25. November 2009

Bagatellkündigungen

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4705
19. Wahlperiode
25.11.09

Antrag
der Abgeordneten Kersten Artus, Elisabeth Baum, Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Dr. Joachim Bischoff, Wolfgang Joithe-von Krosigk, Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE)

Betr.: Bagatellkündigungen


Das  Kündigungsschutzrecht  ist  ein  zentraler  Bestandteil  unseres  sozialen  Rechtsstaats,  welches  immer  wieder  in  der  gesellschaftlichen  Auseinandersetzung  steht. Durch die in jüngster Zeit bekannt gewordenen sogenannten Bagatellkündigungen ist es  erneut  in  den  Blickpunkt  geraten.  Mal  waren  es  geringwertige  Pfandbons,  mal Maultaschen oder halbe Brötchen, die Mitarbeiter gegessen und an sich genommen
haben,  Vorgänge,  die  dann  zu  einer  fristlosen  Kündigung  des  Arbeitsverhältnisses geführt haben.

Solche Fälle führen zur Empörung in der Öffentlichkeit, wie das breite Medienecho in der Vergangenheit gezeigt hat, besonders auch deshalb, weil die Betroffenen oft viele Jahre im Betrieb beschäftigt waren und sich vorher nie etwas haben zuschulden kom-
men lassen. Das fördert den Eindruck, als sei arbeitgeberseitig nur nach einem Grund gesucht worden, um Mitarbeiter in einer Krisenzeit möglichst billig entlassen zu können.

In der Regel bestätigen die Arbeitsgerichte die Kündigung mit der Begründung, dass eine  strafbare  Handlung  vorliege,  die  das  erforderliche  Vertrauen  unwiederbringlich zerstört  habe,  und  lassen  Grundsätze  wie  Verhältnismäßigkeit  oder  Beseitigung  der
Wiederholungsgefahr durch eine Abmahnung außer Betracht. Dadurch wird das Kündigungsschutzrecht entwertet und seine Verlässlichkeit im Sinne einer wertebezogenen Nachvollziehbarkeit infrage gestellt. Das Kündigungsschutzrecht darf nicht zum Instrument der Einschüchterung gegenüber Arbeitnehmern werden. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist ein gerechtes Kündigungsschutzrecht für einen sozialen Ausgleich unabdingbar.

Die Bürgerschaft stellt fest:

Bei Kündigungen wegen Bagatellvermögensdelikten sind eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit und eine Abwägung zwischen dem Kündigungsinteresse des Arbeitgebers und dem sozialen Bestandsschutz des Arbeitnehmers unerlässlich. Die Bürgerschaft erwartet  von  allen  Arbeitgebern  Hamburgs,  sich  zu  ihrer  sozialen  Verantwortung  zu bekennen und auf sogenannte Bagatellkündigungen zu verzichten. Die Bürgerschaft erwartet wenigstens, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in einem solchen Fall eine Ermahnung  oder  Abmahnung  auszusprechen,  bevor  zu  dem  schärfsten  Mittel  der Kündigung gegriffen wird.

Beschluss: Ablehnung; am 10.12.2009 mehrheitlich mit den Stimmen der CDU, SPD und GAL gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE