BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4718
19. Wahlperiode
04.12.09
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (Fraktion DIE LINKE) vom 26.11.09
Betr.: Überlastungsanzeigen und unerwünschte Ereignisse im UKE
Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 19/4369 gab der Senat auf Nachfrage an, dass es nach Auskunft des UKE keine Androhung von Abmahnungen gäbe, sofern Überlastungsanzeigen direkt an den UKE-Vorstand geleitet würden. Und auf meine Bitte nach Aufschlüsselung der seit September 2009 eingegangenen Überlastungsanzeigen wurde gar nicht geantwortet.
Tatsächlich aber gibt es einen Aushang, datiert vom 9. September 2009 mit der Überschrift „Aktuelle Information mit der Bitte um Beachtung“, auf dem der Unterzeichner anordnet, dass „beim Versenden einer Überlastungsanzeige (ist) unbedingt der Dienstweg einzuhalten“ sei. Das Wort „unbedingt“ ist in Versalien geschrieben. Es folgt eine genaue Anweisung, in welcher Reihenfolge und an wen konkret eine Überlastungsanzeige zu senden ist. Des Weiteren steht auf dem Aushang geschrieben, dass, sollte ein entsprechendes
Formular an die im Vorstand sitzende Pflegedienstleitung direkt gesendet werden, dies als bewusste Missachtung des Dienstweges verstanden würde.
Die Folgen könnten eine Ermahnung, Abmahnung et cetera sein. Der Aushang hängt immer noch.
Ich frage nunmehr erneut den Senat:
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