15. Februar 2010

Entwicklung im Maßregelvollzug

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5375
19. Wahlperiode
23.02.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage  
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 15.02.10

Betr.: Entwicklung im Maßregelvollzug


Im  Maßregelvollzug  werden  unter  bestimmten  Voraussetzungen  psychisch kranke Straftäter/-innen untergebracht, die im Sinne der § 20 oder § 21 des Strafgesetzbuches (StGB) als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten. Voraussetzung der Unterbringung ist, dass nach einer Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat eine weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist und ein Zusammenhang  zwischen Delikt  und  psychischer  Störung  besteht.  Bei suchtkranken  Delinquenten muss für eine  Einweisung  in  eine  Entziehungsanstalt  gemäß  §  64  Strafgesetzbuch keine  Einschränkung  der  Schuldfähigkeit vorliegen.

Nachdem es infolge der Psychiatriereform und der großen Strafrechtsreform in den Siebzigerjahren zu einem Rückgang der im Maßregelvollzug unterge-
brachten Personen kam, ist die Zahl der Einweisungen seit 1990 stark angestiegen. Zwischen 1998 und 2008 hat sich die Zahl der in der Forensik unter-
gebrachten Personen etwa verdoppelt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier

Quelle: http://www.linksfraktion-hamburg.de/http://www.linksfraktion-hamburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/entwicklung-im-massregelvollzug/