9. Dezember 2009

Sind plötzlich alle Parteien gegen Aufwertung und Verdrängung?

Soziale Folgen der Gentrifizierung: Die einen gehen ins Ghetto, die anderen fliehen in die Vororte.

Unter dem Titel „Recht auf Stadt“ hat sich in den vergangenen Monaten ein Netzwerk gegen Gentrifizierung gegründet. Mit dem Heft "Hamburg - Unter Geiern" konnte ein Manifest verbreitet und über Hamburg hinaus mit dieser Widerstandsbewegung bekannt gemacht werden.

Eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema Gentrifizierung: Aufwertung und Verdrängung in Hamburger Stadtteilen (Drucksache 19/4468) brachte Daten und Informationen in die Öffentlichkeit, die das Thema näher beleuchten. Es ist schon erstaunlich, wie ignorant der Senat sich gegenüber dem Thema Aufwertung und Verdrängung – lies: sprich Gentrifizierung – zeigt. Hier wird sich klar bekannt, dass ein „Effekt der grundsätzlich gewollten Attraktivitätssteigerung“ eben „Verknappung des Angebots an freien Wohnungen und steigende Preise bei Neuvermietung“ seien.

An anderer Stelle sieht der Senat nicht den „kausalen Zusammenhang“ (Frage 4) zwischen Sanierungsgebieten, Stadtentwicklungsprogrammen, dem Auslaufen von Bindungsfristen und der damit intendierten Aufwertung und oftmals einhergehenden Verdrängung von BewohnerInnen und Kleingewerbe. Und das, obwohl schon in den soziologischen Studien Ende der 80er Jahre dieser Zusammenhang nachgewiesen werden konnte.

Folgende aus der großen Anfrage kristallisierten Daten bestätigen und begründen die wachsenden Widerstands- und Protestbewegungen Hamburgs:

Dem gegenüber stehen:

Die zeitliche Dichte in der die CDU und die GAL einen Antrag zum Thema „Stadtentwicklung mit Weitsicht-Quartierstrukturen erhalten und stärken(Hamburger Konzept) (- Drucksache 19/4714) auf die große Anfrage zur Gentrifizierung der LINKEN folgen ließ, war auffällig.

Dass Horst Becker, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der GAL, für eine Debatte zum Thema Gentrifizierung in die Sternschanze kam, kurz nach erscheinen der auf die Große Anfrage bezogene Pressemeldungen wie: „DIE LINKE: Senat betreibt aktive Verdrängungspolitik“ in Abendblatt, Welt und taz, ist auch etwas Neues. In einem von der CDU und der GAL gestellten Antrag wird span eine umfassende Prüfung gefordert, in welchen Gebieten in Hamburg es „signifikante“ Aufwertungstendenzen gibt.

Auch der Erlass von sozialen Erhaltensverordnungen, die Ausübung von städtischen Vorkaufsrecht, die Übertragung von Treuhandeigentum aus Sanierungsgebieten an nicht primär gewinnorientierten Gesellschaften, Stiftungen, oder Genossenschaften, und weitere Maßnahmen sollen als Instrumente für die sozialverträgliche Entwicklung in den Stadtteilen soll diesem Antrag nach geprüft werden. Dies ist grundsätzlich erfreulich und begrüßenswert aber Papier ist ja bekanntlich geduldig. Zumal keinerlei zeitliche Rahmen- und Fristsetzung mit diesem Antrag verbunden sind. Zudem waren es ganz ähnliche Maßnahmen die schon im Mai dieses Jahres im Wohnungsbauentwicklungsplan angekündigt wurden.

Die Große Anfrage der LINKEN zum Thema Gentrifizierung wird in der Bürgerschaft debattiert. Der hierzu von der Fraktion DIE LINKE in die Bürgerschaft zur Abstimmung eingereichte Antrag, geht mit seinen Inhalten zum Beschluss durch die Bürgerschaft noch ein ganzes Stück weiter.

Wichtig ist uns zudem, die Inhaltlichen Beschlüsse an Fristen zu knüpfen um eine Messbarkeit in der Erreichung der Ziele zu setzen. So fordern wir in unserer Antragsvorlage: 

  1. ab 2010 sämtliche Höchstgebotsverfahren auszusetzen und die Vergabe städtischer Grundstücke verstärkt nach stadtteilorientierten, integrierten und den Faktor Wohnen betonenden Kriterien bei Bevorzugung von Mieter- und Wohnungsbaugenossenschaften sowie Baugemeinschaften zu betreiben; 
  2. ab 2010 die Abgabepflicht der SAGA GWG vollständig und dauerhaft auszusetzen, den sozialen Wohnungsbau wieder stärker anzufahren und in anwachsendem Maße bis zum Jahre 2012 alljährlich auf die Zahl von 3000 bis 4000 neu errichteten, öffentlich geförderten Sozialwohnungen zu kommen;
     
  3. Bis zum 30. März 2010 alle Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit mit den bestehenden Regelungen Mietpreiserhöhungen eingedämmt werden können; 
  4. Bis zum 30. März 2010 zu prüfen, welche Möglichkeiten bzw. Alternativen bestehen, Mietpreisbindungen über die reguläre Laufzeit hinaus zu verlängern;
     
  5. Bis zum 30. März 2010 die Mietobergrenzen für Hartz-IV-BezieherInnen um 100 Euro heraufzusetzen;
     
  6. Bis zum 30. Juni 2010 eine groß angelegte Untersuchung zu den Ursachen und Phänomen der Gentrifizierung in den hamburgischen Stadtteilen vorzulegen und darin nicht zuletzt herauszukristallisieren, welche zurzeit noch unzureichend vorhandenen Datenbestände geschaffen werden müssen;
     
  7. Bis zum 30. Juni 2010 eine eigene Abteilung zum Komplex Gentrifizierung innerhalb der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt einzurichten;
     
  8. Bis zum 30. Juni 2010 die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren in Sachen sozialer Erhaltenssatzungen samt Umwandlungsverordnung (vgl. dazu u.a. die Regelungen in München) zu schaffen;
     
  9. Bis zum 30. September 2010 zu prüfen, inwieweit in allen innenstadtnahen Stadtteilen soziale Erhaltensverordnungen inklusive damit verbundenen Umwandlungsverordnungen erlassen werden können;
     
  10. Bis zum 30. September 2010 einen revolvierenden Fonds in Höhe von 25 Millionen Euro anzulegen, mit dessen Hilfe das städtische Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB Absatz 1 Satz 3 und 4 bei möglichst vielen in Betracht kommenden Immobilien realisiert werden kann, um für die betroffenen MieterInnen günstige Mieten zu gewährleisten bzw. vorübergehend Immobilien zu erwerben, deren KäuferInnen keine Mieterschutzgarantien geben;
     
  11. Bis zum 30. September 2010 den Mietenspiegel unter Beteiligung vor allem der Mieterverbände und –zusammenschlüsse zu überprüfen und insbesondere dahingehend zu verändern, nicht nur die Neuvermietungen in die Berechnungen eingehen zu lassen;
     
  12. Bis zum 31. Dezember 2010 insbesondere für die innerstädtischen Viertel – in enger Zusammenarbeit und bei umfassender Beteiligung der BürgerInnen – stadtteilentwicklungspolitische Leitbilder zu erstellen;
     
  13. Spätestens bis zum 31. Dezember 2010 eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, die Kappungsgrenze laut § 558 BGB – die zurzeit Erhöhungen der Kaltmiete innerhalb von drei Jahren auf 20 Prozent begrenzt – dahingehend zu verändern, dass innerhalb von fünf Jahren die Kaltmiete um maximal 20 Prozent erhöht werden;
     
  14. Spätestens bis zum 31. Dezember 2010 eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, eine umfassende Mieterschutzgesetzgebung für Kleingewerbetreibende zu schaffen;
     
  15. Spätestens ab 2011 in den Mischvierteln einen mindestens 30prozentigen Anteil für Wohnzwecke bei einem Großteil der (Gewerbe-) Neubauvorhaben zu berücksichtigen;
     
  16. Die genannten Maßnahmen in einem dauerhaften Dialog mit den einschlägigen Mieterverbänden und –Zusammenschlüssen zu realisieren und weitestgehende Transparenz für die Öffentlichkeit herzustellen. 

Damit das Erwachen nicht nur zu einem kurzen Aufschrecken wird, sind wir als Opposition und als Hamburger, die eine sozialgerechtere Stadtentwicklungspolitik wollen, gefordert, uns weiterhin und mit langem Atem zu engagieren.

Quelle: http://www.linksfraktion-hamburg.de/http://www.linksfraktion-hamburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/zum-rahmenprogramm-integrierte-stadtteilentwicklung-rise/