18. November 2009

Volksbegehren "Wir wollen lernen" war erfolgreich - Aber mit welchen Methoden?

Das Volksbegehren „Wir wollen lernen“ war erfolgreich. Gleichzeitig ist es eine persönliche Niederlage für den Bürgermeister Ole von Beust und die Senatorin Christa Goetsch, die in der Regierungskoalition für die 6-jährige Primarschule gefochten haben.

Wir von der LINKEN sind nicht davon überrascht, dass die Initiative erfolgreich war – ein anderes Ergebnis wäre eine Sensation gewesen.

Aber wir von der LINKEN sind überrascht über die hohe Unterschriftenzahl. Normalerweise prägen während solcher Plebiszite nicht nur Plakate sondern auch eifrig agierende Unterschriftensammler das Stadtbild. Das konnten wir nicht feststellen. Ich wurde sogar vor einigen Tagen gefragt, ob für dieses Volksbegehren gar keine Unterschriften auf der Straße gesammelt werden.

Das war symptomatisch – gesammelt wurde nämlich in den Konsumtempeln dieser Stadt. Für uns wirft der Ablauf dieses Volksbegehrens eine Menge Fragen auf.

1. Die Familie Otto hat in ihren Einkaufszentren die Unterschriftensammlung für „Wir wollen lernen“ ausdrücklich  erlaubt, während bei vergleichbaren Verfahren die Sammler aus dem AEZ, EEZ, Phönixcenter und dem Einkaufszentrum Hamburger Straße im hohen Bogen rausflogen und selbst  d a v o r  nicht ihre demokratischen Rechte wahrnehmen durften. Auch einige Edeka-Läden in dieser Stadt verfuhren genau so.

Darüber müssen wir in Hamburg noch einmal neu nachdenken, dass die Inhaber von Einzelhandels­geschäften und ganzen Einkaufszentren entscheiden, wer die Kunden mit Informationen versorgen darf und wer nicht. Das rüttelt an den Grundfesten unserer Demokratie. Es kann doch nicht sein, dass Einkommensmillionäre in Hamburg darüber entscheiden, welche politische Initiative mit den Besuchern von Konsumtempeln und Einzelhandelsgeschäften in Kontakt treten dürfen und welche nicht. Wenn der öffentliche Raum immer weiter zurück gedrängt wird, dann werden auch die Möglichkei­ten der Bevölkerung sich mit ihren Anliegen an die Öffentlichkeit zu richten, immer mehr einge­schränkt. Das macht eines deutlich: Das Kapital bestimmt die Politik. Das ist ein sehr ernst zu nehmendes Warnsignal für eine fortschreitende Entdemokratisierung in unserer Gesellschaft. Das kann nicht einfach so hingenommen werden. Die Vergleichbarkeit von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden ist damit in Frage gestellt.

2. Nicht nur das Kapital auch einige Medien haben sich das Anliegen der Initiative „Wir wollen lernen“ mehr zu eigen gemacht als es die journalistischen Grundsätze hergeben. Das muss auch einmal ganz deutlich gesagt werden. Beispiel: Eine kulturell anspruchsvolle schulpolitische Veranstaltung unserer Fraktion im Rathaus mit über 200 Besuchern, unter Beteiligung von Vertretern anderer Parteien und Parteiloser wurde schlicht ignoriert. Wir hatten nicht vergessen Vertreter dieses Pressehauses einzuladen und es kam auch einer – aber Notizblock und Stift hatte er nicht dabei und berichtet wurde auch nichts. Das Volksbegehren „Wir wollen lernen“ fand jedoch täglich statt. Das hat kein Plebiszit bisher erfahren dürfen. Auch darüber muss man nachdenken.

3. Herr Scheuerl wird heute in der WELT folgendermaßen zitiert: “Wie viel Geld die Initiative um den Rechtsanwalt Walter Scheuerl zur Verfügung hatte, will er nicht verraten“.

Diese Aussage spricht für sich. Es ist offenkundig Geld in einem Ausmaß geflossen, das unsere Vorstellungskraft sprengt.

Walter Scheuerl mag zwar der Anwalt der Schönen und der Reichen sein, aber dem Gesetz muss er sich trotzdem beugen. Spätestens nach Stellung des Antrags auf  Durchführung des Volksentscheids – und der wird wohl kommen – besteht innerhalb von zwei Monaten dann die Pflicht über die Herkunft – und drei Monate nach Zustellung des Ergebnisses des Volksentscheid - über die Verwendung der Mittel, und zwar aller Mittel, die zum Zweck der Durchführung der Volksinitiative, des Volksbegehrens und des Volksentscheids zugeflossen sind, muss gegenüber dem Landesabstimmungsleiter Rechenschaft abgelegt werden.  

In diesem Rechenschaftsbericht, den Initiatoren nach § 30 Absatz 1 VAbstG  zu erstatten haben, ist nach § 40 Absatz 4 der Volksabstimmungsverordnung in der Fassung vom 19. Juli 2005 eine Spende, deren Wert in einem Kalenderjahr 2.500 Euro übersteigt, unter Angabe des Namens und der Anschrift der Spenderin oder des Spenders sowie der Gesamthöhe der Spende darzulegen.

Wir dürfen gespannt sein.

4. Jede Veränderung im Schulsystem ruft Widerstand hervor. Bei dieser Initiative waren maßgeblich Menschen beteiligt, die auf jeden Fall verhindern möchten, dass es so etwas wie Bildungsgerechtigkeit gibt. Das haben die Protagonisten bei öffentlichen Ver­lautbarungen und ihrem Auftreten im Schulausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft eindrucks­voll dokumentiert. Die FDP - die Partei der Besserverdienenden - unterstützte das Volksbegehren als einzige Partei in Hamburg.

Wir von der LINKEN haben uns bei der Schulgesetznovelle enthalten aber haben – wenn auch mit Bauchschmerzen – der Einrichtung der Primarschule zugestimmt. Wir haben uns immer kritisch mit der Schulreform auseinandergesetzt und werden es auch weiter tun.

Aber die Methoden der Initiative „Wir wollen lernen“ haben ihre Ziele erreicht mit Methoden, die hinterfragt werden müssen. Von autoritären, totalitären Maßnahmen der Bildungsbehörde war die Rede. Ein unseliger Nazivergleich wurde zwar zurückgenommen aber dennoch wurde immer weiter die Angst bei den Eltern geschürt und ein Gemälde vom Untergang des Abendlandes wurde an die Wand gemalt.

Das Volksbegehren hat zwar ein gutes Ergebnis erzielt, aber ob die Initiatoren darauf stolz sein können ist fraglich.