21. Oktober 2008
Zur gesetzlichen Bleiberechtsregelung in Hamburg
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/1348
19. Wahlperiode
Neufassung 24.11.08
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Große Anfrage der Abgeordneten Mehmet Yildiz, Kersten Artus, Dr. Joachim Bischoff, Elisabeth Baum, Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch und Wolfgang Joithe-von Krosigk (DIE LINKE)
Betrifft: Zur gesetzlichen Bleiberechtsregelung in Hamburg
- In der Antwort zur kleinen Anfrage 18/6912 erklärt der Senat, dass zum Stand 31.08.07 in Hamburg 1.894 Personen von insgesamt 8515 Menschen, die mit einer Duldung länger als 6 bzw. 8 Jahre in Hamburg leben, über die Aussetzung ihrer Abschiebung von der Ausländerbehörde Hamburg informiert wurden. Dieser Beschluss stützt sich auf die Bleiberechtsregelung, wie sie von der Innenministerkonferenz (IMK) beschlossen wurde.
Hierzu fragen wir:
Welche Kriterien waren für die Anwahl der Angeschriebenen maßgeblich – gab es neben der Aufenthaltsdauer Kriterien, die bereits im Vorfeld zu einem Ausschluss von der Benachrichtigung geführt haben?
Bitte nennen Sie die Ausschlussgründe und schlüsseln Sie zahlenmäßig auf, wie viele Menschen allein aufgrund der genannten Gründe jeweils nicht benachrichtigt wurden. - In der Antwort zur kleinen Anfrage im Bundestag 16/9586 gibt die Bundesregierung für Hamburg an, dass zum Stand 31. März 2008 in Hamburg nach der IMK-Bleiberechtsregelung 663 Personen (Gesamtzahl abzüglich Personen nach gesetzlicher Bleiberechtsregelung) von insgesamt 2.681 Antragstellern (31. August 2007 nach 16/9586) eine Aufenthalterlaubnis erhalten haben.
Hierzu fragen wir:
2.1 Wie viele der restlichen Anträge wurden noch nicht entschieden und aus welchen Gründen?
2.2 Wie viele Anträge wurden abgelehnt aus den in a.-f. spezifizierten Gründen?
a. unzureichende Sprachkenntnisse
b. nicht ausreichender Wohnraum
c. ungenügender Schul- oder Kindergartenbesuch
d. negative „Schulprognose“
e. unzureichende Aufenthaltsdauer
f. unpassende Aufenthaltstitel
2.3 Wie viele Personen haben keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, weil Ausschlussgründe nach Nr. 6 des IMK-Beschlusses angenommen wurden, mit der Begründung dass
a. sie nach Ansicht der Ausländerbehörde vorsätzlich über auf- enthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht hätten,
b. sie nach Ansicht der Ausländerbehörde Abschiebemaßnahmen vorsätzlich behindert oder hinausgezögert hätten,
c. sie nach Ansicht der Ausländerbehörde nicht ausreichend an ihrer Passbeschaffung mitgewirkt hätten,
d. Ausweisungsgründe nach §§ 53, 54, 55 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 8 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vorlägen,
e. Verurteilungen wegen einer vorsätzlichen Straftat vorlagen (ausgenommen Geldstrafen bis 50 bzw. 90 Tagessätzen),
f) nach Ansicht der Ausländerbehörde Bezüge zu Extremismus oder Terrorismus vorlägen,
g) Angehörige Straftaten begangen haben,
h) und wie viele der jeweils unter den Fragen 2.3a bis 2.3g genannten Personen wurden inzwischen abgeschoben? (bitte bei allen (Teil-)Antworten einbezogene/betroffene Familienangehörige gesondert aufführen und differenzieren nach den zehn stärksten Herkunftsländern)
2.4
a.) Wurde potentiellen Anwärtern und Anwärterrinnen auf einen Aufenthalt nach der IMK-Bleiberechtregelung eine Arbeitserlaubnis erteilt?
b.) Welche genauen Kriterien galten nach Kenntnis des Senats bei der Prüfung, ob das Erfordernis einer dauerhaften eigenständigen Lebensunterhaltssicherung erfüllt ist?
2.5 Wurde nach Kenntnis des Senats die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von dem Abschluss einer so genannten Integrationsvereinbarung oder einem Integrationsgespräch (bitte differenzieren) abhängig gemacht,
a) wenn ja, was sind die Inhalte einer solchen Integrationsvereinbarung oder eines solchen Integrationsgesprächs
b) in wie vielen Fällen erfolgte dies jeweils,
c) und in wie vielen Fällen wurde eine erteilte Aufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen eine Integrationsvereinbarung widerrufen?
2.6 Wie viele Ablehnungen erfolgten aus sonstigen Gründen, und welche sind dies? Bei der Beantwortung der Fragen bitte alle bis zum augenblicklichen Zeitpunkt entschiedenen Anträge mitberücksichtigen! - Wie viele der Personen, die nach der IMK-Bleiberechtsregelung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, haben diese nach §23 Abs.1 erhalten, wie viele nach anderen Regelungen? (Die anderen Regelungen bitte benennen und die Personenzahlen aufführen!)
- Wie vielen der unter 3. aufgeführten Personen wurden bis zum 01. Juli 2008 Aufenthaltserlaubnisse nach § 104a oder § 104b AufenthG erteilt (bitte nach Geschlecht, Alter [zu- mindest: Voll- bzw. Minderjährigkeit] und den zehn häufigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Abs. 1 Satz 2 AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit bereits gesichert war?
b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG („auf Probe“) erhalten, weil der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit noch nicht gesichert war?
c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten
d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten?
e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 1 AufenthG als Minderjährige unter der Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?
f) Sind Integrationsvereinbarungen als Erteilungsvoraussetzung vorgesehen, und was sind die Eckpunkte dieser Integrationsvereinbarungen?
g) In wie vielen Fällen wurden Aufenthaltserlaubnisse aufgrund § 104a Abs. 3 Satz 2 AufenthG aus Härtefallgründen erteilt, obwohl nach Satz 1 eigentlich eine Ablehnung wegen der Straffälligkeit eines Familienmitgliedes hätte erfolgen müssen? - Über wie viele Anträge der unter 3. aufgeführten Personen wurden bis zum 01. Juli 2008 noch nicht entschieden und wie viele Anträge wurden abgelehnt (bitte wie unter 2. differenzieren)?
Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge?
Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier