BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5248
19. Wahlperiode 09.02.10
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 02.02.10
Betr.: Sachstand zum Planfeststellungsverfahren Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und die HPA haben bereits im September 2006 einen Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe gestellt.
Für die Umsetzung dieser Ausbaumaßnahme hat die Bürgerschaft im Rahmen der Drs. 18/5000 Haushaltsmittel in Höhe von 102,5 Millionen Euro bewilligt.
Das Genehmigungsverfahren, in dessen Verlauf eine zweite Auslegung erforderlich wurde und insgesamt acht Erörterungstermine stattfanden, ist allerdings nach wie vor in der Kritik und hat sich erheblich verzögert. Am 12. August 2009 mussten schließlich der damalige Bundesverkehrsminister Tiefensee und der zuständige Hamburger Wirtschaftssenator Gedaschko erklären, dass möglicherweise das Europäische Naturschutzrecht nicht ausreichend beachtet wurde und nunmehr ein Ausnahmeverfahren bei der Europäischen Kommission durchgeführt werden müsse.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
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