- Es gilt das gesprochene Wort -
Zwei-Klassen-Medizin, Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen, das ist nicht erst, wenn es eine ungerechte Verteilung kassenärztlicher Versorgung in den Stadtteilen gibt.
Zwei-Klassen-Medizin haben wir, weil es verschiedene Formen von Versicherungen gibt - die Privaten und die gesetzlichen.
Dieser Unterschied führt dazu, dass auf ärztliche Behandlung angewiesene Menschen unterschiedlich medizinisch betreut werden. Erst in Folge und nicht als Ursache entstehen unterschiedliche kommunale Betreuungen in Hamburg. In Folge müssen die Ärzte und Ärztinnen - weil sie nach dem unsolidarischem Prinzip “Bezahlung gegen Leistung” Menschen diagnostizieren und behandeln müssen, aus ärmeren Stadtteilen fortziehen.
Es lässt sich eine deutliche Ungleichverteilung von ÄrztInnen erkennen: in manchen Stadtteilen (z.B. Langenbek mit 4247, Rönneburg mit 3144 und Hamm-Süd mit 3847 EinwohnerInnen) gibt weder Arzt noch Ärztin. In Blankenese und Harvestehude stehen jedoch für je 1000 EinwohnerInnen fast sieben ÄrztInnen zur Verfügung. Selbst ein Vergleich auf Bezirksebene zeigt noch große Unterschiede: Während in Eimsbüttel auf eine Ärztin oder einen Arzt 338 EinwohnerInnen kommen, sind es in Bergedorf 685. Betrachtet man Hamburg gesamt, so versorgt eine Ärztin oder ein Arzt theoretisch 459 EinwohnerInnen und nicht etwa, wie der Versorgungsbericht unter Einbeziehung der psychologischen PsychotherapeutInnen vorgibt, 182.
Wir stimmen dem Antrag der SPD daher zu, weil er die Möglichkeiten Hamburgs anspricht, vor Ort konkret etwas gegen die unterschiedliche Versorgung der Hamburger Stadtteile mit Ärzten und Ärztinnen zu tun.
Es ist notwendig, dass der Hamburger Planungsbereich neu zugeschnitten und die Möglichkeit ausgenutzt wird, Sicherstellungszuschläge zu zahlen, wie dies auch in Brandenburg und Sachsen-Anhalt geschehen ist. Es muss in diesem Zusammenhang aber auch eine Aufteilung der Zuschläge zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen geben. Es ist nicht einzusehen, dass die Krankenkassen die Sicherstellungszuschläge alleine tragen.
Notwendig erscheint es uns aber auch, dass der Zulassungsausschuss demnächst eine restriktivere Handhabung bei Umzügen von Haus- und Kinderärzten/-ärztinnen prüft.
Zur Gedächtnisauffrischung: Die Fraktion DIE LINKE hatte erst im Februar in der Bürgerschaft in ihrem Antrag “Für eine wirksame Gesundheitswirtschaft” gefordert, dass der Senat prüfen möge, ob als ersten Schritt zur Verbesserung der Situation von Bewohnerinnen und Bewohnern sozial benachteiligter Stadtteile Hamburg Praxisräume anmietet, die sie niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten sowie Kinderärztinnen und Kinderärzten zur Verfügung stellt.
Dieser Antrag wurde flott weg gestimmt.
Dass die SPD jetzt einen Anlauf unternimmt, ist begrüßenswert und wir hoffen, dass eure Formulierungen, Genossen und Genossinnen der SPD, bei den Schwarzen und den Grünen vielleicht mehr Widerhall finden.
Grundsätzlich steht für uns als übergeordnetes Ziel, dass wir die Einführung einer Bürger- und Bürgerinnenversicherung fordern, die nicht mehr unterscheidet zwischen Privat und gesetzlich, sondern jedem Menschen die medizinische Versorgung ermöglicht, die notwendig ist, um gesund zu bleiben. Das wäre der konsequenteste Schritt gegen die Zwei-Klassen-Medizin.