von Dora Heryenn
e.on teilte am Montagabend mit, man reiche Klage wg. des Atomausstiegsbeschlusses des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht ein. Er sei ein Eingriff ins grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht. Die Stilllegung ohne Entschädigung sei rechtswidrig, der Schaden bei e.on durch diesen Beschluss umfasse einen hohen einstelligen Milliardenbetrag. Auch zwei weitere der „großen Vier“, RWE und Vattenfall erwarten Entschädigungen des Steuerzahlers (der ihnen übrigens den Bau und Betrieb der Anlagen seit Jahrzehnten sehr hoch subventioniert).
Aber wollen die Konzerne überhaupt stilllegen? Am 6. August liefen die Berechtigungen zum Leistungsbetrieb von acht AKW ab. Sie mussten vom Netz und haben die Berechtigung verloren, wieder ans Netz zu gehen. Der logische nächste Schritt wäre die Stilllegung, die laut Atomgesetz ohne vorhergehenden Antrag nicht vorgenommen werden kann und danach der Beginn des Rückbaus. Der Stilllegungsantrag, so auf Nachfrage der LINKE-Bundestagsabgeordneten Dorothee Menzner das Bundesumweltministerium, ist bisher für keines der acht AKW gestellt worden! Dadurch wurde offiziell bestätigt, was bereits in einer Sitzung des Umweltausschusses der Hamburger Bürgerschaft im Oktober vermutet wurde:
Die Konzerne denken gar nicht daran, die Atomkraftwerke stillzulegen; Krümmel und Brunsbüttel und die weiteren 6 Atommeiler sind und bleiben abgeschaltet – mehr nicht!
Hier wird noch einmal sichtbar, warum DIE LINKE die Festschreibung des Atomausstieges im Grundgesetz fordert. Denn so, wie die Dinge zu liegen scheinen, bleibt ein zumindest theoretischer Weg offen: das Wiederanfahren der AKW !
Die Energiekonzerne setzen offenkundig darauf, dass bei einer abermaligen politischen Kehrtwendung auch eine erneute Genehmigung dazu führt, dass diese Reaktoren wieder ans Netz gehen können.
Dies könnte auch der Fall sein, wenn die E.ON und RWE mit ihren Klagen gegen die Atomgesetznovelle insoweit Erfolg hätten, dass die Novelle und damit die Beendigung der Genehmigungen für rechtswidrig erklärt würde. Und wer will eine erneute atompolitische Kehrtwende samt Atomgesetznovelle ausschließen?
Unsere Bundestagsfraktion jedenfalls wird wohl prüfen, ob der Staat, in diesem Fall die Bundesaufsicht für die Atomanlagen, also in letzter Instanz das Bundesumweltministerium, die Betreiber dazu zwingen kann, dass der Antrag zu einem bestimmten Zeitpunkt gestellt werden muss, welchen Handlungsspielraum es im Atomgesetz abseits eines Automatismus gibt.
Auch vor diesem Hintergrund sind die Proteste gegen den Castor-Transport ab dem 24. November im Wendland besonders wichtig.
Der Supergau in Fukushima hat die Politik dazu gebracht aus der Atomenergie auszusteigen.
Das muss umgesetzt werden. Zur Zeit ist die Energiewende ein Phantom.
Es muss alles getan werden, dass der politische Wille nicht von den Energiekonzernen ins Gegenteil verkehrt. Auch deshalb: Jetzt erst recht: Heraus gegen die Castoren!
Unsere Bundestagsfraktion, die ab Donnerstag, den 24.11. vor Ort sein wird, und DIE LINKE aus dem niedersächsischen Landtag treffen sich wieder zu einer öffentlichen Fraktionssitzung in Dannenberg am Freitag, den 25.11. ab 15.00 Uhr.
Darum ruft auch die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE dazu auf, am
kommenden Sonnabend, 19.11. beim Halt der Campact Castor Tour in Hamburg teilzunehmen. Beginn der Aktion ist 13 Uhr am Hachmannplatz (Hauptbahnhof).
Danach geht es einmal durch die Innenstadt und der Abschluss ist für 14:30 Uhr
wieder am Hachmannplatz vorgesehen.
http://www.campact.de/atom2/tour2011/hamburg.