9. Dezember 2009

Novellierung und Verfassungskonformität des ZDF-Staatsvertrages

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4820
19. Wahlperiode
15.12.09

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (Fraktion DIE LINKE) vom 09.12.09

Betr.:  Novellierung und Verfassungskonformität des ZDF-Staatsvertrages

Der  Ministerpräsident  von  Rheinland-Pfalz,  Kurt  Beck,  hat  „Vier  Eckpunkte für eine Veränderung des ZDF-Staatsvertrages“ vorgelegt, siehe (http://www.rlp.de/einzelansicht/archive/2009/december/article/ministerpraesident-kurt-beck-zdf-staatsvertrag-aendern/)

Diese Vorschläge seien mit den anderen SPD-Ministerpräsidenten – Matthias  Platzeck  (Brandenburg),  Erwin  Sellering  (Mecklenburg-Vorpommern), Jens Börnsen (Bremen) und Klaus Wowereit (Berlin) – abgestimmt worden. Kurt Beck will erstens, dass die Regeln für die Auswahl des Chefredakteurs/der Chefredakteurin geändert werden. Bislang braucht der Intendant/die Intendantin  für  seinen/ihren  Vorschlag  eine  Drei-Fünftel-Mehrheit  im  Verwaltungsrat.  In  Zukunft  soll  der  Verwaltungsrat  nur  mit  einer  Drei-Fünftel-Mehrheit  den  Personalvorschlag  des  Intendanten/der  Intendantin  ablehnen können.  Zudem  sollen  zweitens  die  gesellschaftlich-relevanten  Organisationen  in  Zukunft  ihre  Mitglieder  im  ZDF-Fernsehrat  selbst  bestimmen  dürfen.

Bisher  mussten  diese  Organisationen  dem/der  jeweiligen  Ministerpräsidenten/-in drei Personalvorschläge vorlegen, aus denen eine Person ausgewählt wurde.
Daneben  soll  die  Bundesregierung  drittens  keine/-n  Vertreter/-in  mehr  im ZDF-Verwaltungsrat  entsenden  können.  Die  Zahl  seiner  Mitglieder  würde sich auf 13 reduzieren.
Viertens  soll  die  Zahl  der  Vertreter/-innen  des  Bundestages  im  Fernsehrat von zwölf auf sechs, die der Bundesregierung von drei auf einen und somit die Zahl der Mitglieder des Fernsehrates von 77 auf 69 reduziert werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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