- Es gilt das gesprochene Wort -
Unter den CDU-Justizsenatoren Kusch und Lüdemann hat der Hamburger Justizvollzug eine große Rolle rückwärts gemacht. Selbstgerechtigkeit, Pharisäertum, der Ruf nach Härte und Vergeltung haben den Justizvollzug bestimmt und zu einem repressiven Verwahrvollzug verkommen lassen.
Stichworte ließen sich hier unendlich viele nennen, ich erinnere nur an den dramatischen Rückgang von Haftplätzen im offenen Vollzug und von Vollzugslockerungen jeder Art.
Der Straffällige wurde zu einem reinen Objekt degradiert. Und: dass auch der Straffällige ein Mitglied der Gesellschaft und ein Träger von Menschenrechten ist, dass auch seine Menschenwürde unantastbar ist, hat die Verantwortlichen nicht im Geringsten interessiert.
Die in Grundzügen rechtswidrige und verfassungswidrige Vollzugspraxis in den Hamburger Justizvollzugsanstalten wurde schließlich 2007 durch die Verabschiedung des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes zum Gesetz erhoben. Dieses bis heute gültige Gesetz ist verfassungswidrig, vor allem deshalb, weil es den Verfassungsauftrag zur Resozialisierung, zur Wiedereingliederung des Gefangenen in die Gesellschaft missachtet. Außerdem wurden grundlegende Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an den Jugendstrafvollzug nicht oder nicht ausreichend umgesetzt.
Vor diesem Hintergrund sind die heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetzesänderungen bzw. das neue Jugendstrafvollzugsgesetz ein wichtiger Schritt, denn sie heilen einige der schlimmsten Rechts- und Verfassungsbrüche des CDU-Gesetzes.
Hier sind aus unserer Sicht insbesondere als positiv zu nennen:
Darüber hinaus sehen wir einige, allerdings wenige Verbesserungen gegenüber dem alten Strafvollzugsgesetz des Bundes. Nennen will ich vor allem die Freistellung von der Haft in Todesnähe, eine dringend gebotene Konsequenz wohl aus dem traurigen Tod eines Gefangenen im August letzten Jahres.
Aus diesen genannten Gründen werden wir den Gesetzentwurf auch nicht ablehnen.
Aber wir können ihm aber auch beim besten Willen nicht zustimmen. Das hängt nicht nur damit zusammen, dass er nach wie vor hinter dem Bundes-Strafvollzugsgesetz zurück bleibt und neueren internationalen Standards nicht genügt.
Grund ist vor allem, dass das Gesetz die Langzeitperspektive einer wirklichen Reform des Justizvollzugs vollständig vermissen lässt. Hier hat der Justizsenator die Chance vergeben, die Perspektive einer Reform zu eröffnen.
Natürlich wissen wir, dass die CDU sich bei jedem Schritt in Richtung einer Reform als Klotz am Bein, oder sollte man sagen: als Fußfessel, erweist. Vielleicht ist es ja sogar schon ein kleines Wunder, dass Sie überhaupt so weit gekommen sind mit dem neuen Gesetz.
Natürlich wissen wir, dass eine Reform des Justizvollzugs langwierig und mühevoll ist, weil sie sozusagen immer die Reparatur an der laufenden Maschine ist.
Natürlich wissen wir auch, dass der Justizvollzug eine äußerst träge Institution ist und dass die beharrenden Kräfte der Praxis stark sind. Das gilt umso mehr, als es unter den Senatoren Kusch und Schill auch personelle Änderungen gab, weil das Roll back längst nicht von allen für den Strafvollzug Verantwortlichen mitgetragen und mitverantwortet werden wollte. Die gedankenlose Routine, die bürokratischen Gebräuchen und die repressiven Gewohnheiten, das alles widersetzt sich Änderungen.
Mir geht es hier nicht um die Kritik der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Strafvollzugs, schon gar nicht der einfachen Vollzugsbeamtinnen und -beamten. Mir geht es darum, dass der repressive Geist des bis heute geltenden Gesetzes die Praxis lenkt, auch die Praxis der Personen, die nach ihm handeln.
Das Gefängnis ist eine totale Institution, eine der Natur der Sache nach sowieso schon lebensfeindliche, entmündigende und entsozialisierende Einrichtung. Dem entgegenzuwirken, bedarf großer Anstrengungen.
Den Geist der Repression aus der Flasche zu lassen, wie dies die Senatoren Kusch und Lüdemann zu verantworten haben, ist leicht. Den Geist in die Flasche zurückzudrängen, die gedankenlose Routine, bürokratischen Gebräuche und repressiven Gewohnheiten aufzugeben, ist sehr viel schwerer.
Das alles lässt uns auch befürchten, dass noch längst nicht ausgemacht ist, ob die von uns begrüßten gesetzlichen Korrekturen tatsächlich auf die Praxis des Strafvollzugs durchschlagen. Wie - und ob - die Aufwertung des Resozialisierungsziels sich in der Praxis niederschlägt. Ob die Aufwertung des Angleichungsgrundsatzes konkret zu irgendeiner Änderung des Strafvollzugs führen wird - ob, um nur ein Beispiel zu nennen, die Kommunikationsmöglichkeiten der Gefangenen mit der Welt draußen erweitert werden oder ob die geltende äußerst restriktive Praxis Oberhand behält.
Was in diesem Gesetzentwurf praktisch völlig fehlt, sind eindeutige Regelungen, die die Stellung des Gefangenen als Subjekt stärken. Denn der Gefangene soll seine Reingration in die Gesellschaft bewältigen, unter den schwierigsten Bedingungen! Dafür muss er gestärkt werden. Was fehlt, sind ausreichende Regelungen zu materiellen Mindestbedingungen, die die Menschenwürde des Gefangenen schützen.
Die SPD hat einen Zusatzantrag mit zahlreichen Änderungsvorschlägen gestellt, den wir unterstützen, weil wir die Richtung dieses Antrags unterstützen, auch wenn wir vielleicht das eine oder andere leicht etwas anders sehen. Trotzdem stimmen wir mit der Richtung dieses Zusatzantrages überein.
Wir selbst haben einen Zusatzantrag mit insgesamt 15 Änderungen gestellt. Ich beschränke mich darauf, die Gesichtspunkte unseres Zusatzantrags exemplarisch vorzustellen, um zu verdeutlichen, dass und warum Schritte in Richtung einer Reform des Justizvollzugs geboten und möglich sind.
Erstens: Eigentlich steht seit der großen Debatte um eine Strafvollzugsreform in den 60er und 70er Jahren fest, dass die Arbeitssituation der Gefangenen einer der Schlüssel zur Integration in die Gesellschaft ist. Ich glaube, auch in diesem Haus bestreitet das niemand ernstlich. Trotzdem und entgegen der erklärten Absicht des Bundesgesetzgebers und entgegen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es bisher nicht zu einer angemessenen Entlohnung der Pflichtarbeit der Gefangenen gekommen, seit über drei Jahrzehnten nicht! 9% des Durchschnittslohns, durchschnittlich 1,50 Euro/Stunde vermitteln nicht eine positive Einstellung zu Arbeit als einem nach wie vor zentralen Faktor sozialer Integration. Vor allem verschärft ein solcher Satz die Problemlagen nach der Haft, da der Gefangene Schulden aufhäufen muss und weder Wiedergutmachung leisten noch seine Familie unterstützen kann. Die geringe Entlohnung ist nicht nur für die Gefangenen, sie ist für die Gesellschaft eine äußerst teure Angelegenheit. Leider sieht der Gesetzentwurf nicht den allerkleinsten Schritt in Richtung Anhebung vor. Wir fordern eine Anhebung auf 40% des Durchschnittslohns.
Zweitens halten wir im Sinne der Achtung der Menschenwürde der Gefangenen und der Stärkung ihrer individuellen Rechte und auch ihrer Rechtssicherheit mehrere Änderungen für dringend geboten.
Zum Beispiel: Dass der Gesetzentwurf an der Mitwirkungspflicht der Gefangenen an ihrer Resozialisierung festhält, wird von fast allen Fachleuten, die sich dazu geäußert haben, kritisiert und ist für uns völlig unverständlich. Das ist für die Entwicklung sozialer Kompetenzen von Gefangenen kontraproduktiv. Die Gefangenen können dabei vielleicht lernen, sich oberflächlich an die an sie gerichteten Erwartungen anzupassen, aber nicht, ihre eigenen Vorstellungen und Erwartungen zu artikulieren und zu verfechten. Wir wollen diese Mitwirkungspflicht abgeschafft sehen. Und wir wollen die verbürgte Rechte für die auch nach der neuen Gesetzeslange rechtlose GefangenenMitVerantwortung.
Ein anderes Beispiel betrifft materielle Mindeststandards: Durch die sinkenden Gefangenenzahlen ist die Unterbringungssituation zwar zunehmend entspannt, wenngleich nicht für alle Anstalten, aber auch hier soll sich etwas ändern, die Untersuchungshaftanstalt befindet sich im Umbau, Glasmoor soll geschlossen werden. Wir halten es aber für geboten, ähnlich wie Baden-Württemberg dies im Jugendstrafvollzugsgesetz bereits getan hat und wie es etwa in der Schweiz seit langem gilt, die Mindestgröße von Zellen festzulegen. Wenn wir für eine Einzelzelle eine Mindestgröße von 6,5 qm und für Gemeinschaftszellen, solange es sie noch gibt, eine Mindestgröße pro Gefangenem von 8 qm fordern, dann ist das nicht sehr viel, aber für viele Gefangene immer noch eine z.T. deutliche Verbesserung.
Drittens wollen wir das Gebot der Angleichung der Lebensverhältnisse wenigstens ansatzweise in konkrete Regelungen umgesetzt sehen. Ein großes Problem ist, dass der Ausschluss der Gefangenen aus der Gesellschaft sehr weitgehend, ja nahezu total ist, weil die Kommunikationsmöglichkeiten nach draußen ohnehin schon eingeschränkt sind und unter den Herren Kusch und Lüdemann in äußerst kleinlicher Weise immer weiter eingeschränkt wurden. Anders als im Jugendvollzug sollen im Erwachsenenstrafvollzug Nahrungsmittelpakete, z.B. an Weihnachten, verboten bleiben. Das ist inhuman, wir wollen die Aufhebung des Verbots.
Die Besuchszeiten werden zwar großzügiger gehandhabt, als das Gesetz es vorsieht (1 Stunde pro Monat). Warum man aber nicht die großzügigere Praxis gesetzlich verankert, bleibt uns schleierhaft. Wir wollen eine Mindestbesuchszeit von 1 Stunde pro Woche gesetzlich regeln, um damit den Kontakt zwischen Inhaftierten und ihren Familien und Freunden zu fördern und willkürliche Restriktionen zu verunmöglichen.
Besonders wichtig ist uns, dies abschließend, noch ein Punkt: Alle Erfahrung zeigt, dass Schusswaffen in Jugendstrafvollzugsanstalten nicht benötigt werden. In Übereinstimmung mit den bekannten Mindeststandards für den Jugendstrafvollzug, die die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen entwickelt hat, und mit den UN-Regeln zum Schutz von Jugendlichen unter Freiheitsentzug fordern wir, dass das Tragen und der Gebrauch von Schusswaffen in Jugendstrafanstalten gesetzlich ausgeschlossen werden muss.
Auch - oder besser: gerade wenn der Gesetzentwurf in der heute vorliegenden Form beschlossen wird, bleibt im Hamburger Justizvollzug noch sehr viel zu tun. Sie können sicher sein, dass wir nicht locker lassen in unserem Bemühen für eine grundlegende Reform des Justizvollzugs.