Nach 20 Jahren laufen die Konzessionsvertäge mit Vattenfall für Strom und nach 10 Jahren mit E.ON für Gas aus. Hamburg kann die Energienetze ab 2015 übernehmen. Hinzu kommen die Fernwärmenetze.
Das passiert aber nicht von allein. Eine Volksinitiative macht Druck. Die Bürgerschaft muss deutlicher als bisher artikulieren, wie sie damit umgehen will und welche Schritte sie vom Senat erwartet, damit eine Übernahme der Netze in die Öffentliche Hand auf den Weg gebracht werden kann.
Deshalb fordern wir in unserem Antrag auch, die Rahmendingungen für diese Übernahme zu schaffen.
Die FHH hat zwar ein Kündigungsrecht bis zum 30.11.2012, aber alle Experten in der Anhörung des Umweltausschusses im November 2010 haben deutlich gemacht, dass eine Kündigung so früh wie möglich ausgesprochen werden sollte.
Dieses Rekommunalisierungs-Projekt ist - wenn denn die Chance ergriffen wird - das größte, dass je in der Bundesrepublik stattgefunden hat. Eine europaweite Ausschreibung muss auf den Weg gebracht werden. Danach hat Hamburg 3 Möglichkeiten, es kann:
Und was will der Senat?
Zuallererst wollte er ein Volksbegehren von „Unser Hamburg – Unser Netz“ verhindern. Die Sozialdemokraten haben aber offensichtlich v ö l l i g andere Vorstellungen von der Übernahme der Netze in die Öffentliche Hand. Zu einer Einigung ist nicht gekommen, und die Volks-Initiative hat ihren Antrag zur Aussetzung der Beschlussfrist schon im Dezember 2010 wieder zurückgezogen.
Der Hamburgische SPD-Landesvorstandes verabschiedete ein Papier, das dann in einen Antrag der Fraktion mündete. Darin befinden sich bezeichnende Formulierungen.
Dort ist Rede davon, dass die Energieversorgung v o r r a n g i g dem Gemeinwohl verpflichtet sein sollte.
Wie geht das?
Der Betrieb der Verteilnetze soll T e i l der Daseinsvorsorge sein.
Ist Daseinsvorsorge teilbar?
Der Betrieb der Verteilnetze „darf sich n i c h t a u s s c h l i e ß l i c h an Gewinnmaximierungsinteressen und steigenden Börsenkursen orientieren.“
Aber ein bisschen doch?
Und der Juckepunkt ist die Idee mit der „maßgeblichen Beteiligung“: Hamburg soll über eine Netzinfrastrukturgesellschaft ...einen strategischen Anteil erwerben, mindestens also 25,1%“, so die SPD.
Das ist das Modell einer öffentlich-privaten Partnerschaft. Die Erfahrungen mit ÖPP-Projekten sind überwiegend negativ. Hinzu kommt, dass eine Beteiligung von mindestens 25 % am Aktienkapital zwar eine Sperrminorität bedeutet, damit können aber nur Beschlüsse der Aktionärsversammlung außer Kraft gesetzt werden, für die eine 3/4-Mehrheit notwendig ist: Fusionen oder Auflösung der Gesellschaft.
Für unternehmerische Entscheidungen sind mehr als 50 % erforderlich!
Nun werden Sie mir entgegenhalten, Sie hätten ja auch beschlossen mindestens 25,1 %. Es können also auch 50 oder 60 % werden. Wissen Sie, es gab Zeiten, da hatte die FHH Hamburg nicht nur die Mehrheit bei der HEW, es gab Zeiten, in den die SPD sowohl in SH als auch in HH die absolute Mehrheit im Parlament hatte.
So ein Jahr war z.B. 1988. Und was passierte? Der schleswig-holsteinische Energieminister Günter Jansen durfte nicht im Aufsichtsrat der HEW Platz nehmen. Kleinaktionäre hatten gegen den „gerichtsbekannten Kernkraftgegner“ geklagt und das Landgericht Hamburg befand, dass Günter Jansen – falls er mit seiner Forderung nach Schließung der Atommeiler durchkämne, den HEW Milliardenverluste zufügen würde. Als Aufsichtsrat aber müsse er den Vorteil des Unternehmens wahren, es dürfe ihm ausschließlich um das Wohl der HEW gehen. Das Anliegen des Gemeinswohls – auf das Jansen sich berief – müsse zurückstehen hinter dem Firmeninteresse – sprich der Gewinnmaximierung.
Im Mai 1981 war bereits Bgm. Ulrich Klose wegen des Konflikts um den Bau des Kernkraftwerks Brokdorf zurückgetreten.
Kurz nach dem Tschernobyl-Gau hatte Jörg Kuhbier als Vertreter der in Hamburg regierenden Sozialdemokraten versucht, die Satzung des Unternehmens zu verändern. Die HEW sollte darauf verpflichtet werden, „angesichts ungeklärter Entsorgungsfragen sowie angesichts der im Verlauf der letzten Jahre erkennbar gewordenen Unsicherheiten und technischen Risiken auf die Kernenergie so zügig, wie ohne Verletzung des Gesetzes oder des bestehenden Zweckes der Gesellschaft möglich, zu verzichten". Doch gegen den geballten Widerstand von Vorstand und Aufsichtsratsmehrheit kam der SPD-Senator nicht an. Nach der Bürgerschaftswahl 1987 scheiterte die Satzungsänderung am notwendigen Koalitionspartner FDP, sie wurde auf 1991 verschoben. Jdie weitere Geschichte kennen wir: 1999 erwarb Vattenfall 25,1 Prozent, im Mai 2001 über 50 % und im August 2002 wurde die Verschmelzung mit der VEAG beschlossen und so die Vattenfall Europe AG mit Sitz in Berlin gegründet und zum 1. Januar 2006 fand die Überleitung des Markennamens auf Vattenfall Europe Hamburg statt.
Bis 1999 hatte die FHH den verfassungsgebenden Unternehmensanteil an den Hamburgischen Electricitäts-Werken. Nun frage ich, wenn mit einem Anteil von 70 % kein Einfluss auf die Geschäftspolitik genommen werden konnte, was wollen Sie mit 25,1 % im Angesicht von Vattenfall anfangen?
In ihrem Antrag aus dem Dezember führen die Sozialdemokraten aus:
„Der zur Erreichung der Klimaschutzziele notwendige Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien erfordert den aktiven Umbau der vorhandenen Netze. Mit einer maßgeblichen Beteiligung an den Netzgesellschaften kann darauf hingewirkt werden, dass dieser Umbau mit dem nötigen Nachdruck vorangetrieben und der Strukturwandel zu einer dezentralen, nachhaltigen und klimaneutralen Energieversorgung beschleunigt wird. Es kann außerdem Einfluss darauf genommen werden, dass die Durchleitungsgebühren gerecht bemessen werden und jene Instandhaltungsinvestitionen getätigt werden, die für eine sichere Versorgung mit Strom und Gas nötig sind. Darüber hinaus können neue Akzente bei der Fernwärmeversorgung gesetzt werden.
Darum macht es Sinn, strategischen Einfluss auf die Netze anzustreben.“
Nein, macht es nicht!
Deshalb unterstützt DIE LINKE eine 100%ige Übernahme der Netze in die Öffentliche Hand, wie die Volksinitative „Unser Hamburg -Unser Netz“ sie fordert.
Wir werden uns vom 2. - 22. Juni am Unterschriftensammeln beteiligen. Es geht um eine Entscheidung für die nächsten 20 Jahre. Es handelt sich um eine historische Chance. Das wissen die Hamburger und Hamburgerinnen. Und wir wissen auch, dass erfolgreiche Volksbegehren vom Senat umgesetzt werden müssen.