Herr Präsident,
Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Jahr, im Juni hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates dazu aufgerufen, alle Hindernisse für eine demokratische Teilhabe der Migrantinnen und Migranten innerhalb der EU zu beseitigen. Ja mehr noch: Sie rief alle Mitgliedsstaaten dazu auf, MIgrantinnen und Migranten nach einer Aufenthaltsdauer von maximal 5 Jahren das Wahlrecht auf kommunaler Ebene zu gewähren.
Seit 1992 gibt es ein kommunales Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik. Dass dieses Recht für Drittstaatenangehörige -also für Menschen, die im Durchschnitt 17 Jahre hier leben- verwehrt ist, ist ein herbes Defizit unserer Demokratie und eine skandalöse Ungleichbehandlung vieler BürgerInnen und Bürger. Menschen, die nicht dort wählen dürfen, wo sie seit vielen Jahren ihren Lebensmittelpunkt haben, werden aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Dies stellt der Verein „Mehr Demokratie e.V“ fest.
Meine Damen und Herren, 16 Staaten der EU haben dies längst begriffen, die Bundesrepublik tut sich weiterhin schwer damit. Ständig wird von „Parallelgesellschaften“ gesprochen und gefordert, dass Migrantinnen und Migranten sich zur demokratischen Grundordnung und den dazugehörigen Werten bekennen. Aber: Man kann dies nicht fordern, und gleichzeitig Menschen von der demokratischen Teilhabe ausschließen. Menschen mit Migrationshintergrund sind genauso Teil unserer Gesellschaft wie geborene Deutsche. Deshalb ist es für uns DIE LINKE selbstverständlich, dass man ihnen rechtliche Gleichstellung und gleichberechtigte soziale Partizipation ermöglichen muss.
Dies ist vor allem auch für Hamburg ein großes Defizit, das sich stets in allen Fragen „weltoffen“ gibt, bisher aber wenig für eine Veränderung im Sinne eines kommunalen Wahlrechts für hier lebende Migrantinnen und Migranten getan hat. Derzeit leben nähmlich etwa 466.000 Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt. Das sind knapp 27 Prozent der Hamburger Bevölkerung. Jeder Vierte Hamburger hat also einen Migrationshintergrund. Integrationspolitik betrifft nicht eine kleine Minderheit, sondern die Zukunft der gesamten Stadt.
Die sozialen Probleme der Stadt betreffen die MigrantInnen in besonderem Maße. Mit rund 25 Prozent liegt der Arbeitslosenanteil unter den Menschen mit ausländischem Pass extrem hoch. Der Bildungserfolg von Migrantenkindern liegt weit hinter dem Gesamtdurchschnitt. Und wie Sie wissen, spielt die soziale Herkunft dabei eine sehr grosse Rolle. In Hamburg, sind es über 200 000 Menschen, die von jeglicher politischen Teilhabe ausgeschlossen sind. Das würde zum Beispiel bedeuten, dass mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Wandsbek oder fast alle Bürger von Altona keine politischen Rechte haben!
Stellen sie sich mal vor: Die Bürger von Altona hätten kein Recht mit zu entscheiden, welche Politik verfolgt wird, wer bei ihnen in die Kommune gewählt wird, welche politischen Entscheidungen gefällt wird usw. Sicher ist die Bedeutung des kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten ein sehr wichtiger Faktor zur ständigen Entwicklung unserer Gesellschaft und zur aktiven Teilnahme an unserer Demokratie.
Wir wissen aber auch, dass eine rechtlich komplette Gleichbehandlung erst mit dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft vollkommen sein wird. Dies ist und bleibt unser Ziel. Doch wir merken, dass dieses Ziel aus dem Fokus des Senates gerückt ist. Denn vergessen wir nicht: Wer sich dauerhaft in einem Land niederlässt, hat Anspruch auf politische und soziale Rechte.
Dieser Anspruch kann im Prinzip auf zwei Arten erfüllt werden: Über einen unkomplizierten Zugang zur Staatsbürgerschaft oder über das Wahlrecht für im Land lebende Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft.
Meine Damen und Herren, Wir alle kennen die Zahlen des Handlungskonzeptes zur Integration von Zuwanderern, letztes Jahr herausgegeben von der Sozialbehörde. Schnell werden Sie merken, dass die Einbürgerungsmöglichkeiten eingeschränkt und erschwert wurden. 2001 wurden fast 9.800 Einbürgerungen durch die Ausländerbehörde vollzogen, während 2005 die Einbürgerungen auf erschreckende 4300 gesunken ist. Im Zeitraum von 2001 bis 2005 haben wir einen prozentualen Rückgang von 60%, was die vollzogenen Einbürgerungen in der Hansestadt angeht. Doch im Verhältnis auf heute war das wohl noch gut!
Denn: In diesem Jahr gab es bis Mitte September lediglich 1995 Einbürgerungen!! D.h.: im Verhältnis zu 2001 bedeutet dies ein Minusrekord von 80 Prozent! Da kamen den Senat für diesen ihren Rekord nur gratulieren!!
Viele BürgerInnen scheitern immer deutlicher an den Hürden. Das schlägt sich auch in der Statistik der Sozialbehörde nieder. Die Zahlen zu gestellten Anträgen sind dort radikal zurückgegangen. Die Gründe dafür sind bekannt: Die Barrierensetzung im Sinne der Sprachkenntnisse, Einbürgerungstests und Kopplung an das Einkommen und so weiter. Die geltende Rechtslage und Einbürgerungspraxis stellen zu hohe Hürden auf.
Zu kritisieren sind unter anderem die hohen Einbürgerungsgebühren, zu langwierige Verfahren (weil das Aufgeben der bisherigen Staatsangehörigkeit verlangt wird), und der Ausschluss von Personen, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Weder hat man bisher die Schaffung eines entsprechenden Wahlrechtes auf kommunaler Ebene für Migrantinnen und Migranten geschaffen, noch wird offenkundig versucht, Einbürgerungen tatsächlich zu ermöglichen.
Folgen wir den Empfehlungen und Standpunkten der Gewerkschaften, Vereine und Organisationen, die seit Jahren das kommunale Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten fordern! Heute, gerade am internationalen Tag der Menschenrechte sollten wir uns vergegenwärtigen, dass die momentanen Zustände unhaltbar sind und Änderungen dringend notwendig sind.
Demokratie und Menschenrechte sind untrennbar miteinander verbunden, es gilt nun, allen Bügerinnen und Bürgern unserer Stadt zu ermöglichen, an der demokratischen Teilhabe mitzuwirken!
Vielen Dank!