- Es gilt das gesprochene Wort -
Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen,
gesund sind viele Erzieher und Erzieherinnen nicht, der hohe Krankenstand spricht für sich. Und neben gestiegenen Anforderungen sind die Gruppen heute wieder so groß wie zuletzt 1978. Deswegen muss es verbindliche Regelungen zur Gesundheitsförderung geben, deswegen gehen die Beschäftigten, vornehmlich Frauen, dafür auf die Straße. Worin bestehen die gestiegenen Anforderungen?
Zum Beispiel die Altersmischungen: Sie bewirken, dass die Gruppen ständig voll sind. Und durch das Gutscheinsystem und die unterschiedlichen Stundenkontingente ist zudem ein Kommen und Gehen in den Gruppen. Es herrscht ständige Hektik. Der hohe Krankenstand wird zudem personell nicht ausgeglichen, sodass dann eine Doppelbelastung für die - noch - arbeitsfähige Kollegin oder den arbeitsfähigen Kollege besteht.
Es gibt außerdem zwar Vorbereitungszeit, um die verbindlichen Bildungspläne auch kompetent umzusetzen, aber es handelt sich nicht um kinderfreie Zeit. Die Kollegin, der Kollege wird also ständig gestört oder muss damit rechnen, gestört zu werden. In den Krippen müssen die Kolleginnen ständig heben, sich beugen, auf dem Boden sein. Bei der Übergabe der der Kinder kommt es oft zu stressigen Abschiedssituationen. Oft müssen Bollerwagen voller Kinder gezogen werden.
Weitere gestiegene Anforderungen bestehen auch durch das gestiegene Berichtswesen. Dies erfolgt ebenfalls ohne Personalaufstockung. Aber: Die Jugendämter, der ASD, verlangen zu Recht Berichte, auch die Politik, wie wir sie ja als Abgeordnete im Familien-, Kinder- und Jugendausschuss fordern.
Der DGB-Index Gute Arbeit hat zudem ergeben, dass nur 26 Prozent aller Erzieherinnen davon ausgehen, ihren Beruf gesund bis zur Rente ausüben zu können. Der Durchschnitt bei den Berufen im Dienstleistungssektor beträgt aber 54 Prozent! Der Erzieherinnenberuf ist der am schlechtesten bewertete Beruf!
Derzeit entscheiden die Arbeitgeber weitgehend allein, was an Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdung geschieht. Ein Rechtsanspruch bedeutet aber, im Zweifelsfall gesund erhaltende Maßnahmen einklagen zu können. Das ist zum Beispiel eine schalldichte Wand oder ein Besprechungsraum, in dem die Erzieherinnen nicht auf Kinderstühlen sitzen müssen.
Zur Gesundheitsförderung gehört aus meiner Sicht auch, ein vernünftiges Entgelt zu zahlen. Denn alle Statistiken sagen es: Wer zu wenig verdient, ist kränker als ein Mensch mit einem fairen Einkommen.
Noch mal was zum Lärm in einer Kita: Es wurde schon 117 Dezibel gemessen. Das entspricht im Vergleich einer Lautstärke, als wenn Sie Hundert Meter weit weg von einem startenden Düsenjet stehen. Rufen Sie mal in einer Kita zur Hochzeit an - sie werden den Hörer vermutlich einen halben Meter von ihrem Ohr weg halten.
Deswegen, sehr geehrte Herren und Damen, müssen die Erzieherinnen und Erzieher einen Rechtsanspruch auf Gesundheitsförderung bekommen.