- Es gilt das gesprochene Wort -
Von wem, glauben Sie, stammt die Forderung nach „Abschaffung unnötiger Ämter wie z.B. des Verfassungsschutzamtes“? Nein – vom hessischen Bund der Steuerzahler, der diese Forderung zusammen mit 11 anderen Ende Januar den hessischen Koalitionsparteien vorlegte.
Natürlich kann sich meine Partei, meine Fraktion, dieser Forderung auch unter dem Gesichtspunkt der immensen Gelder anschließen, die dieses Amt verschlingt, ohne dass die Verausgabung irgendeiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt, ja unterliegen kann. Denn der Haushalt des Landesamts für Verfassungsschutz ist zwar im Haushalt der Behörde für Inneres mit knapp 12 Millionen enthalten, aber wie und wofür das Geld ausgegeben wird, das darf diese Bürgerschaft, die den Haushalt zu beschließen hat, eben nicht erfahren.
Die Forderung des hessischen Bundes der Steuerzahler stieß, wie Sie sich denken können, auf breiten, wenngleich unterschiedlichen Widerhall. Die hessische Humanistische Union griff sie auf und erklärte, es sei tatsächlich am besten, wenn die Verfassungsschutzämter aufgelöst würden und die Bürger selbst den Schutz der Verfassung als gemeinsame Bürgerpflicht übernähmen.
Ein großes Problem sei, so die Humanistische Union – und dieser Kritik stimmen wir vorbehaltlos zu - vor allem die mangelhafte Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden.
Bedürfte es eines Beweises, wie recht die Humanistische Union hat, so liegt er hier vor in dem Bericht des Parlamentarischen Kontrollausschusses. Zu befürchten ist, dass der Ausschuss wirklich nicht mehr weiß, als er hier berichtet. Und das ist – fast nichts.
Denn zum einen erfährt der Ausschuss ja nur, was ihm der Geheimdienst mitteilt. Das heißt: Die, die eigentlich kontrollieren sollen, sind ganz auf die Informationen derjenigen angewiesen, die sie zu überwachen haben.
Meine Frage an die Mitglieder des Kontrollausschusses lautet: Haben Sie durch das Landesamt eigentlich mehr erfahren, als man ohnehin in der Zeitung lesen kann oder als man mit ein bisschen Recherche selbst in Erfahrung bringen kann? Wurden Sie zum Beispiel – das ist ja der einzige inhaltliche Punkt ihres Berichts - rechtzeitig vom Landesamt informiert, dass man sich automatisch alle Organisationen und Personen melden ließ, die Infostände anmeldeten? Insgesamt wurden vom 1. Oktober an bis zum Zeitpunkt, an dem diese Praxis aufgedeckt wurde, 164 Infostände von Bezirksämtern an das Landesamt gemeldet, von Parteien, Bürgerinitiativen, Gewerkschaften, Einzelpersonen, ja selbst von Kirchen. Das Landesamt startete ohne jede Rechtsgrundlage, in Selbstermächtigung eine automatische Abfrage aller Anmeldungen, schnüffelte in Personalien von allen möglichen Leuten herum, die nichts anderes wollten, als sich an die Öffentlichkeit – an die Öffentlichkeit! – zu wenden, und die völlig legal handelten, und stellte generell jede zivilgesellschaftliche Aktivität im Zusammenhang mit Infoständen unter Generalverdacht.
Und – hat das Landesamt von sich aus den parlamentarischen Kontrollausschuss informiert? Nein! Es war die Linke, die ja nicht im Kontrollausschuss vertreten sein darf, die sich aber nicht davon abhalten lässt, ihrer parlamentarischen Kontrollverantwortung so gut es geht nachzukommen, und die den Skandal aufgedeckt hat.
Damit komme ich zum zweiten Punkt in Sachen Kontrolle. Was ist das Schutzgut, um das es bei der Kontrolle geht. Meiner Meinung bestünde die zentrale Aufgabe der Kontrolle darin zu prüfen, ob und inwiefern geheimdienstliche Tätigkeit Grundrechte, Freiheitsrechte verletzt. Es geht also bei der Kontrolle um den Schutz der Verfassung vor maßlosen Überwachungsansprüchen des Verfassungsschutzes, nicht um den Schutz dieser maßlosen Ansprüche vor Einschränkungen, die aus der Gültigkeit der Grundrechte resultieren.
Der Kontrollausschuss kritisiert aber nicht etwa die Verletzung der Grundrechte durch diese unappetitliche Ausspähung und Überwachung, sondern er kritisiert, dass aufgrund der öffentlichen Debatte eine „Diskontinuität des Informationsflusses“ eingetreten sei und daraus „Informationslücken“ entstanden seien. Er sorgt sich, dass durch rechtsstaatliche Einhegung der Überwachung geheimdienstliche Informationslücken entstehen, und nicht darum, dass durch die Überwachung völlig legalen Verhaltens Grundrechte verletzt werden.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten.
Entweder gibt der Bericht den Diskussionsstand im Ausschuss in Sachen Infostände falsch wieder, dann verstehe ich nicht, dass dieser Bericht hier unwidersprochen vorliegt. Oder er gibt ihn richtig wieder, dann hat sich der Kontrollausschuss vom Landesamt freiwillig sämtliche Zähne ziehen lassen.
Ich ziehe aus diesem Bericht den Schluss, dass der Verfassungsschutz als Geheimdienst unbehindert von demokratischer Kontrolle mit fragwürdigen und intransparenten Mitteln arbeitet.
Damit komme ich zu einem weiteren Punkt. Bürgerrechtsorganisationen wie die Humanistische Union kritisieren, und dem schließt sich die Linke gerade angesichts der schlimmen und nicht zu rechtfertigenden uferlosen Schnüffeltätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR an, dass innerstaatliche Geheimdienste ein Mittel zur Unterdrückung von Andersdenkenden ist. Was, etwa in den Verfassungsschutzberichten, als Aufklärung daherkommt, ist in erheblichen Teilen eine Diffamierung politischer Gegner, ist eine hoheitliche Verrufserklärung.
Auch hier habe ich eine Frage an die Mitglieder des Kontrollausschusses. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat bei Vorstellung des letzten Hamburger Verfassungsschutzberichtes mitgeteilt, dass der Hamburger Landesverband der Linken als Ganzer nicht mehr beobachtet wird, sondern nur noch einzelnen Strukturen und Personen innerhalb der LINKEN. Mindestens zweimal hat seither die Bildzeitung unter Berufung auf den Verfassungsschutz der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass ich weiterhin überwacht werde. Ich gehe davon aus, dass die Bildzeitung dabei weiß, wovon sie spricht, auch wenn das Drumherum frei erfunden war. Ich gehe ferner davon aus, dass die Fütterung der Bildzeitung durch den Verfassungsschutz Teil einer Strategie gezielter Diffamierung meiner Person ist, einer Strategie der Desinformation.
Nun meine Frage an die Mitglieder des Kontrollausschusses: Haben Sie das Thema -Bespitzelung und Überwachung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz – eigentlich ein einziges Mal behandelt? Haben Sie ein einziges Mal darüber gesprochen, dass, wenn schon Geheimdienste mit welchen Mitteln auch immer Abgeordnete bespitzeln – wenigstens klare, eindeutige, allgemein geltende und überprüfbare Normen zugrunde gelegt werden müssen? Schließlich geht es hier um nicht weniger als die Verkehrung demokratischer Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung: Dem Parlament und seinen Mitgliedern kommt neben seiner Gesetzgebungsfunktion u.a. eben auch die Funktion der Kontrolle der Exekutive zu. Nicht aber kommt der Exekutive die Kontrolle des Parlaments und schon gar nicht der Opposition zu. Wenn also die Exekutive beansprucht, sie müsste Mitglieder der Opposition überwachen und kontrollieren, so ist doch das in rechtsstaatlicher Hinsicht Allermindeste, was man verlangen kann, dass normativ geregelt ist, unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Sonst ist der politischen Willkür Tür und Tor geöffnet.
Sie wissen vermutlich, dass der Leiter des Landesamts nach der letzten Bundestagswahl Behauptungen über mich öffentlich verbreitet hat, die der gerichtlichen Prüfung nicht standhielten. Herr Vahldieck musste sich vom Gericht u.a. belehren lassen, dass er mit seinen unbewiesenen Behauptungen über meine seinerzeitige verlegerische Tätigkeit die Pressefreiheit verletzt hat – kein geringer Vorwurf, der das Verfassungsverständnis des Verfassungsschutzes in Frage stellt.
Umso mehr Grund hat der Kontrollausschuss, die geheimdienstlichen Aktivitäten gegen mich als ein Mitglied dieser Bürgerschaft einer Kontrolle zu unterziehen, und das ist meine Aufforderung an diesen Ausschuss.