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29. Januar 2010 Christiane Schneider, Inneres, Innenausschuss

Gravierende Lücken: Aufklärungsbedarf nach dem gewaltsamen Tod eines psychisch Kranken

Am 26. Dezember 2009 wurde ein psychisch kranker Mann durch drei Polizeikugeln so schwer verletzt, dass er starb. Die genauen Umstände dieses schrecklichen Ereignisses werden im Verfahren gegen den Beamten aufgeklärt werden müssen, der die tödlichen Schüsse abgab.

Aber ungeachtet dessen – und weil es innerhalb von weniger als zwei Jahren in Hamburg das zweite Mal ist, dass Polizeibeamte im Einsatz einen psychisch Kranken erschießen –, drängen sich Fragen auf, Fragen nach möglichen strukturellen Problemen bei der Ausbildung der Polizei und bei der Vorbereitung von Polizeibeamten auf schwierige polizeiliche Situationen im Umgang mit Menschen in Krisensituationen. Fragen also danach, was verändert werden muss, um die Gefahr tödlich endender Eskalationen absolut zu minimieren. Diesen Fragen ging auf Antrag der LINKEN am 28. Januar der Innenausschuss nach. 

Die Erschießung des Mannes am 26.12.
deckt gravierende Lücken auf.

In Berlin existiert ein Krisendienst, der für Menschen in Krisensituationen rund um die Uhr erreichbar ist. Zwischen diesem Krisendienst und der Polizei besteht eine Kooperationsvereinbarung. Seit Juli 2008 sieht die sogenannte Geschäftsanweisung der Berliner Polizei außerdem vor, dass der Krisendienst bei Einsätzen im Zusammenhang mit psychisch Kranken zum Einsatz hinzugezogen werden soll. Das heißt, dass erfahrene Fachleute der Polizei in solchen schwierigen Einsätzen beistehen.

In Hamburg existiert erstens ein vergleichbarer, rund um die Uhr erreichbarer Krisendienst nicht. Der sozialpsychiatrische Dienst hat bis 16.00 Uhr geöffnet; es gibt jedoch einen Psychiatrischen Notdienst (PND), den die Polizei bei Einsätzen im Zusammenhang mit psychisch kranken Menschen einsetzen kann. Es gibt jedoch, das ergab die Befragung des Senats, keine polizeilichen Dienstvorschriften oder Handlungsanweisungen, die regeln, dass der PND oder Polizeipsychologen zum Einsatz hinzugezogen werden sollen. Auf eine Schriftliche Kleine Anfrage antwortet der Senat in diesem Punkt ausweichend: „Maßnahmen der Polizei bei psychisch Kranken in Krisensituationen müssen sich am jeweiligen Einzelfall orientieren.“

So kam es dann, dass die beiden Streifenbeamten, die nach der Alarmierung der Polizei durch die Mutter des Kranken vor Ort eintrafen, offenbar nur eine einzige Handlungsoption ins Auge fassten, nämlich die Tür wenn nötig mit Gewalt zu öffnen, hinter der der an einer schweren Psychose leidende Mann sich verbarrikadiert hatte. Das, obwohl sie laut Senatsauskunft alle erforderlichen Informationen über den Zustand des Mannes hatten. In der Dreiviertelstunde vom Eintreffen bis zu den Todesschüssen forderten sie Verstärkung durch Polizei und Feuerwehr an, so dass sich schließlich 12 Uniformierte vor Ort versammelten – den PND oder Polizeipsychologen jedoch forderten sie diese ganze Dreiviertelstunde lang nicht an. Niemand weiß, wie sich die Situation entwickelt hätte, wären die Polizeibeamten durch im Umgang mit psychisch Kranken erfahrene Fachleute unterstützt worden.

Aber das Risiko, dass die gewaltsame Öffnung der Tür – wegen Ruhestörung!, wie Polizeipräsident Jantosch die keineswegs selbstverständliche Verletzung des Grundrechts auf Unversehrtheit der Wohnung begründete – bei einem verstörten Menschen zu unkalkulierbaren Reaktionen führen kann, hätten Fachleute mit Sicherheit beurteilen können. So eskalierte die Situation für die Beamten offensichtlich völlig überraschend.

Für die Polizeibeamten, das wurde in der Innenausschusssitzung deutlich, war der psychisch kranke Mann ein „Störer“. Andere als polizeiliche Maßnahmen, mit dem „Störer“ fertig zu werden, gehörten nicht zu ihren Handlungsoptionen.

Dass es keine Dienstanweisung gibt, in solchen Krisensituationen Fachleute hinzuzuziehen, ist das eine. Ein weiteres (strukturelles) Problem liegt womöglich in der Umsetzung von Ausbildungsinhalten in die polizeiliche Praxis. Streifenbeamte haben in ihrer Ausbildung 25 Unterrichtseinheiten zum Thema „Umgang mit psychisch erkranken Personen“ absolviert. Fortbildungsveranstaltungen vermitteln, wie und in welchem Umfang, blieb unklar, ein einschlägiges „einsatzbezogenes Training“. Reicht das? Es gibt auch Dienstbesprechungen in den Revierwachen, die Fälle von psychisch kranken Menschen im Revier und den Umgang mit ihnen thematisieren, aber darüber kann die Innenbehörde schon keine genaueren Angaben mehr machen. Wie lernen junge Polizeibeamtinnen und -beamte, beim Einsatz in solchen Krisensituationen Maßnahmen zu ergreifen, die dem „jeweiligen Einzelfall“ tatsächlich angemessen sind? Über 10.000 Mal werden Polizisten in Hamburg jährlich wegen „Ruhestörung“ gerufen - Einsätze, die oft schwierig oder sehr schwierig sind, so manches Mal auch gefährlich, und immer ein sicheres Urteil erfordern.

Die Vertreter von Polizei und Innenbehörde beantworteten im Innenausschuss Fragen nach strukturellen Problemen und Defiziten eher ausweichend. Der Innenausschuss will nach Abschluss der Aufklärung des konkreten Falles erneut mögliche Schlussfolgerungen erörtern.