7. Dezember 2009

„Behinderung und Reichtum schließen sich aus!“

Im Mai diesen Jahres trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Sie garantiert Menschen mit Behinderungen das Recht auf Leben und Freizügigkeit. Alle Vertragsstaaten sind verpflichtet, Voraussetzungen für einen angemessenen Lebensstandard und sozialem Schutz zu schaffen. Die Menschenrechte sind zu verwirklichen – auch gegen unfreiwillige Ausgrenzungen.

Es geht nicht mehr um Integration, sondern um soziale Inklusion! Das heißt, dass bei voller Teilhabe an der Gesellschaft Autonomie und Unabhängigkeit gewahrt werden muss. Menschen mit Behinderungen sind nicht defizitär, nur weil sie dem Leistungsanspruch nicht genüge tun. Das Verständnis von Behinderung ist fortan lebensbejahend: Behinderte sind eine Bereichung für die Menschheit (Diversity-Ansatz). Die UN-Behindertenrechtskonvention erfordert demzufolge Handlungsbedarf für staatliche Organisationen, Behörden, Betriebe, Gerichte – aber auch für alle Mitglieder der Gesellschaft.

Die Experten- und Expertinnenanhörung des Sozialausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft zu dieser Konvention fand am 1. Dezember 2009 statt. Auch dabei: Unser Genosse Gerlef Gleiss, der bei „Autonom Leben“ Frauen und Männer mit Behinderungen berät. Seine Einschätzung: Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein großer Wurf, Privatisierung und Ökonomiesierung des Gesundheitswesens sind mit ihr nicht vereinbar!“ Alltag sei derzeit noch, dass Menschen gegen ihren Willen in ein Heim gesteckt werden könnten. Ein aktueller Fall: Drei behinderte Studierende, die zum Studium nach Hamburg gekommen waren, sollen nun in einem Altersheim wohnen. Ambulante Leistungen würden nicht finanziert, das Sozialgesetzbuch XII, § 13 machts möglich!

Die Experten und Expertinnen der LAG Behinderte, von Barrierefrei Leben und andere wiesen zudem darauf hin, dass es Lücken im Sozialgesetzbuch IX gäbe. Es schafft die Voraussetzung für die Teilhabe behinderter Menschen im Arbeitsleben, die aber nicht ausreichend sind. Außerdem müssten die Möglichkeiten im Hamburgischen öffentlichen Dienst weiter verbessert werden, behinderte Menschen zu inkludieren.

Frauen sind besonders betroffen, wenn es um Behinderungen geht, vor allem Mütter behinderter Kinder. Es gibt keine ausreichenden KITA-Tagesplätze für behinderte Kinder, dadurch steigen Mütter später als andere oder gar nicht mehr wieder in das Berufsleben ein. Auch für sie ist Altersarmut programmiert. Hinzu kommt eine Symbiose zwischen Mutter und Kind: Das behinderte Kind wird schwerer selbstständig und unabhängig, weil die Mutter „nichts anderes mehr hat“. Auch im Alter trifft es dann wieder überproportional die Frauen: Sie pflegen und sind zu Pflegende. Diese Mehrfachdiskriminierungen bedeuten erhebliche Benachteiligungen für Frauen!

Leider gibt es auch keine geeigneten Beschwerdestellen. Kurios: Die Arbeitsstelle Vielfalt, schwarzgrünes Koalitionsschmuckstück und im August eröffnete Bekämpfungsstelle gegen Mehrfachdiskriminierungen, ist selbst nicht barrierefrei. Außerdem gibt es keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn Behinderte diskriminiert werden. Die Fachleute fordern deswegen eine zentrale Stelle, an die sich Betroffene wenden können. Die Erfahrung zeigt, dass behinderte Menschen hin und her geschoben werden, weil sich niemand zuständig fühlt. Nicht zuständig fühlt sich auch die neue Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen, Antje Blumenthal. Die 62-jährige Beamtin und ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete hat seit 1. September diesen Posten inne. Sie reagierte mürrisch und ungehalten, als Gerlef Gleiss  sie während der Anhörung damit konfrontierte, dass sie sich nicht um die Beschwerde einiger Rollifahrer und -fahrerinnen gekümmert hätte, die mit den Hinweis aus einem Kiez-Club verwiesen wurden, wenn sie mit ihren Rollis tanzen würden, hätten Nichtbehinderte keinen Platz mehr.

Gerlef Gleiss forderte einen Aktionsplan, der keine Bestandsaufnahme mehr vornimmt, sondern konkrete Punkte benennt, wie die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden kann. Hierzu gehöre Barrierefreiheit im Stadtteil, und zwar nicht nur baulich, sondern auch in Bezug auf Formulare - auf einfache Sprache zum Beispiel. Dafür sei ein runder Tisch erforderlich.

Fakt ist, dass Behinderungen ein Armutsrisiko ist. Dies hat auch der DGB in seiner Presseerkärung anlässlich des Welttages behinderter Menschen festgestellt, der am 3. Dezember begangen wurde: Die Arbeitslosenquote von Menschen mit schwerer Behinderung ist laut DGB seit Jahren überdurchschnittlich hoch. Im Jahr 2008 betrug die Arbeitslosenquote 8,7 Prozent. Bei den Menschen mit schwerer Behinderung waren es 14,6 Prozent. Im November 2009 waren 164.376 Menschen mit schwerer Behinderung arbeitslos gemeldet. Das waren 3,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Einmal arbeitslos geworden, ist es für Menschen mit Behinderung schwieriger einen neuen Job zu finden, als für Menschen ohne Behinderung. Gerlef Gleiss brachte es auf den Punkt: „Behinderung und Reichtum schließt sich aus!“

Für die Inklusion von Behinderten in der Arbeitswelt sind Bundesratsinitiativen denkbar, die auf das SGB IX abzielen. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht zudem einen Aktionsplan vor, um die Konvention umzusetzen – einer wichtigen Forderung der Partei DIE LINKE im Bundestagswahlkampf 2009 wurde damit nachgekommen. Dieser Aktionsplan muss mit Nachdruck von der Opposition verfolgt werden. Klar ist, das er kein Nullsummenspiel sein wird  – weder im Bund, noch in Hamburg.

Die fehlerbereinigte Schattenübersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: www.netzwerk-artikel-3.de/dokum/schattenuebersetzung-endgs.pdf