3. Juni 2010

Todesfall in der Abschiebehaft

Frau Präsidentin, (Herr Präsident)
Meine Damen und Herren!

Die öffentliche Sitzung des Innenausschusses vom 20. April hat uns leider vor Augen geführt, dass der Suizid von Yeni P. nicht passiert hätte, wenn die Ausländerbehörde die gebotene Sensibilität gezeigt und auf die Signale geachtet hätte.
Diese Beobachtung trifft auch auf den Fall David M. Hier hätte die Ausländerbehörde aufgrund des Hungerstreiks entscheiden können, dass Asylverfahren für David M. in Deutschland durch-zuführen.

Nach Artikel 3 Absatz 2 des Dublin II Abkommens hätte wegen humanitärer Gründe die Zuständigkeit Deutschland übertragen werden können. Außerdem hätte die Ausländerbehörde ihm an das Jugendamt zwecks Obhutnahme weiterleiten können.
Dies ist nicht geschehen. Die Ausländerbehörde hat ungeachtet des Hungerstreiks wieder einmal zuungunsten des Flüchtlings entschieden. Ich stelle jedoch bedauerlicherweise fest, dass hieraus nicht die erforderliche Lektion gezogen wurde.

Die Ausländerbehörde hat in dem Fall von David M. wie auch in dem Fall von Yeni P. ein restriktives Verhalten an den Tag ge-legt. Somit trägt sie politisch eine Verantwortung.
Erstens hat Yeni P. mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Abschiebung in Begleitung als ungerecht empfindet. Ihr Rechtsanwalt hat ein Antrag auf freiwillige Ausreise und Frei-lassung gestellt, der jedoch abgelehnt wurde.
Die Ausländerbehörde hat an der Abschiebehaft festgehalten. Das kann man auch im Protokoll nachlesen. Dies hätte man ernst nehmen und die Ausländerbehörde hätte in dieser Frage einlenken müssen.

Ich habe hierzu Erkundungen eingeholt und habe mir sagen las-sen, dass eine Abschiebung in Begleitung für eine Frau in Indo-nesien eine Demütigung darstellt.
Dies hätte man wissen müssen oder man hätte Erkundungen einholen müssen, nach dem Yeni P. sich vehement gegen eine Abschiebung in Begleitung aussprach.
Es ist anzunehmen, dass dies Yeni P. in ihrem Suizidvorhaben möglicherweise gestärkt hat. Fest steht, dass in dieser Frage die Ausländerbehörde den kulturellen Hintergrund von Yeni P. nicht berücksichtigt hat.

Fragwürdig ist auch die Praxis, den Flüchtlingen Kosten für ihre Abschiebung in Rechnung zu stellen. Von Yeni P. wurde ein Betrag in Höhe von 1900 € einbehalten.
Dies ist eine enorme Summe, mit der ein Mensch in Indonesien für ein paar Monate über die Runden kommen kann. Und man braucht, meine Damen und Herren, kein Psychologe zu sein, um sich vorzustellen, dass dies Verzweiflung, Zorn und Erbitterung hervorrufen kann.

Ich will nicht sagen, dass diese Punkte allein Yeni P. zum Suizid veranlasst, sondern meine, dass sie Yeni P. in ihrem Suizid-Entschluss bestärkt haben. Diese beiden Punkte zeigen, dass die Abschiebepraxis und der Justizvollzug fehlgeschlagen haben, und sie erzwingen eine umfassende Veränderung.

Dies hat ja der Justizsenator bereits angekündigt. Beim Innenausschuss brachte er die Notwendigkeit zum Ausdruck, an den Haftbedingungen zu arbeiten.
Das halte für begrüßenswert und ich habe meine Hoffnungen nicht aufgegeben, dass die Grünen, die vieler ihrer humanistischen Ansätze über Bord geworfen haben, sich ihrer ursprünglichen Werte besinnen.

Nicht hinnehmbar ist jedoch, das lässt Zweifel hinsichtlich der Ernsthaftigkeit aufkommen, dass jetzt die Opposition von dem geplanten Runden Tisch ausgeschlossen werden soll. Ist das die richtige Vorgehensweise, an den Haftbedingungen zu arbeiten und Lösungen zu finden?

Hätten die Opposition und die Flüchtlingsorganisationen nicht darauf beharrt und die Suizidfälle nicht auf die Tagesordnung gebracht, wären wir heute bestimmt an einem anderen Punkt. Deshalb muss die Opposition dabei sein, wenn beim Runden Tisch über die Abschiebepraxis und Haftbedingungen von Flüchtlingen beraten wird.
Abschließend möchte ich an den Senat appellieren, nicht nur die Abschiebepraxis, sondern generell den Umgang mit Flücht-lingen von Grund auf in Frage zu stellen und radikale Verände-rungen zugunsten der Flüchtlinge in die Wege zu leiten.

Ist Abschiebehaft nicht längst überholt? Denn aufgrund europäischer Abschottungspolitik und restriktiver Ausländergesetzgebung in Deutschland sind die Zahlen der Flüchtlinge rückläufig. Könnte man diesen Menschen, die verzweifelt ein Leben in Deutschland suchen, nicht eine Bleibeperspektive anbieten?

Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre, zumindest Frau-en, junge Erwachsene, Eltern von minderjährigen Kindern, Schwangere und kranke Menschen von der Abschiebehaft aus-zunehmen. Darf zum Schluss noch mal daran erinnern, dass es nicht sein kann, dass sich Hamburg als weltoffen, tolerant und multikultu-rell darstellt, gleichzeitig sich aber gegen die Welt abschottet und mit Flüchtlingen inhuman umgeht.
Flüchtlinge müssen ohnehin tagtäglich die Beschneidung vieler ihrer persönlichen Rechte hinnehmen. Da muss man sie nicht noch mal in Abschiebehaft überführen und dort zum Abschied drangsalieren. Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit.