BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4820
19. Wahlperiode
15.12.09
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (Fraktion DIE LINKE) vom 09.12.09
Betr.: Novellierung und Verfassungskonformität des ZDF-Staatsvertrages
Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, hat „Vier Eckpunkte für eine Veränderung des ZDF-Staatsvertrages“ vorgelegt, siehe (http://www.rlp.de/einzelansicht/archive/2009/december/article/ministerpraesident-kurt-beck-zdf-staatsvertrag-aendern/)
Diese Vorschläge seien mit den anderen SPD-Ministerpräsidenten – Matthias Platzeck (Brandenburg), Erwin Sellering (Mecklenburg-Vorpommern), Jens Börnsen (Bremen) und Klaus Wowereit (Berlin) – abgestimmt worden. Kurt Beck will erstens, dass die Regeln für die Auswahl des Chefredakteurs/der Chefredakteurin geändert werden. Bislang braucht der Intendant/die Intendantin für seinen/ihren Vorschlag eine Drei-Fünftel-Mehrheit im Verwaltungsrat. In Zukunft soll der Verwaltungsrat nur mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit den Personalvorschlag des Intendanten/der Intendantin ablehnen können. Zudem sollen zweitens die gesellschaftlich-relevanten Organisationen in Zukunft ihre Mitglieder im ZDF-Fernsehrat selbst bestimmen dürfen.
Bisher mussten diese Organisationen dem/der jeweiligen Ministerpräsidenten/-in drei Personalvorschläge vorlegen, aus denen eine Person ausgewählt wurde.
Daneben soll die Bundesregierung drittens keine/-n Vertreter/-in mehr im ZDF-Verwaltungsrat entsenden können. Die Zahl seiner Mitglieder würde sich auf 13 reduzieren.
Viertens soll die Zahl der Vertreter/-innen des Bundestages im Fernsehrat von zwölf auf sechs, die der Bundesregierung von drei auf einen und somit die Zahl der Mitglieder des Fernsehrates von 77 auf 69 reduziert werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier