lage ist, Verpflichtungen zu übernehmen und die sich deshalb den Folgen ihrer Straftat ganz anders stellen kann als bisher.

Eine angemessene Entlohnung ist nach unserer Auffassung ein unverzichtbarer Baustein des Resozialisierungsgrundsatzes, dem mit dem nun vorliegenden Entwurf des Strafvollzugsgesetzes in Hamburg ja wieder Geltung verschafft werden soll.

Dazu gehört dann auch die Einbeziehung der Gefangenen in die Sozialversicherung, nicht zuletzt in die Rentenversicherung. Auch das wäre, lesen Sie es nach auf S. 34 unserer Anfrage, absolut gesehen nicht teuer, und es zahlte sich im Hinblick auf die guten Folgen für die Gefangenen und die Gesellschaft ebenfalls aus, weil die Altersarmut zurückgedrängt würde.

Dazu gehört dann auch die massive Förderung schulischer und beruflicher Qualifizierung – man kann es nicht anders sagen, hier ist seit längerem eine Talsohle erreicht und offensichtlich noch immer nicht durchschritten.

Damit komme ich zum Schluss. Von der CDU hätte ich in der Tat auch kaum erwartet, dass sie sich freiwillig einer sachlichen Debatte über die Situation des Justizvollzugs im Rechtsausschuss steht. Von der GAL erwarte ich es, wenn ich zugrunde lege, was Sie in der Opposition auf diesem Feld geleistet und gefordert haben. Ich fordere Sie deshalb auf, der Überweisung zuzustimmen.