In der jahrelangen Debatte um wenigstens ein kommunales Wahlrecht für alle ist alles gesagt worden, was gesagt werden kann.
Es gibt keinen tiefen Grund und es gibt kein Argument, das den Namen verdient, dass Migrantinnen und Migranten von der politischen Teilhabe länger ausgeschlossen bleiben. Die Einführung dieser demokratischen Selbstverständlichkeit ist eine Frage des politischen Willens. Das hat auch die Anhörung bestätigt, die die Fraktion DIE LINKE vor zwei Tagen mit ausgewiesenen Experten und unter großer Beteiligung hier im Rathaus durchgeführt hat.
Nein, es gibt kein Argument, das Kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten zu verhindern. Die einzige Erklärung dafür liegt in den politischen Machtverhältnissen. Und die sind jetzt wie?
Die Große Koalition in Berlin hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Prüfung für diesen Punkt vereinbart. Dass die SPD dem Kommunalen Wahlrecht für alle aufgeschlossen gegenübersteht, geht aus dem hier vorliegenden Antrag der SPD ebenso hervor wie aus der Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz – hier regiert die SPD - und dem rot-rot regierten Berlin. Die Grünen haben in den Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht und die LINKE einen entsprechenden Antrag.
Im gesellschaftlichen Raum sieht es nicht viel anders aus. Die Forderung nach einem kommunalen Wahlrecht für alle ist keineswegs nur in den Migrantenorganisationen, sondern in vielen Institutionen und Organisationen breit verankert. Ich nenne hier stellvertretend die Wohlfahrtsverbände und die Gewerkschaften.
Übrigens haben zum Beispiel in NRW die Stadt- und Gemeinderäte in 29 Städten einen Beschluss gefasst, sich auf Landesebene für eine Initiative für das Kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten einzusetzen. In Köln, wenn ich das erwähnen darf, haben SPD, Grüne, FDP, die LINKE sowie der CDU-Oberbürgermeister Herr Schramma dafür, die übrige CDU gemeinsam mit der rechtsextremen Partei Pro Köln dagegen gestimmt.
Auch von der europäischen Ebene aus gibt es eindeutige Anforderungen, die politischen Teilhaberechte aller Migrantinnen und Migranten zu stärken, sei es vom Europarat oder der EU.
Woran also scheitert die Einführung des Kommunalen Wahlrechts? Bis heute hätte ich gesagt, ausschließlich am Starrsinn, an der politischen Verbohrtheit der CDU, die damit leider die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat verhindern kann – obwohl es auch in der CDU eine Minderheit gibt, die sich der Forderung nicht verschließt. (Schramma, Petra Roth und andere)
Bis heute. Leider muss ich jetzt sagen, dass politischer Opportunismus ebenfalls dafür verantwortlich ist, dass die überfällige Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle nicht vorankommt. Der Zusatzantrag, den die GAL hier vorlegt, ist ein schlagender Beweis, wie politischer Opportunismus die Änderung politischer Mehrheitsverhältnisse blockiert.
Dieser angebliche Zusatzantrag ist in Wirklichkeit ein Verhinderungsantrag. Während die LINKE und die SPD mit ihren Anträgen aktiv eintreten und aktive Politik für das kommunale Wahlrecht fordern, will uns die GAL mit der devoten Bitte an den Senat abspeisen, der Bürgerschaft über die Entscheidungsfindung in Bundestag und Bundesrat zu berichten.
Informieren über die Vorgänge in Bundestag und Bundesrat können wir uns wirklich alleine. Darüber braucht uns der Senat nicht zu informieren.
Dass die GAL aber um des Koalitionsfriedens willen eines der – wie ich finde – wichtigsten demokratischen Anliegen in diesem Haus beerdigt, dass sie in ihrem Antrag nicht einmal Position bezieht, dass sie die verbohrte CDU, die natürlich unter Druck ist und weiter unter Druck gesetzt werden muss, entlastet, das ist ein Armutszeugnis. Hätten Sie besser geschwiegen. Dieser Antrag ist Ihrer nicht würdig, Kolleginnen und Kollegen von der GAL, und ich fordere Sie auf, zu bedenken, was Sie gerade tun.
Ihr Koalitionspartner hat sich vor einigen Monaten, ich erinnere mich gut, öffentlich von einer der großen politischen Lebenslügen verabschiedet, nämlich der Lebenslüge, das Deutschland kein Einwanderungsland sei. Das ist gut. Offensichtlich hegt und pflegt die CDU aber eine weitere politische Lebenslüge, nämlich die, dass die politische Teilhabe von Migrantinnen und Migranten, wenigstens von denen aus Drittländern, z.B. also aus der Türkei, erst am Ende eines Integrationsprozesses stehen darf, sozusagen als Krönung und Belohnung. Das ist grundfalsch.
Die politische Teilhabe, für die das kommunale Wahlrecht ein Mindeststandard ist, ist ebenso wie übrigens ja auch die Einbürgerung, ein fester Bestandteil des Integrationsprozesses. Diesen Integrationsprozess von Mehrheits- und Minderheitsgesellschaft aktiv zu betreiben, ist unsere Verantwortung.