10. Juni 2009

Diese geplante Grundgesetzänderung schwächt die Demokratie.

Sie kennen aus dem 1. Buch Mose sicher die Erzählung von Esau, der sein Erstgeburtsrecht für ein Linsengericht verkauft. Die Erzählung vom Linsengericht besagt, dass man etwas auf den ersten Blick Verlockendes, tatsächlich aber Geringfügiges gegen etwas sehr viel Wertvolleres verscherbelt.

Nun habe ich mich bei der Befassung mit der Schuldenbremse gefragt, für welches Linsengericht der Senat Hoheitsrechte der Freien und Hansestadt Hamburg zu verkaufen beabsichtigt, konkret die Haushaltsautonomie.

Kann es sein, dass Sie die Dummheit des biblischen Esau noch übertreffen und nicht einmal ein Linsengericht erhalten? Verstehen Sie mich nicht falsch – die Haushaltsautonomie ist unverkäuflich, aber der Senat scheint sie auch noch für buchstäblich nichts verkaufen zu wollen.

Die geplante Grundgesetzänderung und das gewählte Verfahren sind ein großer politischer Skandal.

Würden wir als die kleinste Oppositionsfraktion diesen Antrag auf Ablehnung der Schuldenbremse nicht gestellt haben, dann würde der Senat übermorgen im Bundesrat einem Beschluss zustimmen, der tief in die Rechte der Bürgerschaft eingreift, ohne dass in diesem Haus auch nur darüber gesprochen worden wäre.

Denn das wissen Sie alle: Die geplante Zustimmung des Senats verletzt unter Anderem die Hamburger Verfassung. Ohne jede Debatte entzieht der Senat, wenn er denn zustimmt, der Bürgerschaft das Recht, über die Aufnahme von Krediten zu befinden und damit ihr Recht wahrzunehmen. Wenn der Senat also zustimmt, dann macht er auf ewig Bestimmungen der Hamburger Verfassung von Bundesentscheidungen abhängig. Die Legislative, die Bürgerschaft, wird damit entmachtet.

Wie gesagt, das alles, ohne die Debatte in der Bürgerschaft auch nur zu suchen.

Wir fordern mit unserem Antrag die Bürgerschaft auf, sich nicht entrechten lassen. Mit dem Präsidenten des rheinland-pfälzischen Landtags, Herr Mertes, SPD, der sich gerade sehr eindeutig geäußert hat, bekräftigen wir, dass Bundesorgane keine verbindliche Schuldenbremse für ein Land beschließen können. Ort der Entscheidung ist das Landesparlament, ist für Hamburg die Bürgerschaft.

Die vom Bundestag gegen die Stimmen der LINKEN und ja auch der Grünen beschlossene Grundgesetzänderung ist nicht nur nach unserer Auffassung grundgesetzwidrig.

Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes schreibt die Bundesrepublik Deutschland als demokratischen und sozialen Bundesstaat fest. Die bundesstaatliche Ordnung – das föderative Prinzip - ist ein Prinzip der Verfassungsordnung. Die vertikale Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern trägt maßgeblich zur Machtbegrenzung und Kontrolle der Machtausübung bei.

Artikel 20 unterliegt der sogenannten Ewigkeitsgarantie, das heißt der Regelung des Artikel 79 Abs. 3 GG, die unter anderem Artikel 20 einer Verfassungsänderung entzieht.

Der Einwand, dass Artikel 20 ja gar nicht geändert wird, hilft gar nichts. Tatsächlich wird mit der Grundgesetzänderung das in diesem Artikel verankerte föderative Prinzip bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Denn wenn in der Rechtsprechung auch strittig ist, was im Einzelnen alles unabdingbar zur föderativen Struktur gehört, unstrittig ist, dass es ein Mindestmaß an Rechten der Länder geben muss, damit man überhaupt von föderativer Struktur reden kann. Und es muss doch klar sein, dass die Haushaltsautonomie der Länder zu diesen unveräußerlichen Rechten gehört.

So enthält dann auch Artikel 109 Abs. 1 GG mit der Trennung der Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern eine eindeutige Regelung. Ich werde die Geschichte dieses Artikels, die Vorarbeiten zum Parlamentarischen Rat und die Diskussionen im Parlamentarischen Rat hier nicht im Einzelnen erzählen, aber ich sage Ihnen, dass der Parlamentarische Rat mit dieser Grundgesetzbestimmung – ebenso wie mit Artikel 20 – die furchtbare Erfahrung des deutschen Faschismus verarbeitete und sich eindeutig von der Praxis der Gleichschaltung der Länder absetzen wollte.

Lassen Sie mich angesichts des 60-jährigen Bestehens des Grundgesetzes und um die Bedeutung des Artikel 109 Abs. 1 GG zu unterstreichen, hier einen CDU-Vertreter im Parlamentarischen Rat, den Abgeordneten Dr. Binder, zitieren, der sagte: „Ein bundesstaatlicher Aufbau unserer Verfassung wäre praktisch hinfällig, wenn die Länder nicht ihre selbstverantwortliche Finanzwirtschaft haben würden.“

Die geplante Grundgesetzänderung legt die Axt an diesen bundesstaatlichen Aufbau.

Die geplante Grundgesetzänderung verschiebt darüber hinaus in den Ländern das Kräfteverhältnis zwischen der Exekutive und der Legislative. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es auch darum geht, das wichtige Recht der Feststellung des Haushaltsplans durch die Landtage, durch die Bürgerschaft zu beschneiden und damit die Begrenzung und Kontrolle der Exekutivgewalt durch die Legislative zu erschweren.

In wirklich jeder Hinsicht schwächt diese geplante Grundgesetzänderung die Demokratie.

Wir appellieren deshalb an die Bürgerschaft: Fordern Sie den Senat auf, der Grundgesetzänderung nicht zuzustimmen.