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24. Juni 2009 Bürgerschaftsdebatte, Soziales, Große Anfrage, Wolfgang Joithe, Rede

Situation von "Ein-Euro-Jobs" und der von ihnen Betroffenen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Herr/Frau Präsident/in, meine Damen und Herren,

kein Instrument der Arbeitsmarktpolitik steht seit der Agenda 2010, seit dem Inkrafttreten der so genannten "HartzIV-Gesetze so sehr im Fokus wie die Arbeitsgelegenheiten, Ein-Euro-Jobs, Aktiv-Jobs, Zusatz-Jobs, Pflichtdienste, Zwangsarbeiten nach § 16d des Sozialgesetzbuches II. Schon allein die Vielzahl der Begriffe für diese Tätigkeiten zeigt die Bandbreite der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Einschätzung.

"Arbeitsgelegenheiten" sagt ganz klar, dass es sich hier nicht um einen Arbeitsplatz normaler Prägung handelt. Hier bekommt Mann oder Frau lediglich die Gelegenheit, zu arbeiten. Das hört sich so an, als könne man hier wie bei einem Sonderangebot zugreifen - oder auch eben nicht. Weit gefehlt. Hinter dieser Gelegenheit verstecken sich Zwang, Nötigung, Drangsalierung, De-Qualifizierung, Willkür.

Hier finden wir den altbekannten Sumpf einer Trägerkultur vor, die sich der Erwerbslosen bedient - als Spielsteine. Ohne Erwerbslose keine Maßnahmen, ohne Maßnahmen keine Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Da müsste so mancher Träger von der Hamburger Arbeit bis zu MokWat wie Arcandor Konkurs anmelden. Dann lieber doch einige praxisferne Ideen in das Interessenbekundungsverfahren geben, um am großen Aktiv-Kuchen teilhaben zu können. Zwangsweise stehen die Erwerbslosen für dieses Schauspiel zur Verfügung - sie sind arm und brauchen das Geld, das von der Mehraufwandsentschädigung übrig bleibt. Und wenn sie nicht mehr wollen, weil sie mit den Anleitern nicht zurechtkommen oder warum auch immer; dann versucht man sie mit ihrem Arbeitslosengeld II und den Kosten der Unterkunft bis auf 0 kürzen - so viel zur oft genannten Freiwilligkeit.

Die wesentlichen Kritikpunkte an diesen Gelegenheiten sind:

 

  • sie sind arbeitsmarktpolitisch nicht zielführend
  • die Förderstruktur setzt Fehlanreize auf städtischer und kommunaler Seite und bei den Beschäftigungsträgern, was in der überwiegenden Zahl der Fälle zu einer Mitnahme von Fördermitteln unter Verletzung der Fördervoraussetzungen führt und Wettbewerbs- und Arbeitsmarktverzerrungen verursacht
  • der in Verbindung mit §31 SGB II zwangsweise Charakter der Ein-Euro-Jobs steht im Konflikt mit dem völkerrechtlichen Übereinkommen Nummer 29 über Zwangs- und Pflichtarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)

Wie leger sich die Behörde für Wirtschaft und Arbeit mit der Problematik der Arbeitsgelegenheiten auseinandersetzt, lässt sich aus der Beantwortung der Frage 4 der Großen Anfrage meiner Fraktion ersehen. Die Frage lautet:

Die AGH stellen das quantitativ wichtigste und kostenaufwändigste arbeitsmarktpolitische Instrument dar. Eine detaillierte und fortlaufend begleitende Evaluation der AGH muss von daher für ein zielführendes politisches Handeln von größtem Interesse sein. Die BWA hatte die "Umsetzung und Ergebnisse der öffentlich geförderten Arbeitsgelegenheiten im Jahr 2005 (Hamburg, Juni 2006) untersuchen lassen. Seither haben verschiedene andere Studien auf Bundesebene den arbeitsmarktpolitischen Nutzen dieses Instruments grundsätzlich in Frage gestellt. Welche weiteren Evaluationen über die Struktur, Durchführung und den arbeitsmarkpolitischen Nutzen der AGH hat es seit der erwähnten Studie zur Situation in 2005 in Hamburg gegeben? Antwort keine - und dann der Verweis auf die eben genannte Studie.

Dies macht es nun erforderlich, auf verschiedene Expertisen zu den Arbeitsgelegenheiten, die es auf Bundesebene gibt, Bezug zu nehmen. Da diese Untersuchungen diesem Arbeitsmarktinstrument durchweg wenig arbeitsmarktpolitischen Nutzen und viel volkswirtschaftlichen Schaden attestieren, muss die Frage gestellt werden, ob in Hamburg gerade deshalb seit 2006 keine weiteren Untersuchungen zur Situation in Hamburg in Auftrag gegeben wurden. Befürchtete man durch deren Ergebnisse eine weitere Infragestellung der für Träger und Kommune einträglichen Ein-Euro-Jobs?  Das hätte z. B. das Aus für das Stadtbegleitgrün sein können - es sei denn, man hätte die bereits verdrängten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze im Gartenbau- und Tiefbauamt neu ausgeschrieben.

Aber es gibt ja Menschen und Institutionen außerhalb Hamburgs, die sich der Studie nicht scheuen. So stellt der Forschungsbericht Nr. 02/2007 des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung - IAB fest:

Im Zuge der Beschäftigung von Zusatzjobbern werden reguläre Beschäftigungen in nicht zu vernachlässigendem Umfang verdrängt und der bestehende Wettbewerb wird beeinflusst. Die repräsentativen Ergebnisse unserer Erhebung stützen damit die Aussagen des Bundesrechnungshofes.

Nur bei 2% der Zusatzjobber, die generell geeignet sind, haben die Betriebe eine Übernahme fest geplant. Obwohl sie als geeignet, leistungsfähig und leistungsbereit eingeschätzt werden, haben nur maximal 7% bzw. jeder Vierzehnte von ihnen über eine Arbeitsgelegenheit die Chance auf den Einstieg in ein Beschäftigungsverhältnis. Bei insgesamt 78% aller geeigneten Zusatzjobber erklären die Betriebe, dass keine finanziellen Mittel für eine Einstellung zur Verfügung stehen. Wie bereits vermutet, nutzen zwar viele Kommunen, Einrichtungen und Vereine dieses Arbeitsmarktinstrument, sehen aber aufgrund beschränkter Budgets keine Übernahmemöglichkeiten.  Zitatende.

Dazu ergänzend aus meiner eigenen Erfahrung:

Team.arbeit.Hamburg ist nicht einmal willens und in der Lage, in größerem Umfange - wie es nötig wäre - die Umsetzung der mit den Trägern vereinbarten Maßnahmen vor Ort und in der Praxis zu überprüfen. Obwohl ich mich selbst schriftlich an meinen Sachbearbeiter wandte, weil die Maßnahme vor Ort nicht mit der Zuweisung bzw. der Eingliederungsvereinbarung übereinstimmte - geschah nichts. Einfach nichts. So nimmt die Arge ihre Kontrollfunktion gegenüber ihren Vertragspartnern wahr. Dagegen helfen auch keine tollkühnen Presseerklärungen aus der Weidestraße.

Im IAB-Kurzbericht 2008 heißt es, dass es Ziel der Ein-Euro-Jobs sei, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Tatsächlich lasse sich dieser Effekt nur in Ausnahmefällen überhaupt nachweisen. 20 Monate nach der Maßnahme verzeichnen ostdeutsche TeilnehmerIinnen einen 1%igen  und westdeutsche ArbeitnehmerInnen ein 3%igen Anstieg der Wahrscheinlichkeit, regulär beschäftigt zu werden.

Ein anderes Ziel der "Ein-Euro-Jobs" sei die Überprüfung der Arbeitsbereitschaft. Anscheinend wird dieser sozial-disziplinatorische Ansatz besonders gern an der Gruppe der unter 25jährigen erprobt. Obgleich sie einen am Erwerbslosenstand im SGB II von lediglich 10,8% aufweisen, werden sie mit einem Anteil von 24,6 überproportional häufig dienstverpflichtet. Gerade bei dieser Altersgruppe haben die Maßnahmen ausgewiesenermaßen überhaupt keinen oder gar einen negativen Eingliederungseffekt. Für Teilnehmer, deren letzte reguläre Beschäftigung nicht lange zurück liegt, ist der Eingliederungseffekt ebenfalls eindeutig negativ.
Der Bundesrechnungshof kritisiert in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages in 2006:

Es treten bei wesentlichen Qualitätsmerkmalen unterschiedliche, z. Teil erhebliche Mängel auf: 

 

  • zu lange Wartezeiten auf ein erstes qualifiziertes Gespräch zur Erörterung eines Integrationskonzepts
  • 75% der sog. Ein-Euro-Jobs werden irregulär durchgeführt
  • Träger der Grundsicherung schieben Teile ihrer Kernaufgaben an die Beschäftigungsträger ab
  • nicht hinreichende Kontrolle der Mittelverwendung bei Beschäftigungsträgern
  • unzureichender Gebrauch von Eingliederungsvereinbarungen (um zu sanktionieren)

Die Rolle der Bundesagentur für Arbeit als einerseits Gewährungsverantwortliche, die andererseits mit wenigen Weisungsaufgaben ausgestattet ist, wird als suboptimal kritisiert. Es wird das Auseinanderfallen von Finanz- und Fachaufsicht des Bundes beanstandet.

In seinem Bericht aus 2008 heißt es vom Bundesrechnungshof: Die Qualität der Vermittlungstätigkeit und des Fallmanagements der Grundsicherungsstellen überzeugte auch im dritten Jahr nach Inkrafttreten des SGB II nicht. Dies gilt unabhängig davon, in welcher Organisationsform (Arbeitsgemeinschaften, zugelassenen kommunale Träger oder Agenturen für Arbeit und Kommunen in getrennter Trägerschaft) die Leistungen vor Ort erbracht wurden.

Erneut ist die Liste der vom Bundesrechnungshof kritisierten Punkte lang:

  •   Eingliederungsvereinbarungen sind zu wenig individuell gestaltet und bieten dem Leistungsberechtigten nur unzureichende Unterstützung. 

------ eigene Erfahrungen----

Erneut scharf kritisiert worden ist die Umsetzung der sog. Ein-Euro-Jobs für die in 2007 Eingliederungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro eingesetzt wurden:

Bei zwei Drittel der geprüften Arbeitsgelegenheiten war mindesten eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt. Meist handelte es sich bei den geförderten Tätigkeiten um reguläre Aufgaben eines öffentlichen Trägers. Es sollten Arbeitskräfte eingespart oder ein haushaltsbedingter Personalmangel ausgeglichen werden. In sechs von zehn Fällen zahlten die Grundsicherungsstellen neben der Mehraufwandsentschädigung eine monatlich Maßnahmepauschale von mindestens 200 Euro (Anmerkung: Hamburg durchschnittlich ca. 600 Euro) je Monat und Teilnehmer, auch dann, wenn einfachste Arbeiten zu erledigen waren. Es handelte sich dabei überwiegend um eine Mitnahme von Fördermitteln, weil keine Aufwendungen des Trägers in dieser Höhe erkennbar waren. Zitatende.

Und Bestätigung dessen, was ich zu Beginn meiner Rede darstellte, meine Damen und Herren: Es geht um die Mitnahme von Fördermitteln - die Erwerbslosen sind die Spielsteine in diesem Spiel, sind die Plastik-Chips im Kasino der Beschäftigungsträger.

Dazu noch ein Beispiel für Querfinanzierung. Im Bereich der Jugendhilfe und Jugendbetreuung stehen ausreichende Mittel nicht zur Verfügung. Einer der großen Beschäftigungsträger, der mit Ein-Euro-Jobbern über 3000 Mittagessen pro Tag für Ganztagsschulen produziert, betreibt auch eine Jugenderwachsenenbegegnungsstätte mit Betreuung in einem sog. Brennpunkt-Stadtteil. Die Gelder für die notwendigen 1 ½ Sozialpädagogen werden dadurch sichergestellt, dass genau ebendort ein sog. gemeinnütziges Restaurant mit Bar betrieben wird, das im 3-Schicht-Modus arbeitet. Insgesamt ca. ein Dutzend Ein-Euro-Jobber finden dort Beschäftigung, auch wenn der Andrang auf die Gastronomie dies keineswegs rechtfertigt und oft Langeweile eintritt. Dafür sind aber die Sozialpädagogen finanziert. Unsere Stadt sollte es sich wert sein, derart notwendige Arbeit geradlinig zu finanzieren, anstatt derartige Taschenspielertricks zu zulassen.

Auf die Mischverwaltung der ARGen, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig angemahnt wurden, geht der Bundesrechnungshof ebenfalls ein:

Die jetzigen Schnittstellen zwischen verschiedenen Trägern im Verwaltungsvollzug und bei der Aufsicht erfordern komplizierte fehleranfällige Abstimmungsprozesse und schaffen Einfallstore für unwirtschaftliches, rechtswidriges und bundesweit uneinheitliches Verwaltungshandeln. Zitatende.

Dem habe ich wenig hinzuzufügen. Nur soviel: Wer meint, er müsse die Verfassung ändern und nicht das verfassungswidrige Handeln, der hat sich so weit von Rechtsstaat und Realität entfernt, dass ihn wohl nichts mehr schmerzt, meine Damen und Herren. Rechthaberei hat nichts mit Rechthaben zu tun, und das gebetsmühlenartige "Seit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist alles besser" - Gerede zeugt nicht von Überzeugung sondern von Starrsinn.
Zurück zu den Ein-Euro-Jobs, zurück zu dem Begriff "Zwangsarbeit", der ja einige hier im Plenum fast auf die Barrikaden bringt. Da wird die jüngste Geschichte bemüht, die verharmlost werden würde und was weiß ich alles noch. Dabei gibt es das IAO-Übereinkommen (Internationale Arbeitsorganisation der UN) Nr. 29 über Zwangs- und Pflichtarbeit, das auch für den Mitgliedsstaat die Bundesrepublik Deutschland rechtsverbindlich gilt, und eine bemerkenswerte Studie der Hans-Böckler-Stifung von Max Kern aus Mai 2008, die sich u. a. auf die Anfrage meiner Fraktion "Gut qualifizierte "Ein-Euro-Jobber" an Hamburger Schulen (Drs. 19/119) bezieht. Zitat aus der Studie:

Die Antworten des Senats...stellen die zur Rede gebrachten Fälle in die Kategorie der zahlreichen Ein-Euro-Jobs, deren rein deklamatorische, durch die nicht einmal durchgängige Anfügung von austauschbaren Begriffen wie "Hilfs-, Assistenz-" usw. postulierte Unterscheidung von Regelarbeit nicht den Anforderungen des SGB an "Zusätzlichkeit" genügt.

Schwer verständlich? Sicher, also ganz einfach, wie auch die Antwort des Senats in dieser großen Anfrage: Auch wenn da Hilfshausmeister, Assistenzhausmeister, Subhausmeister steht: immer gemeint ist: Hausmeister. So einfach ist das.
Noch einfacher ist die Zusammenfassung des Abschlussberichts von Herrn Kern, dem Autor der Studie der Hans-Böckler-Stifung, der feststellt:

Die Heranziehung zu Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (1-Euro-Jobs) führt häufig zu einem Verstoß gegen das Übereinkommen (der IAO).

Lösungsvorschläge :

Als Minimallösung sollte die Anwendung der Sanktionen in § 31 SGB II auf die Verweigerung von Arbeit in der Mehraufwandsvariante ausgeschlossen werden.

Es sollten alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Verstrickung des Staates in die Ausnutzung der Hilfsbedürftigen zu beenden. Dazu gehören: schon nach geltendem Recht die effektive Beachtung bzw. Durchsetzung der Nachrangigkeit der 1-Euro-Jobs und ihrer in der Praxis weitgehend missachteten Fördervoraussetzungen; des weiteren als Auftrag an den Gesetzgeber auch die Abschaffung der vielfach missbrauchten 1-Euro-Jobs, die nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofs, in Anbetracht der "Maßnahmekosten" der Beschäftigungsträger, nicht einmal kostengünstiger sind als ABM-Stellen.

Für eine Begrenzung der Zwangslage der Betroffenen erscheint es ferner relevant, den Regelsatz des ALG II auf einen das Existenzminimum effektiv deckenden Betrag anzuheben, was, u.A. zur Vermeidung von Kombilohn-Effekten, mit der Einführung eines allgemeinen Mindestlohns einhergehen sollte.

Meine Damen und Herren, wie sie sehen gibt es im Bereich der Ein-Euro-Jobs, viel zu tun - auch in Hamburg. Auch wir können in unserer Stadt dazu beitragen, dass es im Bereich der Erwerbslosigkeit weniger rechtswidrig zugeht. Packen wir es an: im Wirtschaftsausschuss.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.