BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4705
19. Wahlperiode
25.11.09
Antrag
der Abgeordneten Kersten Artus, Elisabeth Baum, Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Dr. Joachim Bischoff, Wolfgang Joithe-von Krosigk, Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE)
Betr.: Bagatellkündigungen
Das Kündigungsschutzrecht ist ein zentraler Bestandteil unseres sozialen Rechtsstaats, welches immer wieder in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung steht. Durch die in jüngster Zeit bekannt gewordenen sogenannten Bagatellkündigungen ist es erneut in den Blickpunkt geraten. Mal waren es geringwertige Pfandbons, mal Maultaschen oder halbe Brötchen, die Mitarbeiter gegessen und an sich genommen
haben, Vorgänge, die dann zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses geführt haben.
Solche Fälle führen zur Empörung in der Öffentlichkeit, wie das breite Medienecho in der Vergangenheit gezeigt hat, besonders auch deshalb, weil die Betroffenen oft viele Jahre im Betrieb beschäftigt waren und sich vorher nie etwas haben zuschulden kom-
men lassen. Das fördert den Eindruck, als sei arbeitgeberseitig nur nach einem Grund gesucht worden, um Mitarbeiter in einer Krisenzeit möglichst billig entlassen zu können.
In der Regel bestätigen die Arbeitsgerichte die Kündigung mit der Begründung, dass eine strafbare Handlung vorliege, die das erforderliche Vertrauen unwiederbringlich zerstört habe, und lassen Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit oder Beseitigung der
Wiederholungsgefahr durch eine Abmahnung außer Betracht. Dadurch wird das Kündigungsschutzrecht entwertet und seine Verlässlichkeit im Sinne einer wertebezogenen Nachvollziehbarkeit infrage gestellt. Das Kündigungsschutzrecht darf nicht zum Instrument der Einschüchterung gegenüber Arbeitnehmern werden. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist ein gerechtes Kündigungsschutzrecht für einen sozialen Ausgleich unabdingbar.
Die Bürgerschaft stellt fest:
Bei Kündigungen wegen Bagatellvermögensdelikten sind eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit und eine Abwägung zwischen dem Kündigungsinteresse des Arbeitgebers und dem sozialen Bestandsschutz des Arbeitnehmers unerlässlich. Die Bürgerschaft erwartet von allen Arbeitgebern Hamburgs, sich zu ihrer sozialen Verantwortung zu bekennen und auf sogenannte Bagatellkündigungen zu verzichten. Die Bürgerschaft erwartet wenigstens, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in einem solchen Fall eine Ermahnung oder Abmahnung auszusprechen, bevor zu dem schärfsten Mittel der Kündigung gegriffen wird.
Beschluss: Ablehnung; am 10.12.2009 mehrheitlich mit den Stimmen der CDU, SPD und GAL gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE